Der Bundesrat will die islamistische Palästinenserorganisation Hamas für fünf Jahre verbieten, wie Bundesrat Beat Jans an einer Pressekonferenz am Mittwoch erläuterte.
Der Bundesrat hat dafür am Mittwoch einen entsprechenden Gesetzesentwurf in die Vernehmlassung geschickt. Betroffen vom Verbot sind auch mit der Hamas verwandte Organisationen – wie Tarn- und Nachfolgeorganisationen oder solche Organisationen, die im Namen der Hamas tätig seien, wie Jans ausführt.
Der Bundesrat verspreche sich vom Verbot der Organisation drei Hauptziele, so Jans:
1. «Eine präventive und repressive Wirkung», wodurch das Risiko verringert werde, dass die Hamas und verwandte Organisationen die Schweiz als Rückzugsort nutzen. Auch die Terror-Bedrohung in der Schweiz soll dadurch verringert werden.
2. Ausserdem könnten die Strafverfolgungsbehörden einfacher Einreiseverbote oder Ausweisungen verfügen.
3. Und das Verbot erlaube es den Behörden, gezielter gegen Unterstützer der Hamas vorzugehen. Für Finanzintermediäre führe das Verbot zu mehr Rechtssicherheit bei der Bekämpfung der Terrorfinanzierung.
Kämpfer der im Gazastreifen regierenden islamistischen Hamas hatte am 7. Oktober Israel angegriffen und dabei fast 1200 Personen getötet und 250 entführt. Unter den Opfern waren auch zwei Schweizer Staatsbürger. Jans spricht von einem «brutalen Terroranschlag», der vom Bundesrat bereits mehrfach aufs Schärfste verurteilt wurde.
Als Reaktion auf den Angriff stufte der Bundesrat die Hamas als terroristische Organisationen ein. Damit werden Unterstützungshandlungen der Hamas mit bis zu 10 Jahren Freiheitsstrafe bestraft und Personen, die in den Organisationen «massgeblichen Einfluss haben» mit bis zu 20 Jahren. Das Verbot sei nun eine angemessene Reaktion auf den Terrorakt, so Jans. Hinweise darauf, dass die Hamas einen Terrorakt in der Schweiz plane oder geplant hat, gebe es derzeit aber nicht.
Weil das Verbot für betroffene Organisationen, Gruppierungen und Personen weitreichende Konsequenzen hätte, sei das Gesetz auf fünf Jahre befristet, so der Bundesrat. Nicoletta della Valle, Direktorin des Bundesamts für Polizei (Fedpol), führt während der Pressekonferenz aus, dass diese Befristung der gängigen Rechtspraxis entspreche.
Das Verbot sei kein Paradigmenwechsel, so seien auch Al-Kaida und der IS verboten in der Schweiz. Die Meinungsfreiheit sei nicht tangiert vom Verbot – so könne man weiterhin für die «palästinensische Sache» demonstrieren, so Jans. Problematisch werde es dann, wenn man sich antisemitisch äussere oder terroristische Gewalt beziehungsweise die Hamas direkt unterstütze, führt der Bundesrat aus.
Sowohl Stände- als auch der Nationalrat hatten in der Wintersession ein Hamas-Verbot gefordert, indem sie die Motionen ihrer Sicherheitspolitischen Kommissionen annahmen.
Beide Kommissionen hatten geltend gemacht, dass sich die Hamas mit ihrer menschenverachtenden Attacke von Anfang Oktober auf Israel als Gesprächspartnerin vollends diskreditiert habe. Sie könne nur als brutale Terrororganisation bezeichnet werden. Entsprechend sei eine klare Positionierung der Schweiz wichtig.
Das Parlament könne diese Frist aber verlängern. Die Vernehmlassung dauert bis am 28. Mai. (yam/sda)
Warum die Hamas NUR für fünf Jahre verbieten ?