Schweiz
Graubünden

Bündner SVP will zurück in die Regierung – mit diesen Personen

Bündner SVP will zurück in die Regierung – mit diesen Personen

24.11.2025, 09:17

Die SVP Graubünden will nach 18 Jahren wieder zurück in die Regierung und hat deshalb für die kommenden Wahlen im Juni 2026 zwei Kandidierende präsentiert: Die Standespräsidentin des Grossen Rates Valérie Favre Accola und der Fraktionspräsident Walter Grass.

Valérie Favre Accola
Valérie Favre Accola will in die Bündner Regierung.Bild: svp

Bereits seit einem Jahr arbeite die Partei an den Vorbereitungen für die Regierungsratswahlen am 14. Juni 2026, hiess es in einer Mitteilung am Montag. Nun könnten die beiden «fähigen Persönlichkeiten» präsentiert werden.

Walter Gross
SVP-Kandidat Walter Gross.Bild: svp

Die 52-jährige Davoserin Favre Accola amtet derzeit als höchste Bündnerin. Ausserdem ist sie Statthalterin der Gemeinde Davos und führt dort das Departement Hochbau, Umwelt und Energie.

Der mit 52 Jahren gleich alte Mitkandidat Grass aus Urmein ist Landwirt und Geschäftsführer einer Skischule. Er ist seit 2010 im Grossen Rat – seit 2021 als Fraktionspräsident der SVP.

Die Kantonalpartei will am 4. Dezember die Nominierung vornehmen. Es sei auch möglich, dass weitere Kandidierende dazukommen, kündigte die Partei an.

Die SVP ist nach dem Zerwürfnis mit der Alt-Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf seit 2008 nicht mehr Teil der Bündner Regierung. Nachdem die damalige SVP-Regierungsrätin anstelle von Christoph Blocher in den Bundesrat gewählt worden war, wurde die Kantonalpartei aus der SVP Schweiz ausgeschlossen. (dab/sda)

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Jacques Moretti wurde auch in der Schweiz bereits verurteilt – die Sonntagsnews
Mängel bei den Ermittlungen zur Brandkatastrophe in Crans-Montana, eine Verurteilung des Barbetreibers im 2016 und die Walliser Staatsanwaltschaft an der Kapazitätsgrenze: Das findet sich in den Sonntagszeitungen.
Akten zur Strafuntersuchung zum Brand von Crans-Montana VS haben laut der «NZZ am Sonntag» grosse Mängel bei den Ermittlungen aufgezeigt. Unter anderem seien die Smartphones der Betreiber der Bar erst acht Tage nach der Katastrophe beschlagnahmt worden, wie die Zeitung gestützt auf Ermittlungsakten schrieb. Die Staatsanwaltschaft habe die Mitglieder der Walliser Behörden zudem mit Samthandschuhen angefasst, urteilte die Zeitung. Der Sicherheitschef der Gemeinde habe zwei Tage nach dem Brand persönlich Dokumente zur Bar bei der Staatsanwaltschaft abliefern dürfen – obschon er sich in einem Interessenskonflikt befinde. Die Akten bestätigen laut der Zeitung zudem, dass die Staatsanwaltschaft offenbar die Autopsie der Opfer vergessen hatte. Die Dokumente lassen laut der «NZZ am Sonntag» weiter darauf schliessen, dass die Wohnung der Barbetreiber nicht durchsucht worden ist. Die Staatsanwaltschaft und die Anwälte der Barbetreiber nahmen demnach keine Stellung.
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