Seit Ausbruch des Krieges liegen die diplomatischen Beziehungen zwischen der Ukraine und Russland auf Eis. Das soll sich nun zumindest minimal ändern: Am Dienstag wurde bekannt, dass die Schweiz künftig für die Ukraine bei Putin die Guten Dienste erbringen soll. Dieses sogenannte Schutzmachtmandat bedarf allerdings der Zustimmung aller Beteiligten. Es reicht also nicht, dass die Schweiz und die Ukraine ein entsprechendes Abkommen fertig verhandelt haben. Viel eher steht und fällt das Mandat mit dem Entscheid Russlands.
Noch hat sich Moskau nicht offiziell zum Thema geäussert. Gegenüber den Tamedia-Portalen nahm hingegen die russische Botschaft in der Schweiz Stellung. In einem am Mittwoch veröffentlichten Artikel liess sie verlauten: «Soweit der Botschaft bekannt ist, hat die russische Seite in der von Ihnen angesprochenen Frage keine Kontakte zu den offiziellen Stellen der Eidgenossenschaft.»
Und weiter: «Wie der russische Aussenminister Sergei Lawrow zuvor erklärt hat, ist Russland nicht bereit, Vermittlungsangebote von Ländern, die sich den antirussischen Sanktionen angeschlossen haben, in den Verhandlungen mit der Ukraine zu berücksichtigen.» Es sei deshalb aus Sicht der russischen Botschaft «schwierig», Bern als Vertreterin der Ukraine in Russland einzusetzen. Es sei denn auch «kein Zufall», dass die Schweiz in die Liste der «unfreundlichen Länder» aufgenommen worden sei.
Der Tenor ist klar: Das Interesse Russlands an einem Schutzmachtmandat der Schweiz hält sich in Grenzen. Schliesslich habe sich «die Eidgenossenschaft mit einer der Konfliktparteien solidarisiert», weil sie «alle sieben Pakete der illegitimen antirussischen EU-Restriktionen» aufgenommen habe, so die Begründung der russischen Botschaft.
Doch stimmt es tatsächlich, dass die Russen bezüglich Schutzmachtmandat nicht in Kontakt stehen mit der Schweiz? Auf Anfrage teilt das zuständige Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) mit, dass «das russische Aussenministerium über den Abschluss der Verhandlungen zwischen der Schweiz und der Ukraine informiert» sei und die «Parameter des Abkommens» kenne. Da Diskretion allerdings «ein entscheidendes Element» sei, um Gute Dienste leisten zu können, würden im Moment keine weiteren Auskünfte dazu erteilt, schreibt das EDA weiter.
Auch der genaue Inhalt der Vereinbarung zwischen dem Bund und der Ukraine ist vertraulich. Üblicherweise wird in solchen Abkommen festgelegt, welche Dienstleistungen zu erbringen sind und wie viel Personal die Schweiz beziehungsweise der Partnerstaat dafür zur Verfügung stellt.
Aktuell erfüllt die Schweiz sieben Schutzmachtmandate, unter anderem in Georgien, Iran, Ägypten und Saudi-Arabien. Diese Mandate können einseitig oder gegenseitig sein. Im Falle der Ukraine geht es um ein einseitiges Schutzmachtmandat: Die Schweiz würde lediglich die Interessen der Ukraine in Russland vertreten, nicht umgekehrt. (aargauerzeitung.ch)