Kommission empfiehlt Völkermord-Anerkennung von Holodomor in der Ukraine
Den von Stalin zu verantwortenden millionenfachen Hungertod in der Ukraine der 1930er Jahre soll der Nationalrat als Akt des Völkermordes anerkennen. Einen Antrag auf eine entsprechende Erklärung des Nationalrats hat die Aussenpolitische Kommission des Nationalrats (AKP-N) angenommen.
Die AKP-N stimmte dem Antrag mit 15 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen zu, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten. Aufgrund dieses Beschlusses und aus formellen Gründen wurde das Postulat «Anerkennung des Holodomors in der Ukraine als Völkermord. Erinnern - gedenken - mahnen» zurückgezogen, wie es weiter hiess.
Der Bundesrat hatte im Februar vergangenen Jahres geschrieben, er anerkenne das Leid und die Opfer auf dem Territorium der heutigen Ukraine infolge des Holodomors 1932/33. Die rechtliche Bewertung bestimmter Gräueltaten unterliege aber nicht Staaten, sondern grundsätzlich Gerichten und internationalen Instanzen mit einem entsprechenden Mandat.
Der sogenannte Holodomor ist die vom stalinistischen Regime herbeigeführte Hungersnot, die 1932 und 1933 in der Ukraine mindestens drei Millionen Menschen das Leben kostete.
Den Holodomor haben bislang Parlamente in mehreren Ländern als Völkermord anerkannt, darunter in Deutschland, Frankreich, Polen, den baltischen Staaten Litauen, Lettland und Estland sowie das EU-Parlament. (hkl/sda)