Der Bund soll sich weiterhin an der Kita-Finanzierung beteiligen. Neben einer Betreuungszulage für erwerbstätige Eltern will das Parlament mit sogenannten Programmvereinbarungen Angebotslücken schliessen und Betreuungsplätze für Kinder mit Behinderungen schaffen.
Der Ständerat hat sich am Donnerstag erneut mit der sogenannten Kita-Vorlage befasst. Sie ist der indirekte Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für eine gute und bezahlbare familienergänzende Kinderbetreuung für alle (Kita-Initiative)».
Diese verlangt, dass Eltern höchstens zehn Prozent des Einkommens für die Kita-Plätze ihrer Kinder ausgeben müssen. Das Ziel ist es, dass mehr Eltern eine Erwerbsarbeit aufnehmen. Das Volksbegehren geht der kleinen Kammer zu weit. Sie beschloss mit 28 zu 11 Stimmen bei einer Enthaltung, der Stimmbevölkerung das Volksbegehren zur Ablehnung zu empfehlen.
Die bürgerliche Mehrheit erachtet die im indirekten Gegenvorschlag vorgesehenen Massnahmen, die zu den verschiedenen kantonalen Massnahmen hinzukommen, als ausreichend. Die linke Minderheit unterstützt die Volksinitiative, da der Gegenvorschlag in ihren Augen eine unzureichende Antwort auf die Bedürfnisse in Sachen familienergänzender Kinderbetreuung darstellt.
Kern des Gegenvorschlags ist eine Betreuungszulage für Eltern von Kita-Kindern, die über Beiträge der Arbeitgebenden, der Arbeitnehmenden und der Kantone finanziert wird. Im Grundsatz haben beide Räte diesem neuen Finanzierungsmodell zugestimmt.
Es herrscht bis in die politische Mitte hinein Konsens darüber, dass eine dauerhafte Lösung für die finanzielle Unterstützung der familienergänzenden Kinderbetreuung gefunden wird. Bisher hat der Bund die Schaffung von Kita-Betreuungsplätzen mit 451 Millionen Franken unterstützt. Das 2003 in Kraft getretene Programm wurde mehrmals verlängert; es läuft noch bis Ende 2026.
Künftig sollen Eltern von bis zu achtjährigen Kindern eine Betreuungszulage erhalten. Diese beträgt monatlich mindestens hundert Franken, wenn Kinder an einem Tag pro Woche in einer Institution betreut werden. Pro zusätzlichen halben Betreuungstag erhöht sich die Zulage um fünfzig Franken.
Die Zulage ist auch für nicht erwerbstätige Eltern vorgesehen, wenn sich diese in Aus- oder Weiterbildung befinden. Über die Finanzierung der Zulagen entscheiden gemäss übereinstimmenden Beschlüssen beider Kammern die Kantone, wie bei den Familienzulagen.
Differenzen zwischen den Räten bestehen noch bei der Höhe, der Verwendung und den Anwendungsfeldern der Fördergelder. Insgesamt kommen National- und Ständerat einer mehrheitsfähigen Lösung näher.
Wie der Nationalrat möchte nun auch die kleine Kammer nicht nur die Kantone und Gemeinden, sondern auch den Bund finanziell in die Pflicht nehmen. Dieser Entscheid fiel mit 26 zu 19 Stimmen. Neben der Betreuungszulage für erwerbstätige Eltern sollen mit sogenannten Programmvereinbarungen Angebotslücken geschlossen und Betreuungsplätze für Kinder mit Behinderungen geschaffen werden.
Weitere Fördergebiete, wie beispielsweise Investitionen in die frühe Förderung, Massnahmen zur Verbesserung der pädagogischen und betrieblichen Qualität der Angebote sowie zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf, lehnt der Ständerat dagegen ab.
Er will für die ersten vier Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes maximal 100 Millionen Franken an Bundesgeldern zur Verfügung stellen. Der Nationalrat will das Doppelte.
Darüber hinaus will der Ständerat die Betreuungszulage an die institutionelle Betreuung in einer Landessprache knüpfen. Zudem sollen Eltern von Kindern, die im Ausland betreut werden, nicht von der Zulage profitieren können. Der Nationalrat ist anderer Meinung.
Weiter soll die Zulage für Eltern von Kindern mit Behinderungen laut der kleinen Kammer bis zum doppelten Betrag ausgerichtet werden können. Der Nationalrat will bis maximal den dreifachen Betrag bereitstellen, sofern der tatsächliche Mehraufwand dies rechtfertigt.
Die Vorlage zur langfristigen Finanzierung der familienergänzenden Kinderbetreuung geht nun zurück an den Nationalrat. Er wird sich voraussichtlich in der Wintersession erneut damit befassen. Die Behandlungsfrist der Initiative wurde deshalb um ein Jahr verlängert. (sda)