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Bund verweigerte US-Militär Überflug durch Schweizer Luftraum

Bund verweigerte US-Militär Überflug durch Schweizer Luftraum

Noch hat sich der Bundesrat nicht festgelegt, ob er den Konflikt im Nahen Osten als Krieg im neutralitätsrechtlichen Sinn betrachtet. Dennoch wurden dem US-Militär Überflüge verweigert.
13.03.2026, 11:2513.03.2026, 11:44
christoph bernet / ch media

Der Bundesrat zögert noch. Er prüft weiterhin, ob bei der militärischen Auseinandersetzung zwischen den USA, Israel und dem Iran das Neutralitätsrecht zur Anwendung kommt. Dafür müssten «bewaffnete Konflikte zwischen Staaten eine bestimmte Dauer und Intensität aufweisen», antwortete Bundespräsident Guy Parmelin (SVP) am Montag auf eine entsprechende Frage im Nationalrat.

epa12809251 A US Air Force transport plane taxis at RAF Fairford in the Cotswolds, Britain, 10 March 2026. British Prime Minister Keir Starmer has given approval for the US to take 'defensive&#03 ...
Die Schweiz verweigerte US-Militär den Überflug: Eine Transportmaschine der U.S. Air Force auf dem britischen Militärflughafen Fairford (10. März).Bild: keystone

Kommt die Landesregierung zum Schluss, dass der Konflikt ein Krieg im Sinne des Neutralitätsrechts ist, muss die Schweiz als neutrales Land entsprechend handeln. Sie muss militärische Überflüge der beteiligten Staaten mit direktem Zusammenhang zu den Kriegshandlungen untersagen und Rüstungsexporte in die kriegsführenden Länder verbieten.

Obwohl dieser Grundsatzentscheid des Bundesrats noch aussteht, hat die Schweiz seit Beginn der Eskalation im Nahen Osten am 28. Februar zwei Überfluggesuche des US-Militärs abgelehnt.

Dies bestätigt das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) gegenüber CH Media. Die Gesuche seien aus «verfahrenstechnischen Gründen» nicht genehmigt worden. Die Anträge erforderten umfangreiche Abklärungen und mussten am Ende wegen der Fristen abgelehnt werden, erläutert das BAZL.

Noch kein Gesuch auf dem Tisch des Bundesrats

Ausländische Staaten brauchen für militärische Überflüge durch den Schweizer Luftraum eine als «diplomatic clearance» bezeichnete Erlaubnis. Die entsprechenden Gesuche prüft das Bundesamt für Zivilluftfahrt in Absprache mit der Direktion für Völkerrecht im Aussendepartement und der Luftwaffe.

Gesuche von «erheblicher politischer Tragweite» werden dem Bundesrat zur Entscheidung unterbreitet. Das sind insbesondere Überflüge zur Vorbereitung oder Unterstützung von Kampfhandlungen. Ein solches Gesuch ist seit Ausbruch der Eskalation zwischen den USA, Israel und dem Iran vor knapp zwei Wochen noch nicht eingegangen, wie das BAZL erläutert. (aargauerzeitung.ch)

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149 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Ebony
13.03.2026 11:38registriert Oktober 2018
Und wenn sie dann trotzdem über den Schweizerischen Luftraum fliegen, bedrohen wir sie mit den bestellten Kampfjets 😉
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RicoH
13.03.2026 11:47registriert Mai 2019
Verstehe ich das richtig, ein Krieg kann erst als solcher bezeichnet werden, wenn die Intervention länger dauert?
Hat man denn schon definiert, ab welchem Tag, Woche oder Monat man von einem Krieg ausgehen kann?

Nennt es doch bitte beim Namen: wir wollen uns nicht festlegen und alle Optionen offen halten – also business as usual.
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Ahura
13.03.2026 11:28registriert Februar 2024
Richtig so.
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