Der Aargauer Hochseilartist Freddy Nock wird aus der Sicherheitshaft entlassen, wie die Aargauer Gerichte mitteilen. Die Beschwerdekammer des Aargauer Obergerichts schätzt die Flucht- und Wiederholungsgefahr anders ein als das Bezirksgericht Zofingen.
Freddy Nock musste sich letzte Woche vor dem Bezirksgericht Zofingen verantworten. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm unter anderem versuchte vorsätzliche Tötung vorgeworfen und in diesem Punkt recht bekommen. Das Gericht verurteilt ihn zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 2.5 Jahren, davon muss Freddy Nock zehn Monate hinter Gitter.
Staatsanwalt Simon Burger beantragte vor Gericht ausserdem die Anordnung von Sicherheitshaft. Freddy Nock sei international gut vernetzt und es bestehe die «ernstliche Gefahr, dass er sich entziehen wird», sagte Burger während der Verhandlung. Das Bezirksgericht Zofingen folgte diesem Antrag. «Es ist von einer Fluchtgefahr auszugehen, aber auch von einer Wiederholungsgefahr», begründete die Gerichtspräsidentin den Entscheid.
Nocks Verteidiger Rudolf Studer teilte bereits am Tag nach der Verhandlung mit, dass er für Freddy Nock eine Entlassung aus der Sicherheitshaft beantragen werde. Seiner Beschwerde an die Beschwerdekammer des Aargauer Obergerichts war erfolgreich. Damit ist Studer erwartungsgemäss zufrieden, wie er auf Anfrage sagt.
Noch offen ist, ob Freddy Nock das Urteil des Bezirksgerichts weiterziehen wird. Studer sagt, er habe das schriftliche Urteil heute erhalten und werde das weitere Vorgehen nun mit seinem Mandanten besprechen. (aargauerzeitung.ch)
Also wenn ich in seiner Situation unschuldig wäre, würde ich den Fall sowieso weiterziehen. Egal wie die Urteilsbegründung ausfällt - sie wäre ja dann ohnehin falsch.