Frau Badran, seit Jahren hört man von einer sich zuspitzenden Wohnungsnot und steigenden Mietpreisen. Am 24. November stimmen wir ...
Jacqueline Badran: … wissen Sie, die Mieten sind explodiert, weil unser Gesetz nicht eingehalten wird. Die Mietpreise sind per Verfassung, Gesetz und Bundesgericht an die effektiven Kosten gebunden, plus einer beschränkten Rendite. Aber heute werden bei jedem Mieterwechsel die Preise erhöht, was mit einer hohen Nachfrage begründet wird. Das ist illegal, weil das Gesetz explizit eine Marktmiete verbietet.
Und was hat das mit den kommenden Mietrechtsvorlagen vom 24. November zu tun?
Die zwei Vorlagen sind ein Teil des grossen Plans der Rechten, die Marktmiete durchzusetzen, ohne die Bevölkerung direkt zu fragen, ob sie das möchte.
Bei den Abstimmungen geht es um die Untermiete und um die Kündigung wegen Eigenbedarfs. Von welchem Plan sprechen Sie?
Die rechten Politiker haben in den letzten Jahren insgesamt sechs Änderungen ins Auge gefasst, um die Renditen noch mehr zu erhöhen. Zwei wollten den Renditedeckel anheben respektive fast abschaffen, zwei den Mietenden einfacher kündigen können, um die Miete zu erhöhen, und zwei, die es noch schwieriger machen, solche Erhöhungen wegen übersetzter Rendite anzufechten.
Das ist Ihre Interpretation. Den Bürgerlichen geht es um eine zeitgemässe Berechnung der Rendite und um Rechtssicherheit. Zudem sind diese Vorstösse noch nicht beschlossen.
Das ist offenbar kein Hindernis. Das Bundesgericht hat die zwei Vorstösse, den Renditedeckel zu erhöhen, selbst erledigt. So haben die Richter den Renditedeckel präzis auf die bestellten zwei Prozent über Referenzzinssatz angehoben. Dabei haben sie Bezug genommen auf die parlamentarische Initiative vom Direktor des Westschweizer Hauseigentümerverbandes und FDP-Nationalrat Olivier Feller. Und zwar, obwohl das Parlament das gar nie beschlossen hat. So etwas hat es noch nie gegeben – das ist ein veritabler demokratiepolitischer Justizskandal. Und die zwei anderen Vorstösse hätten vergangene Woche in der Rechtskommission beschlossen werden sollen. Doch die Rechten haben das aus taktischen Gründen wegen der kommenden Abstimmung herausgeschoben.
Dann müssen wir uns auf zwei weitere Abstimmungen einstellen?
Ja, sicher, die Rechten zwingen uns dazu. Ursprünglich hatte der Ständerat vorgesehen, alle sechs Vorstösse zu bündeln und eine komplette Mietrechts-Revision zu präsentieren. Diese hätte vor dem Volk jedoch keine Chance gehabt. Deshalb hat die Immobilienlobby im Nationalrat die Gesamtschau abgelehnt und versucht stattdessen, ihre Vorstösse einzeln durchzuschmuggeln.
Eine Änderung, über die wir abstimmen, betrifft die Untermiete. Neu muss ein unterschriebenes Einverständnis vom Vermieter eingeholt werden, um Missbräuche etwa auf Airbnb zu verhindern. Was haben Sie dagegen?
Missbräuche wie übersetzte Renditen in der Untermiete sind bereits heute verboten. Der Mieter muss dem Vermieter sogar die Gewinne zurückzahlen, wenn er etwa seine Wohnung zu teuer auf Airbnb untervermietet. Auch andere Nachteile für den Vermieter, wie eine Überbelegung, Geläuf im Treppenhaus, sind bereits verboten. Das zeigt, dass das Airbnb-Argument gänzlich vorgeschoben ist. Wir wären auf linker Seite und seitens des Mieterverbands für eine Schriftlichkeits-Vorschrift gewesen. Allerdings aus anderen Gründen.
Aus welchen Gründen?
Wir empfehlen Mieterinnen und Mietern bei der Untervermietung schon lange, das schriftliche Einverständnis der Vermietung einzuholen, um für beide Parteien Rechtssicherheit zu schaffen. Denn die Mietenden sind im Streitfall beweispflichtig. Der Vermieter könnte bestreiten, telefonisch die Einwilligung der Untermiete gegeben zu haben. Doch um Rechtssicherheit geht es bei dieser Abstimmung nur vordergründig. Wäre es um die Schriftlichkeit gegangen, hätten wir ja zugestimmt und niemals das Referendum ergriffen, im Gegenteil. Die Rechten wollen den Formfehler auf die Stufe des ausserordentlichen Kündigungsgrunds hochheben, also gleich wie Miete nicht bezahlen oder die Wohnung demolieren.
Die Bürgerlichen betonen stets, dass Vermieter an langfristigen Mietverhältnissen interessiert sind. Sie sagen, niemandem würde wegen eines Formfehlers gekündigt.
