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Flüchtlingshelfer über Altersbestimmung von Asylbewerbern: «Handknochenanalysen sind völkerrechtswidrig»

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Flüchtlingshelfer über Altersbestimmung von Asylbewerbern: «Handknochenanalysen sind völkerrechtswidrig»

Der «Blick» hat Zahlen des Staatssekretariats für Migration (SEM) ausgewertet und festgestellt, dass der Anteil 18-jähriger Flüchtlinge massiv übervertreten ist. Registriert das SEM minderjährige Asylsuchende als Erwachsene? Constantin Hruschka, Leiter des Rechtsdienstes der Schweizerischen Flüchtlingshilfe fordert von den Behörden ein Umdenken.
13.05.2016, 11:5113.05.2016, 12:28
Daria Wild
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Constantin Hruschka*, Volljährige bedeuten für den Bund weniger Kosten und weniger Flüchtlinge mit Anspruch auf Asyl. Ist es Behörden-Kalkül, dass überdurchschnittlich viele Flüchtlinge als 18-Jährige registriert werden? 
Die Statistiken werfen klar Fragen zur Praxis der Migrationsbehörden auf. Es ist nun am Bund, diese zu erklären. Für die Flüchtlingshilfe ist vor allen Dingen wichtig, dass keine Minderjährigen als 18-jährig eingestuft werden. Sie haben ein Anrecht auf besonderen Schutz.

*Constantin Hruschka ist Geschäftleitungsmitglied bei der Schweizerischen Flüchtlingshilfe und Leiter der Abteilung «Protection» (Rechtsdienst, Länderanalyse). Vorher war er 10 Jahre lang als Jur ...
*Constantin Hruschka ist Geschäftleitungsmitglied bei der Schweizerischen Flüchtlingshilfe und Leiter der Abteilung «Protection» (Rechtsdienst, Länderanalyse). Vorher war er 10 Jahre lang als Jurist für das UN-Flüchtlingshilfswerk UNHCR tätig.bild: zvg

Aber Zufall kann es ja kaum sein, dass so viele 18 Jahre alt sind.
Nein, das sicher nicht. Die Behörde verlässt sich bei der Registrierung von Flüchtlingen bisher weitgehend auf die Handknochenanalyse, sobald nicht klar gesagt werden kann, ob die Person volljährig ist und keine Papiere auf sich trägt. Diese Analyse ist sehr ungenau. Zudem wird der Asylsuchende als 18-jährig vermerkt, wenn die Untersuchung ein Alter von 22 Jahren ergibt. Damit lässt sich eine gewisse statistische Verschiebung erklären. Wenn sich aber das Ausmass der Abweichung allein dadurch erklären liesse, würde mich das überraschen.

Aktuell
Mittlerweile hat sich auch Bundesrätin Simonetta Sommaruga mit der SEM-Statistik befasst: Die Justizministerin verlangt von SEM-Chef Mario Gattiker Erklärungen für die Unregelmässigkeiten in der Altersstruktur der Asylsuchenden, wie der «Blick» am Freitag schreibt.

Das heisst?
Das Gesetz sieht vor, dass man nur im Ausnahmefall solche medizinischen Abklärungen trifft. Die Behörden zweifeln offenbar viel öfters.

Das sind die Zahlen:

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Bild: blick screenshot/ sem

Warum?
Es ist eine Glaubensfrage, quasi wie beim Türsteher, der entscheiden muss, ob einer, der seinen Ausweis nicht dabeihat, schon 18 sein kann oder nicht. Sind die Asylsuchenden so gut informiert, dass sie, weil sie wissen, dass sie als Minderjährige ganz anders behandelt werden, lügen? Oder können sich Schutzsuchende diese Gedanken gar nicht machen? Es herrscht nach meinen Eindruck in weiten Teilen der Gesellschaft ein grundsätzliches Misstrauen gegenüber Asylsuchenden und Flüchtlingen. Der gesellschaftliche Diskurs bestätigt die misstrauische Haltung, nicht die vertrauende.​

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Bild: blick screenshot/ sem
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Bild: blick screenshot/ sem

Die Einteilung in minder- oder volljährig entscheidet das Schicksal von Flüchtlingen. Wer ohne Begleitung seiner Eltern in die Schweiz kommt, hat ein Anrecht auf eine gesonderte Unterbringung, auf einen Beistand, je nach Alter auf Schulunterricht.
Ja, es mag deshalb bei sehr gut informierten Flüchtlingen «Asyltrickser» geben. Auch umgekehrt ist das der Fall: Es gibt Jugendliche, die von der Familie geschickt werden, um zu arbeiten und Geld zu verdienen, und sich deshalb als volljährig ausgeben. Da müssen die Behörden genauso tätig werden. Wenn einer an der Denner-Kasse behauptet er sei 18, um Alkohol kaufen zu können, muss man schliesslich auch das Alter überprüfen, schon aus reinem Schutzgedanken.

