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Cola, Rivella und Co. verpflichten sich zur freiwilligen Zuckerreduktion

Cola, Rivella und Co. verpflichten sich zur freiwilligen Zuckerreduktion

Getränkehersteller und Detailhändler haben sich zum Ziel gesetzt, bis Ende 2024 den Zuckergehalt in Süssgetränken, Milchdrinks und Quark um zehn Prozent zu senken. Von einer Salzreduktion in Suppen und Salatsaucen will die Branche hingegen nichts wissen.
14.02.2023, 16:38
Chiara Stäheli / ch media
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Zuerst ging es dem Zucker in Joghurt und Müesli an den Kragen. Nun nimmt der Bund den Quark, die Süssgetränke und die Schoggimilch ins Visier. In all diesen Produkten soll künftig weniger Zucker enthalten sein. Dazu verpflichten sich all jene Detailhändler und Getränkehersteller, welche die Erklärung von Mailand unterzeichnet haben. Während sich Coop, Migros, Emmi, Nestlé und andere Firmen bereits 2015 zur freiwilligen Zuckerreduktion in ihren Produkten bekannt hatten, folgten am Dienstag zehn weitere Unternehmen. Darunter Rivella, Coca-Cola, Ramseier und Volg.

Sie haben sich in Absprache mit dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) zum Ziel gesetzt, den Zuckergehalt in ihren Produkten bis Ende 2024 um zehn Prozent zu senken. Basis bildet das Jahr 2021. Vor allem bei den Getränken sieht der Bund einen «bedeutenden Hebel», wie er in einer Mitteilung schreibt. Erhebungen würden zeigen, «dass 38 Prozent des zugesetzten Zuckers in unserer Ernährung aus Getränken stammt».

Ein substanzieller Teil des Zuckers in der Ernährung kommt von Getränken.
Ein substanzieller Teil des Zuckers in der Ernährung kommt von Getränken.Bild: Shutterstock

Aktuell konsumiert die Schweizer Bevölkerung mit täglich rund 100 Gramm etwa doppelt so viel Zucker, wie die Weltgesundheitsorganisation empfiehlt. Zu viel dieses zugesetzten Zuckers mache krank, so das BLV: «Er kann unter anderem zu Fettleibigkeit, Herzkreislaufstörungen oder Diabetes Typ 2 führen.» Diese Krankheiten seien heute die häufigste Todesursache in der Schweiz.

Zuckersteuer vorübergehend vom Tisch

Der nun erfolgten Unterzeichnung durch die zehn neuen Firmen gingen mehrere Treffen zwischen dem Bund und den Lebensmittelproduzenten voraus. Das BLV hat schon früh Druck gemacht und dem Vernehmen nach durchblicken lassen, dass man die Einführung einer Zuckersteuer prüfen werde, sollten die betroffenen Unternehmen die Vereinbarung nicht unterzeichnen. Dazu kommt es nun allerdings nicht, schliesslich haben alle grossen Getränkehersteller dem Reduktionsziel freiwillig zugestimmt.

Der reduzierte Zucker darf nicht durch Süssstoffe ersetzt werden.
Der reduzierte Zucker darf nicht durch Süssstoffe ersetzt werden.Bild: Shutterstock

Die geplante Zuckerreduktion um zehn Prozent wird gemessen an der Gesamtheit der Getränke. Heisst: Eine Flasche Cola darf nach wie vor 53 Gramm Zucker enthalten, wenn der Hersteller – in diesem Fall Coca-Cola Schweiz – im Gegenzug weniger stark gesüsste Getränke in die Produktepalette aufnimmt, welche den durchschnittlichen Zuckergehalt der Getränke nach unten korrigieren. Ende 2024 überprüft der Bund das Ziel dann über alle unterzeichnenden Firmen hinweg: Wenn eine Firma mehr als vereinbart einspart, kann eine andere das 10-Prozent-Ziel auch unterschreiten. Dabei gilt: Der reduzierte Zucker darf nicht durch Süssstoffe ersetzt werden.

Suppen und Salatsaucen bleiben salzig

Keine Einigung erzielten Bund und Branche hingegen beim Salz. Auch hier liegt der Konsum der Bevölkerung deutlich über den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation. Das BLV hat deshalb der Lebensmittelindustrie einen Vorschlag mit konkreten Salzreduktionszielen für Suppen und Salatsaucen unterbreitet. Doch die betroffenen Firmen – darunter die Unilever-Marke Knorr – wollen davon nichts wissen. Aus diesem Grund werde man nun «regulatorische Massnahmen zur Reduktion des Salzgehalts in bestimmten Produkten prüfen», wie das BLV schreibt.

Beim Zucker sieht auch die Politik derzeit keinen Handlungsbedarf. Der Ständerat hat eine entsprechende Standesinitiative aus dem Kanton Genf bereits abgelehnt. Diese verlangt, dass der Bund die Menge an zugesetztem Zucker bei der Lebensmittelherstellung «streng begrenzt» und eine Steuer auf «übermässig zuckerhaltige Produkte» einführt. Der Nationalrat entscheidet Ende Februar über die Vorlage. Auch er dürfte ihr keine Folge geben. (aargauerzeitung.ch)

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17 Kommentare
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Rethinking
14.02.2023 16:52registriert Oktober 2018
„wird gemessen an der Gesamtheit der Getränke. Heisst: Eine Flasche Cola darf nach wie vor 53 Gramm Zucker enthalten, wenn der Hersteller im Gegenzug weniger stark gesüsste Getränke in die Produktepalette aufnimmt“

Was soll das bringen??

Jemand der Coca-Cola trinkt, trinkt dann nicht einfach Wasser, ansonsten würde er das jetzt schon tun…
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