Schweiz
Justiz

Freddy Nock wird aus der Sicherheitshaft entlassen

Extremsportler Freddy Nock verlaesst das Gericht anlaesslich seiner Anklage wegen versuchter vorsaetzlicher Toetung, mehrfacher Gefaehrdung des Lebens und mehrfacher versuchter Koerperverletzung, aufg ...
Freddy Nock vor dem Gericht in Zofingen.Bild: KEYSTONE

Freddy Nock wird aus der Sicherheitshaft entlassen

Das Bezirksgericht hatte beim Prozess letzte Woche Sicherheitshaft für den Hochseilartisten Freddy Nock angeordnet. Nun kommt er aber doch frei: Die Beschwerdekammer des Obergerichts schätzt den Fall anders ein.
19.12.2019, 15:5119.12.2019, 15:51
Noemi Lea Landolt / ch media

Der Aargauer Hochseilartist Freddy Nock wird aus der Sicherheitshaft entlassen, wie die Aargauer Gerichte mitteilen. Die Beschwerdekammer des Aargauer Obergerichts schätzt die Flucht- und Wiederholungsgefahr anders ein als das Bezirksgericht Zofingen.

Freddy Nock musste sich letzte Woche vor dem Bezirksgericht Zofingen verantworten. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm unter anderem versuchte vorsätzliche Tötung vorgeworfen und in diesem Punkt recht bekommen. Das Gericht verurteilt ihn zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 2.5 Jahren, davon muss Freddy Nock zehn Monate hinter Gitter.

Staatsanwalt Simon Burger beantragte vor Gericht ausserdem die Anordnung von Sicherheitshaft. Freddy Nock sei international gut vernetzt und es bestehe die «ernstliche Gefahr, dass er sich entziehen wird», sagte Burger während der Verhandlung. Das Bezirksgericht Zofingen folgte diesem Antrag. «Es ist von einer Fluchtgefahr auszugehen, aber auch von einer Wiederholungsgefahr», begründete die Gerichtspräsidentin den Entscheid.

Nocks Verteidiger Rudolf Studer teilte bereits am Tag nach der Verhandlung mit, dass er für Freddy Nock eine Entlassung aus der Sicherheitshaft beantragen werde. Seiner Beschwerde an die Beschwerdekammer des Aargauer Obergerichts war erfolgreich. Damit ist Studer erwartungsgemäss zufrieden, wie er auf Anfrage sagt.

Noch offen ist, ob Freddy Nock das Urteil des Bezirksgerichts weiterziehen wird. Studer sagt, er habe das schriftliche Urteil heute erhalten und werde das weitere Vorgehen nun mit seinem Mandanten besprechen. (aargauerzeitung.ch)

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