Schweiz
Gesundheit

Gerade im konservativen Wallis muss nun Suizidhilfe gestattet werden

In diesen Kantonen müssen Heime und Spitäler Suizidhilfe leisten

Ausgerechnet im konservativen, katholischen Kanton Wallis müssen Heime und Spitäler künftig assistierte Suizide in ihren Räumlichkeiten zulassen. Das Thema bewegt auch in anderen Kantonen – doch nur wenige gehen so weit wie das Wallis.
05.12.2022, 07:4805.12.2022, 14:23
Chiara Stäheli / ch media
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Symbolbild einer alten Person, die bald stirbt
Sollen Heime und Spitäler verpflichtet werden, assistierte Suizide in ihren Räumen zu erlauben?Bild: Shutterstock

Es ist ein Paradebeispiel für föderalistisch begründete Ungleichbehandlung: Eine 84-jährige Frau lebt in einem Pflegeheim im Kanton St.Gallen. Sie will nicht mehr länger leben und ihrem Dasein mithilfe des Vereins Exit ein schmerzloses Ende setzen. Weil ihr Pflegeheim den assistierten Suizid aber nicht erlaubt, muss sie diesen entweder andernorts durchführen oder darauf verzichten. Anders sähe es aus, wenn die Frau im Kanton Genf in einem Heim lebte. Dort nämlich dürfen die Betreiber der Heime und Spitäler ihren Bewohnenden die Suizidhilfe in den eigenen vier Wänden nicht verweigern.

Ähnlich wird es künftig auch im Kanton Wallis geregelt: Die Stimmbevölkerung hat einem entsprechenden Gesetz kürzlich mit über 76 Prozent Ja-Anteil deutlich zugestimmt. Bewohnerinnen und Bewohner von Heimen und Spitälern, die ihr Leben mit einem assistierten Suizid beenden wollen, müssen ihr Zuhause bald nicht mehr verlassen.

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Bis anhin konnte im Wallis jede Institution selbst entscheiden, ob sie die Freitodbegleitung in den eigenen Gebäuden zulassen wollte oder nicht. Künftig muss diese in allen Altersheimen, Pflegezentren und Spitälern möglich sein. Ein vergleichbares Gesetz kennt auch der Kanton Genf. In den Kantonen Waadt, Neuenburg, Jura und Graubünden wiederum gilt die Regelung nur für Institutionen, die öffentliche Gelder erhalten. In den anderen Kantonen ist es den Heimen und Spitälern selbst überlassen, ob sie die Suizidhilfe zulassen wollen oder nicht.

In der Deutschschweiz ist der Widerstand grösser

Die Befürworter der nun im Wallis geltenden Vorschrift argumentieren mit der persönlichen Freiheit und Würde der betroffenen Personen. Diese sei nur dann gewährleistet, wenn ein assistierter Suizid in den eigenen vier Wänden durchgeführt werden könne. «Das Recht auf Selbstbestimmung des einzelnen Menschen steht über dem Recht auf Selbstbestimmung der einzelnen Institutionen», sagt Danièle Bersier, Mediensprecherin des Vereins Exit, der Freitode begleitet. Und auch Dignitas plädiert dafür, dass staatlich finanzierte Institutionen schweizweit den begleiteten Suizid zulassen müssen. Der Verein will dem kantonalen Flickenteppich Einhalt gebieten und die «Ungleichbehandlung» beseitigen.

Ntrium-Pentobarbital wird für Suizidhilfe verwendet.
Für die assistierte Suizidhilfe greifen Exit und Dignitas auf das Medikament Natrium-Pentobarbital zurück.Bild: Shutterstock

Zu diesem Zweck haben Dignitas und Exit nicht nur im Kanton Wallis erfolgreich lobbyiert. Auch in anderen Kantonen wurden entsprechende Vorstösse eingereicht. So hat in diesem Frühling etwa der Zürcher Kantonsrat eine parlamentarische Initiative von SP, Grünen und GLP behandelt, die alle Alterseinrichtungen im Kanton verpflichten wollte, Suizidhilfeorganisationen den Zutritt zu erlauben. Während der Vorstoss im Mai noch eine knappe Mehrheit fand, wendete sich das Blatt bei der zweiten Lesung im Oktober. Ein Mitte-Politiker verlangte mit einem Rückkommensantrag die erneute Diskussion – und schlug vor, private Einrichtungen von der Pflicht zu entbinden. Sein Antrag wurde knapp angenommen.

Oberstes Gericht fällt wegweisendes Urteil

Auch das Bundesgericht hat sich bereits mit der Frage beschäftigt. Und zwar, weil die Heilsarmee als Betreiberin von Altersheimen gegen eine seit 2015 geltende Bestimmung im Kanton Neuenburg Beschwerde eingereicht hatte. Das dort geltende Gesetz sieht vor, dass öffentliche Institutionen ihren Patienten den assistierten Suizid nicht verweigern dürfen. Die Heilsarmee war der Ansicht, diese Regelung verstosse gegen die Religions- und Glaubensfreiheit. Anders das Bundesgericht: Es kam zum Schluss, dass auch die Heilsarmee in ihren durch die öffentliche Hand unterstützten Institutionen die Sterbehilfe zulassen muss. Egal, ob man zu Hause oder in einer öffentlichen Institution lebt: Die Freiheit, den Suizid zu wählen, müsse für alle gewährleistet sein.

Genf, Waadt und Zürich an der Spitze

Anzahl assistierte Suizide im Jahr 2020 pro 100'000 Einwohner.
Anzahl assistierte Suizide im Jahr 2020 pro 100'000 Einwohner.grafik: az/bfs

Angesichts der steigenden Zahl jener, die Suizidhilfe in Anspruch nehmen, dürfte das Thema bald auch in anderen Kantonen auf die Agenda rücken. Gemäss den aktuellsten Zahlen des Bundesamts für Statistik wurden 2020 in der Schweiz 1251 assistierte Suizide durchgeführt. Am häufigsten Gebrauch von dieser Möglichkeit machen Personen aus Zürich und Genf.

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