Am Donnerstag hat der Bundesrat die Gruppe Wagner auf die Schweizer Ukraine-Sanktionsliste gesetzt. Die berüchtigte Söldnertruppe ist nicht nur in der Ukraine, sondern in bewaffneten Konflikten weltweit aktiv. Ihren Mitgliedern werden diverse Kriegsverbrechen und Gräueltaten vorgeworfen, etwa bei den Massakern im Kiewer Vorort Butscha im Frühjahr 2022.
Dass die Schweiz die Gruppe Wagner bislang noch nicht mit Sanktionen belegt hatte, erscheint paradox. Schliesslich hat die EU, deren Ukraine-Sanktionen die Schweiz praktisch vollständig übernimmt, die Söldnertruppe bereits im Dezember 2021 sanktioniert.
Allerdings listete die EU die Gruppe damals im Rahmen ihrer globalen Sanktionsregelung zu schweren Menschenrechtsverletzungen. Diese Sanktionsregelung betrachtet die Schweiz als «thematisches Sanktionsregime», das sie nicht übernimmt. Die auf einen bestimmten Konflikt bezogenen «geografischen Sanktionsregimes» der EU übernimmt die Schweiz hingegen im Normalfall - so auch im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg.
Diese vom Bundesrat praktizierte Unterscheidung hat immer wieder absurde und schwer nachvollziehbare Konsequenzen. Nur weil die EU die Wagner-Söldnertruppe nun auf der Ukraine-Sanktionsliste gesetzt hat, kann die Schweiz sie ebenfalls sanktionieren. Sechs hochrangige Wagner-Vertreter und enge Vertraute von Boss Jewgeni Prigoschin, welche die EU im Februar unter ihrem Menschenrechtssanktionsregime listete, kann die Schweiz hingegen weiterhin nicht sanktionieren. Sie sind auf der «falschen» Liste.
Die gleichentags von der EU unter dem Ukraine-Sanktionsregime beschlossenen Massnahmen gegen Individuen, Unternehmen und Behörden in Russland und den russisch besetzten Gebieten hat der Bundesrat hingegen übernehmen können.
Der Bundesrat behandelt das Dossier der thematischen EU-Sanktionen seit langem wie eine heisse Kartoffel. Seit Sommer 2021 liegt ihm ein von der Verwaltung erstelltes Aussprachepapier zu den Vor- und Nachteilen einer allfälligen Übernahme solcher Sanktionen vor.
Bereits zweimal wurde das Dossier in der Bundesratssitzung beraten, zuletzt im Dezember 2022. Damals erteilte die Landesregierung nach einer «umfassenden Abwägung» dem Wirtschafts-, Aussen- und Justizdepartement den Auftrag, «die bestehenden Rechtsgrundlagen noch vertiefter zu prüfen».
Gemäss dem zuständigen Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) liegt das Ergebnis dieser Abklärungen unterdessen vor und der Bundesrat ist darüber informiert worden. Die nächsten Schritte kann das Seco nicht kommentieren. Es verrät lediglich: Der Bundesrat wolle sich die Möglichkeit offenhalten, «in Zukunft bei Bedarf in gewissen sehr spezifischen, von der aktuellen Praxis nicht abgedeckten Fällen die Sanktionen der EU punktuell und gezielt zu übernehmen».
Hinter der verklausulierten Formulierung versteckt sich ein erster Richtungsentscheid des Bundesrats im heiklen Dossier. Bisher hatte er sich vor einem solchen Schritt gedrückt - gemäss Kritikern aus Angst vor China.
Der Hintergrund: 2021 sanktionierte die EU chinesische Beamte wegen schweren Menschenrechtsverletzungen gegen die uigurische Minderheit. Sollte die Schweiz diese Massnahmen übernehmen, drohe eine Verschlechterung der Beziehungen zu China, warnte Pekings Botschafter in Bern im letzten Herbst in einem Interview.
Nun hat der Bundesrat nach langem Zögern anscheinend ein Türchen zur selektiven Übernahme von «thematischen» EU-Sanktionsmassnahmen geöffnet. Sie dürfte in jenen Einzelfällen erfolgen, bei denen eine Nichtübernahme inhaltlich nicht zu begründen ist. Beispielsweise wenn die EU jemanden unter ihrem Menschenrechtssanktionsregime listet, der ein Verbrechen begangen hat im Rahmen eines Konflikts, bei welchem die Schweiz bereits andere Sanktionen übernommen hat. Dies war etwa bei einem Wagner-Söldner der Fall, der in Syrien einen Mann geköpft hatte.
Bei einer solchen selektiven Praxis könnte sich der Bundesrat weiterhin vor einem unangenehmen Entscheid drücken: Ob er sich wegen den Menschenrechtsverletzungen gegen die Uiguren mit Peking anlegen will. (aargauerzeitung.ch)
Was Berset in Berlin veranstaltete, war bereits unterste Schublade. Und unser Aussenminister ist auch ein ziemlicher Totalausfall. Und da unsere Regierung eine "Kollegial-Behörde" ist, sind auch die anderen nicht besser, denn sonst würde sich die CH nicht permanent mit solchen Peinlichkeiten der gesamten Welt gegenüber entblössen.
Bis zum Feb. 2022 musste man sich im Ausland nicht schämen, wenn man den CH-Pass vorweisen musste.
Seither hat sich alles verändert: Die CH-Politiker schaden der Reputation der CH nachhaltig.