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Bundesrat beschliesst Ausnahme bei Russland-Sanktionen

Bundesrat beschliesst Ausnahme bei Russland-Sanktionen

17.10.2024, 08:2417.10.2024, 14:40

Seit dem Angriff auf die Ukraine haben zahlreiche Länder Sanktionen gegen Russland verhängt – auch die Schweiz. Nach anfänglichem Zögern entschied sich der Bundesrat, Massnahmen der EU grundsätzlich ebenfalls umzusetzen. Am Dienstag kehrte die Schweiz aber von dieser Devise ab: Eine Sanktion des neuen Pakets der EU soll nicht übernommen werden, so der Entscheid des Bundesrats.

Bundesrat Guy Parmelin spricht waehrend der Herbstsession der Eidgenoessischen Raete, am Donnerstag, 26. September 2024, in Bern. (KEYSTONE/Peter Klaunzer)
Guy Parmelin, Bundesrat und Vorsteher des WBF.Bild: keystone

Bei der Ausnahme handelt es sich um eine Massnahme, die Firmen dazu verpflichtet, dass Tochtergesellschaften in Drittstaaten die Sanktionsmassnahmen nicht untergraben sollen. Auch dann nicht, wenn keine Aktivitäten innerhalb des jeweiligen EU-Landes erfolgen. So argumentiert das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF):

«Die Schweiz hat bereits nach geltendem Sanktionsrecht die Mittel, Sanktionsumgehungen über Tochtergesellschaften zu verfolgen, und tut dies aktiv. Vor diesem Hintergrund hat sich der Bundesrat dieser EU-Bestimmung in der jetzigen Form materiell nicht angeschlossen. Das WBF wird die Situation weiterverfolgen und den Bundesrat im Falle einer veränderten Ausgangslage erneut informieren.»

Dass diese Sanktion von der Schweiz nicht mitgetragen wird, ist umstritten. Wie der «Tages-Anzeiger» berichtet, herrschte auch im Bundesrat Uneinigkeit. Heftige Kritik gibt es derweil von der SP, die von einem «skandalösen Entscheid» schreibt.

«Die heutige Kehrtwende des Bundesrats ist ein riesiger Rückschritt», kritisiert Co-Präsident Cédric Wermuth. «Der Bundesrat setzt ganz offen die Interessen von Rohstoffkonzernen über die Solidarität mit der Ukraine und den internationalen Frieden.» Dadurch zementiere der Bundesrat «das Businessmodell Schweiz, die als grösster Finanz- und Handelsplatz einmal mehr Kriegsprofite schützen will», so Wermuth.

Auch wenn die Schweiz die Sanktionen der EU grundsätzlich mitgetragen hat, ist es nicht das erste Mal, dass der Bund eine Ausnahme macht. Letztes Jahr sorgte etwa der Entscheid für Diskussionen, dass russische Propagandasender nicht verboten werden. (dab)

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