Schweiz
Islamischer Staat (IS)

Fedpol verhängt zu Recht Massnahmen gegen verurteilten IS-Anhänger

Fedpol verhängt zu Recht Massnahmen gegen verurteilten IS-Anhänger

10.05.2024, 12:0010.05.2024, 13:47
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Ein verurteilter IS-Anhänger hat vom Fedpol zu Recht ein Kontaktverbot und weitere Massnahmen auferlegt bekommen. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Dadurch soll die Beziehung des Mannes zum Umfeld einer Moschee im Kanton Schaffhausen gekappt werden.

Der aus dem Irak stammende Mann darf zu neun Personen keinerlei Kontakt pflegen, die Parzelle mit der von ihm bisher frequentierten Moschee nicht betreten und ist verpflichtet, regelmässig an von der Polizei angeordneten Gesprächen teilzunehmen.

Die entsprechende Verfügung hat das Bundesamt für Polizei (Fedpol) im November auf der Basis des Bundesgesetzes über polizeiliche Massnahmen zur Terrorismusbekämpfung (PMT) erlassen, wie aus einem am Freitag veröffentlichten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hervorgeht.

Der Iraker wurde 2017 vom Bundesstrafgericht zu einer Freiheitsstrafe von 44 Monaten verurteilt. Er hatte mit Landsleuten einen Anschlag in der Schweiz geplant. Nach seiner Entlassung nahm er Kontakt zu Personen aus der islamistischen Szene auf – darunter einschlägig Verurteilte. (sda)

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IS-Chef al-Baghdadis Gefängnisakte
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6 Kommentare
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Matte Lonkel
10.05.2024 14:08registriert Februar 2024
"Bei Kampfhandlungen verletzte er sich. Seither sitzt der heute 37-Jährige im Rollstuhl"
Was kostet das jeden Monat die Steuerzahler?
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