
Sag das doch deinen Freunden!
Constantin Hruschka*, Volljährige bedeuten für den Bund weniger Kosten und weniger Flüchtlinge mit Anspruch auf Asyl. Ist es Behörden-Kalkül, dass überdurchschnittlich viele Flüchtlinge als 18-Jährige registriert werden?
Die Statistiken werfen klar Fragen zur Praxis der Migrationsbehörden auf. Es ist nun am Bund, diese zu erklären. Für die Flüchtlingshilfe ist vor allen Dingen wichtig, dass keine Minderjährigen als 18-jährig eingestuft werden. Sie haben ein Anrecht auf besonderen Schutz.
Aber Zufall kann es ja kaum sein, dass so viele 18 Jahre alt sind.
Nein, das sicher nicht. Die Behörde verlässt sich bei der Registrierung von Flüchtlingen bisher weitgehend auf die Handknochenanalyse, sobald nicht klar gesagt werden kann, ob die Person volljährig ist und keine Papiere auf sich trägt. Diese Analyse ist sehr ungenau. Zudem wird der Asylsuchende als 18-jährig vermerkt, wenn die Untersuchung ein Alter von 22 Jahren ergibt. Damit lässt sich eine gewisse statistische Verschiebung erklären. Wenn sich aber das Ausmass der Abweichung allein dadurch erklären liesse, würde mich das überraschen.
Das heisst?
Das Gesetz sieht vor, dass man nur im Ausnahmefall solche medizinischen Abklärungen trifft. Die Behörden zweifeln offenbar viel öfters.
Warum?
Es ist eine Glaubensfrage, quasi wie beim Türsteher, der entscheiden muss, ob einer, der seinen Ausweis nicht dabeihat, schon 18 sein kann oder nicht. Sind die Asylsuchenden so gut informiert, dass sie, weil sie wissen, dass sie als Minderjährige ganz anders behandelt werden, lügen? Oder können sich Schutzsuchende diese Gedanken gar nicht machen? Es herrscht nach meinen Eindruck in weiten Teilen der Gesellschaft ein grundsätzliches Misstrauen gegenüber Asylsuchenden und Flüchtlingen. Der gesellschaftliche Diskurs bestätigt die misstrauische Haltung, nicht die vertrauende.
Die Einteilung in minder- oder volljährig entscheidet das Schicksal von Flüchtlingen. Wer ohne Begleitung seiner Eltern in die Schweiz kommt, hat ein Anrecht auf eine gesonderte Unterbringung, auf einen Beistand, je nach Alter auf Schulunterricht.
Ja, es mag deshalb bei sehr gut informierten Flüchtlingen «Asyltrickser» geben. Auch umgekehrt ist das der Fall: Es gibt Jugendliche, die von der Familie geschickt werden, um zu arbeiten und Geld zu verdienen, und sich deshalb als volljährig ausgeben. Da müssen die Behörden genauso tätig werden. Wenn einer an der Denner-Kasse behauptet er sei 18, um Alkohol kaufen zu können, muss man schliesslich auch das Alter überprüfen, schon aus reinem Schutzgedanken.
Der völkerrechtliche Grundsatz lautet: Im Zweifel für minderjährig. Ritzt das SEM mit den vielen Abklärungen das Völkerrecht?
Anstatt äusserst unsichere Altersfestsetzungsverfahren durchzuführen, sollten die Behörden im Zweifelsfall vermehrt grundsätzlich für die Minderjährigkeit entscheiden. Die Behörden halten sich an das Gesetz, das im Zweifel «wissenschaftliche Abklärungen» ermöglicht. Dadurch wird der völkerrechtliche Grundsatz aber verwässert. Völkerrechtlich wäre es wohl angezeigt, eine solche Untersuchung nur dann durchzuführen, wenn die Behörden von der Volljährigkeit der schutzsuchenden Person überzeugt sind. Wir fordern also nicht vorrangig bessere und sicherere Analysen sondern vor allem mehr grundsätzliche Entscheide zugunsten der Minderjährigkeit.
Der UNO-Kinderrechtsausschuss hat die Schweiz bereits abgemahnt: Asylverfahren von Minderjährigen werden oft so lange hingeschleppt, dass die Asylsuchenden währenddessen erwachsen werden.
Genau. Und der UNO-Kinderrechtsausschuss fordert auch, dass genauer, und vor allem schutzorientierter hingeschaut werden muss, wenn es um Jugendliche geht. Die Probleme sind also bekannt. Doch die Problemlösung kommt nur langsam voran. Die gesetzlich seit 2014 vorgesehene Priorisierung der Verfahren von Minderjährigen ist hier ein Schritt in die richtige Richtung.
Was schlagen Sie vor?
Die Flüchtlingshilfe fordert, Knochenanalysen oder andere rein medizinische Abklärungen als entscheidendes Kriterium abzuschaffen. Es ist heute allgemein anerkannt, dass medizinische, wissenschaftliche Methoden nicht mit genügender Sicherheit eine Aussage zum Alter einer Person machen können. Je umfassender solche Untersuchungen sind, desto stärker ist zudem der Eingriff in die Intimsphäre der betroffenen Jugendlichen. Solche Eingriffe sind aus menschenrechtlicher Sicht mit der Verfahrenseffizienz allein nicht zu rechtfertigen.
Gibt es andere Möglichkeiten, das Alter zu überprüfen?
Schon heute müssen per Gesetz auch andere Indikatoren die Diagnose stützen. Dazu gehören unter anderem die Angaben der gesuchsstellenden Person oder ihre physische Erscheinung, sowie die von ihr vorgelegten Dokumente. Das sollten die einzigen Kriterien sein. Möglich wäre auch eine Verhaltensanalyse: Wie reif wirkt die Person aus sozialer Sicht? Auch das gibt natürlich kein sichereres Ergebnis, aber besser als die hundert Jahre alte Handknochenanalyse wäre diese Methode bestimmt. Generell ist mit der jetzigen Situation niemandem gedient.
Was muss sich verändern?
Die europäischen Länder haben einen sehr unterschiedlichen Umgang mit minderjährigen Asylsuchenden. Deutschland, die Niederlande und Schweden beispielsweise überprüfen zuerst, ob ein Mensch dem Jugendschutz unterliegt, und urteilen dann, ob ein Asylverfahren überhaupt sinnvoll ist, oder eine andere Behörde zuständig sein muss; also quasi ein Pendant zur Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde. In der Schweiz ist eine solche institutionelle Zusammenarbeit erst ganz am Anfang und sollte unbedingt ausgebaut werden.
Gibt noch mehr Umsatz für die Flüchtlingshilfe und die Asylindustrie zu Lasten der Steuerzahler.
Sorry, aber so jemanden kann man ja nicht ernst nehmen.