Unsinn! Sie sind interessiert, möglichst viel Spielraum zu haben. Sie wollen die Mietenden loswerden können, weil sie nur bei einem Mieterwechsel die Mieten saftig erhöhen können. Was zwar illegal ist, aber in der Praxis fast immer vorkommt. Untermieten, wo der Hauptmieter vorübergehend auszieht, sind den Vermietern ein Dorn im Auge, da dadurch die Wohnung zum selben Preis weitergegeben wird und der Vermieter die Miete nicht erhöhen kann.
Den Vermietern ein Dorn im Auge sind zeitlich unbegrenzte Untermietverträge. Sie wissen nicht, ob die Mieter zurückkehren werden, und können nicht selbst bestimmen, wer langfristig ihr Eigentum nutzt.
Die Untermieten, bei denen der Hauptmieter selber auszieht, sind die absolute Minderheit. Untermiete mit dauerhaftem Auszug hätte man ja verbieten können und ins Gesetz schreiben. Darum geht es also nicht. Das ist das Schlimmste, dass die Abstimmungsvorlage vorsieht, dass der Vermieter neu Untermietverträge ablehnen kann, die länger als zwei Jahre dauern. Hunderttausende Mietende aller Art – auch Geschäftsmietende wie Praxis- oder Bürogemeinschaften – wären davon negativ betroffen. Von langfristigen Mietverhältnissen zu sprechen und dann solche Änderungen einzuführen, widerspricht sich doch offensichtlich.
Die zweite Vorlage dreht sich um die Kündigung bei Eigenbedarf. Statt eines «dringenden» Eigenbedarfs soll es nur noch einen «bedeutenden und aktuellen» Grund brauchen, um den Mietenden ausserordentlich zu kündigen. Das ist doch legitim.
Nein, es ist der Gipfel! Vermieten heisst, dass ein Eigentümer freiwillig einen Teil seiner Eigentumsrechte aufgibt, indem er die Nutzungsrechte für sein Eigentum gegen Entgelt an den Mieter übergibt. Es ist also eine selbstgewählte Einschränkung! Kündigen wegen Eigenbedarfs kann man jetzt schon ganz normal. Neu soll das Recht im Streitfall bei der Interessenabwägung die Waage zugunsten der Vermietenden kippen, ohne dass bei diesen eine Dringlichkeit besteht?
Es hat doch jeder das Recht, über sein Eigentum zu entscheiden, wenn er oder Familienangehörige es selbst brauchen.
Niemand bestreitet den Eigenbedarf. Wenn ein Vermieter dem Mieter wegen Eigenbedarfs fristgerecht kündigt, wird das in 99 Prozent der Fälle akzeptiert. Der Gang vor Gericht kommt selten vor.
Laut den Befürwortern benötigen die Gerichte aber zu lange, um bei Eigenbedarf zu entscheiden – und die Urteile würden oft zulasten der Vermieter entschieden.
Es gibt einen Fall, bei dem einer älteren Dame eine Fristerstreckung von eineinhalb Jahren gewährt wurde, bis ihr Platz im Alterszentrum frei wurde. Die meisten Erstreckungen dauern laut Berechnungen des Mieterverbandes jedoch wenige Monate und betreffen oft Familien, die das Quartier nicht verlassen wollen, damit ihre Kinder nicht auf eine neue Schule müssen. Die brauchen etwas Zeit, eine neue Wohnung zu finden. Auch hier geht es den Rechten hintergründig um etwas anderes.
Und zwar?
Es gibt Fälle, bei denen ein besonderer Kündigungsschutz besteht, welcher durch die Vorlage stärker übersteuert würde. So betrifft das viele KMUs, beispielsweise Coiffeur-Läden oder Restaurants. Diese haben in der Regel befristete, aber unkündbare Verträge. Das hat damit zu tun, dass sie den Innenausbau selbst bezahlen müssen und man diese Investition schützt. Sollte die Vorlage aber angenommen werden, könnte bei einem Eigentümerwechsel ein «aktueller und bedeutender» Eigenbedarf angemeldet werden. Damit hätten die KMUs keine Chance mehr, ihre Investitionen zu schützen. Ihnen droht bei jedem Eigentümerwechsel eine Kündigung. Das unternehmerische Risiko würde massiv ansteigen.
Eigenbedarf bleibt Eigenbedarf.
Das Problem dabei ist, dass dieser Grund oft vorgeschoben wird. Ich kenne unzählige Fälle, in denen den Mietenden wegen Eigenbedarfs gekündigt wurde, und kurze Zeit später fand sich dieselbe Wohnung viel teurer ausgeschrieben wieder auf den Immobilienportalen. Das ist die Realität und mir selber schon passiert – notabene, nachdem ich die Wohnung eigenhändig renoviert hatte!
Zum Glück gibt es Menschen wie Frau Badran, welche sich für das Volk wirklich einsetzen, dies nicht vorgeschoben rum plappern, wie andere dies tun um Stimmen zu fangen.
Leider lässt sich ein beträchtlicher Teil der Wählerschaft von diesen blenden.
Spannend, was am 24. beschlossen wird.
Mein 2x Nein zu der Sache liegt im Briefkasten.