Der «USB-C-Anschluss für alle» hat letzte Woche einen weiteren Schritt geschafft. Der Binnenmarkt- und Konsumenten-Ausschuss des EU-Parlaments hat sich am 20. April 2022 mit 43 zu 2 Stimmen für die «Common Port»-Richtlinie ausgesprochen. Dieses will alle Elektronik-Hersteller dazu verpflichten, dass sie ihre Geräte mit einem universellen Ladeanschluss des Typs USB-C ausstatten müssen.
Die geplante Änderung ist Teil der Revision der Funkgeräterichtlinie. Wird sie definitiv beschlossen, so dürfte sich für die meisten Handy-Produzenten nichts ändern – der Entscheid richtet sich primär gegen eine Firma.
Die Rede ist von Apple: Die Firma aus Cupertino setzt nach wie vor beim iPhone auf den sogenannten «Lightning»-Anschluss – während alle anderen Hersteller seit Jahren auf USB setzen und seit 2014 zunehmend den USB-C-Standard anbieten. Die Vorteile sind einleuchtend: USB-C kann nicht nur beidseitig angeschlossen werden, der moderne Anschluss ermöglicht auch die Übermittlung von verschiedenen Datentypen.
Nach dem Entscheid richten sich die Blicke auf den Herbst: Ersten Gerüchten zufolge wird das iPhone 14 jedoch keinen USB-C-Anschluss kriegen. Beim iPad wurde der Wechsel vor einigen Jahren vollzogen.
Der Ausschuss (vergleichbar mit einer Schweizer Parlamentskommission) begründete den USB-C-Entscheid nicht nur mit der Standardisierung. Es ging auch um die Reduktion von Elektroschrott. So erinnerte der maltesische Parlamentarier Alex Agius Saliba daran, dass «bei einer halben Milliarde Ladegeräte für Mobilgeräte, die jedes Jahr nach Europa verschickt werden, 11'000 bis 13'000 Tonnen Elektroschrott anfallen».
Er war einer der 43 Parlamentarier, die «Ja» zur «Common Port»-Richtlinie stimmten. Diese sieht den USB-C-Anschluss nicht nur für Handys und Tablets, sondern auch für Digitalkameras, Kopfhörer tragbare Videospielkonsolen und Lautsprecher vor.
Der Entscheid vom 20. April war indes nur ein Zwischenentscheid, um die Vordebatte über den Gesetzesentwurf abzuschliessen. Er ist aber als Stimmungstest für die relevante Plenarabstimmung im EU-Parlament, die voraussichtlich im Mai 2022 traktandiert wird. Die Abstimmung dort gilt als Formsache angesichts des deutlichen Resultats.
Vorgesehen ist eine anfängliche Übergangsfrist bis 2024. Gefordert ist neben der Anschluss-Standardisierung auch eine Transparenzpflicht bezüglich der Leistungsstärke der Geräte.
Allkreis
Ein anderer Ansatz wäre eine erhöhte Mindestgarantiedauer von 5 Jahren oder so.
Doplagus
Apple, die sogar extra software entwickeln, damit ersatzteile die nicht offiziell von den apfelmeistern installiert wurden (sogar wenn es originalteile sind) softwaremässig gesperrt werden.
Man kann keine defekte kamera aus einem iphone mit einem baugleichen modell ersetzen, weil die interne seriennummer nicht mehr stimmt und der softwareteil der kamera wird stark eingeschränkt und praktisch unbrauchbar
trichie
Der gute Herr Saliba weiss aber schon dass das Handy-Ende vom Ladekabel (was zu USB-C standardisiert werden soll) nix mit dem Ladegerät zu tun hat - mit ein und demselben Ladegerät kann man heute schon alle Handys laden 😉
Wär nicht das erste mal dass EU-Politiker was entscheiden ohne die Sache wirklich verstanden zu haben