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Oberster Gefängnisarzt schlägt Alarm: 2000 Häftlinge in der Schweiz ohne Krankenkasse

Oft fehlt den Betroffenen das nötige Geld für die Behandlung und von den Behörden will niemand einspringen.
Oft fehlt den Betroffenen das nötige Geld für die Behandlung und von den Behörden will niemand einspringen.Bild: keystone

Oberster Gefängnisarzt schlägt Alarm: 2000 Häftlinge in der Schweiz ohne Krankenkasse

In Schweizer Gefängnissen sitzen 2000 Menschen ohne Krankenversicherung. Sie haben nur Anspruch auf Nothilfe. Die Grünen-Nationalrätin Lisa Mazzone hat die Problematik nun im Parlament auf den Tisch gebracht – doch der Bund schiebt die Verantwortung an die Kantone ab. 
23.05.2018, 09:4623.05.2018, 17:14
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Der Spanier Alain* schreit und schlägt um sich, als er im Frühjahr 2018 in die Isolationszelle einer Westschweizer Haftanstalt gesteckt wird. Er ist in Panik. Das Personal ruft den Gefängnisarzt. Doch als dieser mit Alain sprechen will, verweigert der Spanier das Gespräch. Er sei nicht krankenversichert und könne sich keine Konsultation leisten. «Da blieb er also ohne die medizinische und psychologische Hilfe, die er dringend benötigt hätte, in seiner Zelle», kritisiert Bruno Gravier, Präsident der Konferenz Schweizerischer Gefängnisärzte.

«Inhuman und gänzlich inakzeptabel.»
Bruno Gravier, Präsident der Konferenz Schweizerischer Gefängnisärzte

Beim geschilderten Fall handelt es sich nicht um eine Ausnahme. Experten schätzen, dass hierzulande rund 2000 Häftlinge nicht krankenversichert sind. Bei den Betroffenen handelt es sich vor­wie­gend um ausländische Straftäter ohne Wohnsitz in der Schweiz, sogenannte «Kriminaltouristen». Aufgrund ihres Status' fallen sie nicht unter das Krankenkassenobligatorium. Werden sie im Gefängnis krank, haben sie je nach Kanton nur Anrecht auf Nothilfe oder müssen jegliche Behandlungskosten selbst übernehmen. Somit haben sie nur begrenzt Zugang zur nötiger Pflege. Denn oft will keine Behörde für ihre Behandlungen zahlen und sie selbst können dafür nicht die nötigen finanziellen Mittel aufbringen. 

Schweiz verletzt internationale Richtlinien

Die Problematik wird nun auf dem politischen Parkett diskutiert.  Die Grünen-Nationalrätin Lisa Mazzone hat eine entsprechende Interpellation eingereicht. Darin fragt sie: «Ist der Bundesrat bereit (...), in sämtlichen Kantonen inhaftierten Personen, die nicht krankenversichert sind, den Zugang zu medizinischer Versorgung zu gewährleisten?»

Eine berechtigte Frage, findet Gefängnisarzt Bruno Gravier. Der jetzige Zustand mit lediglich der Nothilfe sei «inhuman – und gänzlich inakzeptabel»: «Das verletzt klar fundamentale Prinzipien, welche die Schweiz anerkennt, die im Ärzte-Kodex stehen und die international gelten.» So unter anderem die Mandela-Rules der UNO, sagt Gravier. Laut diesen sollen alle Insassen – egal welchen Status sie haben – Anrecht auf dieselbe medizinische Betreuung wie die Staatsangehörigen des Landes haben, in dem sie inhaftiert sind.

Wichtig sei dies auch aus epidemiologischer Sicht, so der Arzt: «Diese Personen müssen auch präventive Massnahmen wie beispielsweise zur Hepatitis-Vorbeugung oder HIV-Screeningtests aus der eigenen Tasche zahlen – und lassen diese deshalb oft nicht machen.» Das sei bedenklich: «Gefängnisinsassen gehören zur Risikogruppe. Irgendwann werden diese Menschen aus der Haft entlassen und könnten zum Krankheitsüberträger werden.»

Sprachliche Hürde beim Hilfe suchen 

Arztrechnungen zulasten von Insassen ohne Krankenversicherung würden in gewissen Kantonen mehrere Tausend Franken erreichen, so der Arzt. Dies sei bei Austritt aus dem Gefängnis ausserdem eine Hürde für die Resozialisierung, ergänzt er.

