03.11.2015, 02:2403.11.2015, 07:22
- Das Staatssekretariat für Migration hat zum ersten Mal ein Verfahren eingeleitet, um einem schweizerisch-ausländischen Doppelbürger den roten Pass zu entziehen. Ein entsprechender Paragraf macht das möglich, wenn die Person «dem Ansehen oder den Interessen» des Landes schaden könnte.
- In diesem Fall nun wird ein Doppelbürger verdächtigt, sich in Syrien einer terroristischen Organisation angeschlossen zu haben. Die Behörden können aber gegen ihn keine Einreisesperre verhängen, weil er auch Schweizer ist.
- Doch lässt sich der 60 Jahre alte Paragraf so anwenden? Jemandem das Bürgerrecht wegzunehmen sei ein massiver Eingriff, der durch harte Beweise gerechtfertigt werden müsse, sagt Migrationsrechler Marc Spescha gegenüber dem «Tages-Anzeiger».
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