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Verhandlungen EU-Schweiz: Die persönliche Bilanz des Chefunterhändlers

Die Bilanz des Schweizer Chefunterhändlers: «Wir waren beharrlich, hartnäckig, akribisch»

Die Bundesverfassung muss nicht geändert werden, der Service public bleibt unberührt: Der sonst zurückhaltende Chefunterhändler der Schweiz, Patric Franzen, zog am Freitag eine positive Bilanz über die Verhandlungen mit Brüssel – und wurde zuletzt sehr persönlich.
21.12.2024, 09:17
Stefan Bühler / ch media
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epa11787283 Patrick Franzen, Deputy State Secretary for Foreign Affairs, Swiss Head Negotiator, FDFA, speaks on the conclusion of negotiations between Switzerland and the EU, in Bern, Switzerland, 20  ...
Positive Punkte und mittlere Zufriedenheit: Chefunterhändler Patric Franzen.Bild: keystone

Was hat die Schweiz in den Verhandlungen mit Brüssel herausgeholt? Und wo ist sie hart geblieben? Es war die letzte Frage eines Journalisten an der Medienkonferenz des Bundesrats am Freitagnachmittag in Bern. Und erst jetzt erteilte Aussenminister Ignazio Cassis dem Chefunterhändler der Schweiz, Patric Franzen, das Wort.

Der Diplomat, der gerne im Hintergrund bleibt, nutzte die Gelegenheit für ein ausführliches Statement – und vor allem für einen öffentlichen Dank an das ganze Verhandlungsteam mit Mitarbeitenden aus sechs Departementen. Wir veröffentlichen es hier im Wortlaut, leicht gekürzt.

«Es ist uns gelungen, das Freihandelsabkommen aus den Verhandlungen draussen zu behalten, das ist etwas Wichtiges. Es ist gelungen, dass wir die provisorische Vollassoziierung erreicht haben (zu Forschungsprogrammen, Red.) ab dem 1. Januar 2025. Wir haben auch in der Landwirtschaft viel herausgeholt: Wir haben keine dynamische Rechtsübernahme, wir haben keine Rolle des Europäischen Gerichtshofs EuGH bei der Streitbeilegung in der Landwirtschaft und wir haben auch keine Ausgleichsmassnahmen gegen die Landwirtschaft aus den anderen Binnenmarktabkommen.

Wir haben auch erreichen können, dass wir unsere Bundesverfassung nicht ändern müssen mit dem Verhandlungsresultat. Unsere Kompetenzen in der Schweiz bleiben unberührt. Die verfassungsmässigen Kompetenzen des Parlaments, der Kantone und auch der Gerichte bleiben unberührt.

Und wir haben einen Zweipfeiler-Ansatz, vor allem im Bereich der staatlichen Beihilfen, wo wir selber die Überwachung machen und unsere Gerichte entscheiden, ob die staatlichen Beihilfen konform sind. Und zum Schluss: Im Bereich des Lohnschutzes haben wir eine Non-Regression-Clause. Das bedeutet, die Schweiz muss kein Recht übernehmen, das den Lohnschutz in Zukunft abschwächen würde.

Aus unserer Sicht sind das positive Punkte. Wie auch, dass wir im Landverkehr die Trassenplanung und -vergabe (bei der Bahn) absichern und Ausnahmen beim Taktfahrplan und bei der Tarifhoheit sicherstellen konnten. Das war ein wichtiges Verhandlungsziel: dass der Schweizer Service public nicht negativ betroffen ist, auch beim Strom.

Natürlich hätten wir gerne mehr herausgeholt, am Ende ist es immer eine mittlere Unzufriedenheit. Aber der anderen Seite geht es wohl ebenso. Es war ein sehr intensiver Prozess. Es war aber auch ein enormer kollektiver Effort des Verhandlungsteams. Wir hatten klare Ziele, wir waren beharrlich, hartnäckig, akribisch. Wir haben die geballte Kompetenz der Bundesverwaltung, aber auch der Kantone in die Verhandlungen einbringen können. Wir waren nach innen wie nach aussen sehr geschlossen. Und alle Kolleginnen und Kollegen waren bereit, die zusätzliche Meile zu gehen, um das Bestmögliche herauszuholen.

Es ist für uns eine sehr wichtige Etappe, die wir erfolgreich abschliessen konnten. Aber der Weg ist noch lang, die Arbeit geht weiter.» (aargauerzeitung.ch)

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