Schweiz
Gesundheit

Organspende: Weniger Spenden im Jahr 2025 als 2024

Organspendezahlen in der Schweiz leicht gesunken

22.01.2026, 13:1822.01.2026, 14:55

Im vergangenen Jahr sind in der Schweiz 187-mal Organe von Menschen transplantiert worden, die zuvor ihre Spendenbereitschaft deklariert hatten. Das sind zwei Fälle weniger als im Vorjahr, wie die Stiftung Swisstransplant am Donnerstag mitteilte.

Sicht auf das Logo von Swisstransplant, am Freitag, 30. April 2021, in Bern. Swisstransplant ist die Nationale Stiftung fuer Organspende und Transplantation.(KEYSTONE/Peter Schneider)
Im letzten Jahr konnten 30 Spendeorgane mehr transplantiert werden als im Jahr 2025.Bild: keystone

Dank guter Zusammenarbeit mit europäischen Partnern konnten in der Schweiz im letzten Jahr allerdings 30 Spendeorgane mehr transplantiert werden als im Vorjahr, nämlich deren 569 Organe. 2024 waren es 539 Organe gewesen. Zudem spendeten im vergangenen Jahr 96 Menschen zu Lebzeiten ein Organ, wie das Bundesamt für Gesundheit (BAG) ebenfalls am Donnerstag mitteilte.

Dennoch standen Ende des vergangenen Jahres in der Schweiz 1325 Menschen auf der nationalen Warteliste für ein lebensrettendes Spenderorgan und 67 Menschen starben. Im Vorjahr warteten 1331 Menschen auf ein Spenderorgan und 75 starben.

Im Jahr 2023 hatte Swisstransplant einen Rekord von 200 Menschen verzeichnet, deren Organe in der Schweiz nach ihrem Tod transplantiert werden durften. Im Jahr zuvor waren es 164 Fälle gewesen.

Vorbereitungen auf den Systemwechsel

Noch bis auf Weiteres gilt in der Schweiz bei Organspenden die erweiterte Zustimmungslösung. Das bedeutet laut BAG, dass eine Entnahme von Organen und Geweben nach dem Tod nur möglich ist, wenn die Zustimmung der betroffenen Person oder ihrer Angehörigen vorliegt.

organspende
Die Stiftung bereite sich zusammen mit dem BAG auf den Systemwechsel vor.Bild: shutterstock

Frühestens 2027 erfolgt der Systemwechsel zur erweiterten Widerspruchslösung, der das Schweizervolk 2022 zustimmte. Dann gilt, dass jeder Mensch nach dem Tod grundsätzlich als Spenderin oder Spender gilt, ausser er oder sie hat zu Lebzeiten einen Widerspruch geäussert.

Wie Swisstransplant schreibt, erhofft sich die Stiftung vom Wechsel eine Senkung der Ablehnungsrate, die mit 60 Prozent in der Schweiz hoch sei. Die Stiftung bereite sich zusammen mit dem BAG auf den Systemwechsel vor. (sda)

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Weniger Organspenden als im Vorjahr – das soll sich ändern
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