Vergangenes Wochenende sorgte eine Meldung aus Bundesbern schweizweit für Aufregung. «Keller-Sutters Angriff auf den Mittelstand und die Grossverdiener», titelte die «SonntagsZeitung» und berichtete dabei, dass der Bundesrat die «Steuervorteile der dritten Säule und Pensionskassen abschaffen» wolle. Betroffen seien davon Mittelstand und Grossverdiener – Menschen mit tiefen Einkommen hingegen sollen von der Änderung profitieren.
Der umstrittene Vorschlag stammt dabei aus einer Expertenkommission des Bundesrates. Präsidiert wird diese von Ökonom Serge Gaillard. Dieser wehrt sich nun gegen die heftige Kritik aus dem bürgerlichen Lager. Bei der Umsetzung der Reform bestünde weiterhin ein Vorteil, sagte Gaillard in einem Interview mit der «SonntagsZeitung».
Durch ein geringeres Einkommen im Alter sei der Steuersatz tiefer als jener, den man im Erwerbsleben hatte. «Es lohnt sich weiterhin, im normalen Rahmen in die zweite und dritte Säule einzuzahlen», versichert Gaillard. Weniger attraktiv werde einfach der steueroptimierte Renteneinkauf mit 50 oder 55 Jahren. «Das ist ja auch nicht das Ziel der Altersvorsorge», sagt Gaillard.
Gaillard berichtet zudem, dass man in der Expertengruppe nicht um jeden Preis bei der Altersvorsorge habe ansetzen wollen. «Wir haben dem Bundesrat auch andere Vorschläge auf der Einnahmeseite unterbreitet», sagt er, «zum Beispiel die Einführung einer Grundstückgewinnsteuer auf Bundesebene.» Warum der Bund diesen Vorschlag versenkt habe, wisse er nicht.
Dass der Vorschlag nun auf Kritik stösst, überrascht Gaillard nicht. «Die meisten Massnahmen sind Sparvorschläge. Und überall, wo der Bund spart, gibt es Verlierer», sagt er. Trotzdem seien Einsparungen sinnvoll. Denn: «Häufig lassen sich die angestrebten politischen Ziele mit weniger Steuergeld erreichen.»
Konkret wird in der Vorlage eine Gesetzesanpassung gefordert, welche die Kapitalbezugssteuer betrifft – die Steuer, die man entrichten muss, wenn man sein angespartes Altersguthaben aus der zweiten und dritten Säule als Kapital anstatt als Rente beziehen möchte.
Gegenüber den Rentenbezügern waren die Kapitalbezüger bisher im Vorteil, wenn sie mehrere Säule-3-Konti besassen und das Altersguthaben gestaffelt bezogen haben, da die Kapitalbezugssteuer progressiv ist. Die Rente hingegen muss als Einkommen zu einem höheren Steuersatz versteuert werden. Diese «Ungleichheit» möchte der Bundesrat nun aus der Welt schaffen: Indem auch die Kapitalbezugssteuer einkommensabhängig gemacht werden soll, würden viel mehr Menschen in eine höhere steuerliche Progression fallen. Sie müssten also mehr Steuern bezahlen.
Letztendlich dürfte die Aufregung um die Vorlage umsonst gewesen sein. Auf linker Seite, wo die Idee auf Anklang stösst, ist der Optimismus gering. SP-Nationalrätin Jacqueline Badran sagte gegenüber watson: «Die Rechten werden das Vorhaben versenken.» Sie erwarte nicht, dass es der Vorschlag durchs bürgerlich dominierte Parlament schaffe. (dab)
Das gleiche Spiel wie bei der 13. AHV: am Schluss bezahlt man den „Vorteil“ wieder selber (da geht auch ein schöner Teil als Steuern zurück).