Sein Lösungsansatz ist simpel: Die Versicherungspflicht sollte auf Häftlinge ohne Aufenthaltsbewilligung ausgeweitet werden. «Hier müsste die gleiche Regelung gelten wie bei Asylsuchenden», so Gravier. Asylsuchende und Schutzbedürftige ohne Aufenthaltsbewilligung müssen in der Schweiz gegen Krankheit versichert sein. Allerdings können die Kantone die Wahl der Krankenkasse sowie der Ärzte und Spitäler einschränken.

«Grosse Sauerei, dass so etwas in der Schweiz möglich ist.»
«Reform 91»-Präsident Peter Zimmerman.

Bei der Organisation für Strafgefangene und Ausgegrenzte «Reform 91» ist die Problematik bekannt. Präsident Peter Zimmermann: «Salopp gesagt ist es eine grosse Sauerei, dass so etwas in der Schweiz möglich ist.» Die Betroffenen würden sich oft nicht an die entsprechenden Stellen wenden um sich Hilfe zu suchen: «Auch weil sie dazu sprachlich nicht in der Lage sind.» 

Bund schiebt Verantwortung ab

Umstritten sind auch die derzeit herrschenden kantonalen Unterschiede. Denn während die Behörden gewisser Kantone die anfallenden Kosten teils übernehmen, behandeln andere Kantone Kostengutsprachen wesentlich restriktiver wie der Bund berichtete. In weiteren Kantonen werden Behandlungskosten direkt vom Lohn der Insassen abgezogen. Nationalrätin Lisa Mazzone plädiert deshalb für eine schweizweite Lösung: «Das würde viel mehr Sinn machen und wäre weniger willkürlich als zig verschiedene kantonale Beurteilungen.» Ausserdem sei es am Bund zu gewährleisten, dass die Menschenrechte in der Schweiz respektiert werden. 

Der Bundesrat sieht das anders. In seiner Stellungnahme vom 16. Mai anerkennt er die Problematik, stellt aber die Verantwortung des Bundes in Frage: «Es liegt nicht in der Kompetenz des Bundes, Standards zur Gesundheitsversorgung in Haft festzulegen.» Vielmehr falle dies in den Kompetenzbereich der Kantone. Die Problematik wird gegenwärtig im Rahmen einer Arbeitsgruppe durch Experten des Bundes und der Kantone näher analysiert. Wann mit den Ergebnissen gerechnet werden kann, ist nicht bekannt.

Leiden bis zum Haftende 

Bereits 2016 machte ein von der Tagesschau veröffentlichter Fall aus der Zürcher Justizvollzugsanstalt Pöschwies Schlagzeilen. Ein Arzt diagnostizierte bei einem Häftling ohne Krankenkassendeckung einen drohenden Harnverhalt und plädierte für einen dringenden Eingriff. Gleichwohl wollte niemand die anfallenden Kosten übernehmen – auch der Kanton nicht. 

*Name geändert. 

Günstigere Krankenkasse für einen gesunden Lebensstil

Video: srf

Ein Tag im Gefängnis

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Ein Tag im Gefängnis
In der geschlossenen Anstalt in Affoltern am Albis sitzen 65 Häftlinge ein, 23 Aufseher kümmern sich um sie.
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46 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Normi
23.05.2018 09:54registriert April 2016
Wie viele sind ohne KK die keine Verbrecher sind ?
20136
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fcf1945
23.05.2018 10:06registriert März 2018
Jetzt soll ich auch noch für Straftäter und Kriminaltouristen die KK mitfinanzieren?
Man könnte ja deren Herkunftsland dafür zahlen lassen...oder diejenigen, welche von einer staatlich subventionierten Medizinausbildung profitiert haben, dazu verpflichten diese Leute ohne Entschädigung zu behandeln...
187153
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Eisbärenablagerung
23.05.2018 16:06registriert Dezember 2017
Mich macht es nachdenklich, dass man in ecuador sogar als tourist gratis ins krankenhaus kann (und ja, die medical care ist super). Und in der schweiz nicht mal alle häftlinge?
Vielleicht sollten wir eher unser versicherungssystem generell überdenken.
2012
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