Bund verweigerte US-Militär Überflug durch Schweizer Luftraum
Der Bundesrat zögert noch. Er prüft weiterhin, ob bei der militärischen Auseinandersetzung zwischen den USA, Israel und dem Iran das Neutralitätsrecht zur Anwendung kommt. Dafür müssten «bewaffnete Konflikte zwischen Staaten eine bestimmte Dauer und Intensität aufweisen», antwortete Bundespräsident Guy Parmelin (SVP) am Montag auf eine entsprechende Frage im Nationalrat.
Kommt die Landesregierung zum Schluss, dass der Konflikt ein Krieg im Sinne des Neutralitätsrechts ist, muss die Schweiz als neutrales Land entsprechend handeln. Sie muss militärische Überflüge der beteiligten Staaten mit direktem Zusammenhang zu den Kriegshandlungen untersagen und Rüstungsexporte in die kriegsführenden Länder verbieten.
Obwohl dieser Grundsatzentscheid des Bundesrats noch aussteht, hat die Schweiz seit Beginn der Eskalation im Nahen Osten am 28. Februar zwei Überfluggesuche des US-Militärs abgelehnt.
Dies bestätigt das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) gegenüber CH Media. Die Gesuche seien aus «verfahrenstechnischen Gründen» nicht genehmigt worden. Die Anträge erforderten umfangreiche Abklärungen und mussten am Ende wegen der Fristen abgelehnt werden, erläutert das BAZL.
Noch kein Gesuch auf dem Tisch des Bundesrats
Ausländische Staaten brauchen für militärische Überflüge durch den Schweizer Luftraum eine als «diplomatic clearance» bezeichnete Erlaubnis. Die entsprechenden Gesuche prüft das Bundesamt für Zivilluftfahrt in Absprache mit der Direktion für Völkerrecht im Aussendepartement und der Luftwaffe.
Gesuche von «erheblicher politischer Tragweite» werden dem Bundesrat zur Entscheidung unterbreitet. Das sind insbesondere Überflüge zur Vorbereitung oder Unterstützung von Kampfhandlungen. Ein solches Gesuch ist seit Ausbruch der Eskalation zwischen den USA, Israel und dem Iran vor knapp zwei Wochen noch nicht eingegangen, wie das BAZL erläutert. (aargauerzeitung.ch)
