Wer eine Ferienreise plant, sollte sich immer über sein Urlaubsziel informieren. Wichtig ist nicht nur, was es dort zu bestaunen, erkunden oder erleben gibt, sondern auch, was es zu beachten gilt. Muss man sich etwa vor bestimmten Umwelteinflüssen wie extremem Wetter oder heimischen Krankheiten schützen?
Ein anderer wichtiger Punkt sind orts- oder landesspezifische Kosten. Natürlich hat man in der Regel ein Gefühl dafür, wofür man zahlen muss und wofür nicht, die Unterschiede liegen jedoch häufig in der Höhe – gerade, wenn man weit reist.
Die Nutzung unseres wohl wichtigsten Alltagsgegenstandes etwa kann ebenfalls hohe Kosten nach sich ziehen. Denn die Nutzung von Smartphones kann durch Roaming-Gebühren schnell teuer werden. Und das sogar, wenn man gar nicht so weit reist.
Innerhalb der Europäischen Union ist Roaming mittlerweile kostenlos. Hierbei sollte man aber beachten, dass nicht alle Länder Europas auch gleichzeitig Teil der EU sind – und welche Tarife an den verschiedenen Orten gelten. In der Schweiz etwa müssen sich Touristen auf hohe Roaming-Gebühren einstellen.
Wie das Portal «Heute.at» berichtet, ist ein Österreicher nun genau in diese Falle getappt. Der Mann machte Urlaub im Nachbarland Schweiz, vor seiner Abreise habe er sich sogar extra ein zusätzliches «Wochenpaket für Aufenthalte ausserhalb der EU» gekauft.
Doch in seinem Fall half das nichts. Nachdem er vor dem Schlafengehen im Urlaub ein paar Nachrichten mit Whatsapp versendet hatte, kam in der Früh dann die Schocknachricht: eine Rechnung von 16'413.55 Euro für Roaming-Gebühren flatterte ins Postfach.
Die beinhalteten Datenmengen des Wochenpakets hatte der Mann nämlich anscheinend ausgeschöpft und anschliessend nach dem regulären Tarif gesurft.
Normalerweise muss nach EU-Regeln in solchen Fällen eine Grenze bei 60 Euro greifen. Eine dementsprechende Benachrichtigung kurz nach Mitternacht beachtete der Mann aber wohl nicht und von alleine griff der Mechanismus ebenfalls nicht.
Anschliessend musste der Mann den Berichten zufolge seinen Urlaub abbrechen, um sich an eine verzweifelte Lösung des Problems zu machen. Zunächst kontaktierte er dafür die Hotline seines Anbieters.
Anschliessend wandte er sich an die Arbeiterkammer Oberösterreich, die sich um Verbraucherschutz kümmert. Auch diese habe den Anbieter dann aufgefordert, die Kosten auf die in den EU-Regeln festgelegten Maximalkosten von 60 Euro zu verringern.
Zur Erleichterung des geschockten Schweiz-Urlaubers zeigte der Anbieter sofort Verständnis und setzte die entsprechende Zahlungsaufforderung drastisch auf den gewünschten Betrag herunter.