Medizinischer Behandlungsfehler: So kannst du dich als Patient wehren
68 bis 74 Todesfälle mehr als zu erwarten: Der Bericht einer unabhängigen Untersuchungskommission zu den Zuständen auf der Herzchirurgie im Unispital Zürich zeigt ernüchternde Ergebnisse. So hielt René Prêtre, der medizinische Experte der Kommission, fest, dass diese Menschen wohl noch am Leben wären, wenn sie in einem anderen Schweizer Universitätsspital oder zu einem anderen Zeitpunkt am Universitätsspital Zürich (USZ) operiert worden wären.
Doch was können Patientinnen und Patienten tun, wenn sie befürchten, Opfer eines Behandlungsfehlers geworden zu sein? Die Antwort eines Anwalts mit Spezialisierung auf Behandlungsfehler und fehlerhafte Medizinprodukte ist ernüchternd. Das willst du wissen:
Was kann ich im Falle eines Behandlungsfehlers tun?
Zuerst müsse festgestellt werden, ob es sich tatsächlich um einen Behandlungsfehler handelt oder um eine Komplikation. Diese Unterscheidung könne nur eine Ärztin oder ein Arzt vornehmen, sagt Rechtsanwalt und Gesundheitsexperte Stephan Kinzl zum SRF.
Deshalb empfiehlt er im Falle eines Verdachts, als erste Anlaufstelle den Hausarzt oder die Hausärztin zu kontaktieren. Dies sei der einfachste Weg für Patienten, zu einer medizinischen Einschätzung zu gelangen. Sollte sich der Verdacht erhärten, sollen sich die Betroffenen an ihre Rechtsschutzversicherung wenden.
«Die organisiert dann entweder selbst oder über einen externen Anwalt eine solche medizinische Beurteilung, damit Sie wissen, ob Sie Chancen haben, Ihre haftpflichtrechtlichen Ansprüche durchsetzen zu können oder nicht», sagt Kinzl. Das Problem seien dabei die Verjährungsfristen. Selbst für Juristinnen und Juristen sei es teilweise schwierig, diese für die spezifischen Fälle zu kennen.
Wie realistisch ist ein Erfolg vor Gericht?
«Ich würde nie sagen, dass Sie diesen Anspruch immer erfolgreich durchsetzen können», sagt Kinzl weiter. «Arzt- und Spitalfehler gehören zu den komplexesten rechtlichen Streitigkeiten überhaupt», schreibt auch die Anwaltskanzlei schadenanwaelte AG auf ihrer Website. Bis zu einem Schuldspruch gebe es relativ viele Hürden zu nehmen. Paradoxerweise sei es einfacher, bei temporären Schäden zu seinem Recht zu kommen.
«Wenn es aber Dauerschäden sind, also wenn man dauerhaft invalide ist beispielsweise, dann sind das natürlich sehr hohe Summen», sagt der Rechtsanwalt. Bei hohen Entschädigungsansprüchen würde ein Schuldeingeständnis auch heftiger bestritten und auch die Versicherungen schauen hier genauer hin, ob die Leistungen auch gedeckt sind. (leo)