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quelle: ap/ap / giannis papanikos
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Der völkerrechtliche Grundsatz lautet: Im Zweifel für minderjährig. Ritzt das SEM mit den vielen Abklärungen das Völkerrecht?
Anstatt äusserst unsichere Altersfestsetzungsverfahren durchzuführen, sollten die Behörden im Zweifelsfall vermehrt grundsätzlich für die Minderjährigkeit entscheiden. Die Behörden halten sich an das Gesetz, das im Zweifel «wissenschaftliche Abklärungen» ermöglicht. Dadurch wird der völkerrechtliche Grundsatz aber verwässert. Völkerrechtlich wäre es wohl angezeigt, eine solche Untersuchung nur dann durchzuführen, wenn die Behörden von der Volljährigkeit der schutzsuchenden Person überzeugt sind. Wir fordern also nicht vorrangig bessere und sicherere Analysen sondern vor allem mehr grundsätzliche Entscheide zugunsten der Minderjährigkeit.

Der UNO-Kinderrechtsausschuss hat die Schweiz bereits abgemahnt: Asylverfahren von Minderjährigen werden oft so lange hingeschleppt, dass die Asylsuchenden währenddessen erwachsen werden.
Genau. Und der UNO-Kinderrechtsausschuss fordert auch, dass genauer, und vor allem schutzorientierter hingeschaut werden muss, wenn es um Jugendliche geht. Die Probleme sind also bekannt. Doch die Problemlösung kommt nur langsam voran. Die gesetzlich seit 2014 vorgesehene Priorisierung der Verfahren von Minderjährigen ist hier ein Schritt in die richtige Richtung.

Was schlagen Sie vor?
Die Flüchtlingshilfe fordert, Knochenanalysen oder andere rein medizinische Abklärungen als entscheidendes Kriterium abzuschaffen. Es ist heute allgemein anerkannt, dass medizinische, wissenschaftliche Methoden nicht mit genügender Sicherheit eine Aussage zum Alter einer Person machen können. Je umfassender solche Untersuchungen sind, desto stärker ist zudem der Eingriff in die Intimsphäre der betroffenen Jugendlichen. Solche Eingriffe sind aus menschenrechtlicher Sicht mit der Verfahrenseffizienz allein nicht zu rechtfertigen.

Gibt es andere Möglichkeiten, das Alter zu überprüfen?
Schon heute müssen per Gesetz auch andere Indikatoren die Diagnose stützen. Dazu gehören unter anderem die Angaben der gesuchsstellenden Person oder ihre physische Erscheinung, sowie die von ihr vorgelegten Dokumente. Das sollten die einzigen Kriterien sein. Möglich wäre auch eine Verhaltensanalyse: Wie reif wirkt die Person aus sozialer Sicht? Auch das gibt natürlich kein sichereres Ergebnis, aber besser als die hundert Jahre alte Handknochenanalyse wäre diese Methode bestimmt. Generell ist mit der jetzigen Situation niemandem gedient.

Was muss sich verändern?
Die europäischen Länder haben einen sehr unterschiedlichen Umgang mit minderjährigen Asylsuchenden. Deutschland, die Niederlande und Schweden beispielsweise überprüfen zuerst, ob ein Mensch dem Jugendschutz unterliegt, und urteilen dann, ob ein Asylverfahren überhaupt sinnvoll ist, oder eine andere Behörde zuständig sein muss; also quasi ein Pendant zur Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde. In der Schweiz ist eine solche institutionelle Zusammenarbeit erst ganz am Anfang und sollte unbedingt ausgebaut werden.​

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30 Kommentare
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Bijouxly
13.05.2016 12:10registriert Dezember 2014
Also ich war letzthin auf einer Führung im SEM. Dort hiess es, dass sie die Handknochen Analyse durchführen, aber auch das Brustbein und die Zähne kontrollieren. Aus diesen drei Analysen werten sie dann das Alter aus. Im Zweifel auch immer nach unten. Es gäbe zudem viele, die deutlich über 18 Jahre alt seien und sich als Minderjährige ausgäben weil sie wüssten, dass es Vorteile mit sich bringe. Also ich kann diesen Vorgang unterstützen. Klar hat man ein gewisses Missvertrauen, was ja irgendwie auch berechtigt ist, auf der anderen Seite kommt es jenen zu Gute, die wirklich minderjährig sind.
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atomschlaf
13.05.2016 12:23registriert Juli 2015
Schon klar. Der Herr von der Flüchtlingshilfe findet, die Behörden findet im Zweifel sollten die Behörden "grundsätzlich" für Minderjährigkeit entscheiden.
Gibt noch mehr Umsatz für die Flüchtlingshilfe und die Asylindustrie zu Lasten der Steuerzahler.
Sorry, aber so jemanden kann man ja nicht ernst nehmen.
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TheMan
13.05.2016 12:55registriert April 2015
So mal den Begriff Asyl. Als Flüchtlinge anzuerkennen sind Menschen, wenn sie, wie es im Artikel 1 der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 heißt, sich außerhalb ihres Heimatlandes befinden und berechtigte Furcht haben müssen, wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, politischen Gesinnung oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe verfolgt zu werden. Wirtschaftliche Not, Naturkatastrophen, Krieg oder Armut werden nicht als Fluchtgründe im Sinne des internationalen Asylrechts anerkannt.
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