Schweiz
Justiz

Freddy Nock wird aus der Sicherheitshaft entlassen

Extremsportler Freddy Nock verlaesst das Gericht anlaesslich seiner Anklage wegen versuchter vorsaetzlicher Toetung, mehrfacher Gefaehrdung des Lebens und mehrfacher versuchter Koerperverletzung, aufg ...
Freddy Nock vor dem Gericht in Zofingen.Bild: KEYSTONE

Freddy Nock wird aus der Sicherheitshaft entlassen

Das Bezirksgericht hatte beim Prozess letzte Woche Sicherheitshaft für den Hochseilartisten Freddy Nock angeordnet. Nun kommt er aber doch frei: Die Beschwerdekammer des Obergerichts schätzt den Fall anders ein.
19.12.2019, 15:51
Noemi Lea Landolt / ch media
Mehr «Schweiz»

Der Aargauer Hochseilartist Freddy Nock wird aus der Sicherheitshaft entlassen, wie die Aargauer Gerichte mitteilen. Die Beschwerdekammer des Aargauer Obergerichts schätzt die Flucht- und Wiederholungsgefahr anders ein als das Bezirksgericht Zofingen.

Freddy Nock musste sich letzte Woche vor dem Bezirksgericht Zofingen verantworten. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm unter anderem versuchte vorsätzliche Tötung vorgeworfen und in diesem Punkt recht bekommen. Das Gericht verurteilt ihn zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 2.5 Jahren, davon muss Freddy Nock zehn Monate hinter Gitter.

Staatsanwalt Simon Burger beantragte vor Gericht ausserdem die Anordnung von Sicherheitshaft. Freddy Nock sei international gut vernetzt und es bestehe die «ernstliche Gefahr, dass er sich entziehen wird», sagte Burger während der Verhandlung. Das Bezirksgericht Zofingen folgte diesem Antrag. «Es ist von einer Fluchtgefahr auszugehen, aber auch von einer Wiederholungsgefahr», begründete die Gerichtspräsidentin den Entscheid.

Nocks Verteidiger Rudolf Studer teilte bereits am Tag nach der Verhandlung mit, dass er für Freddy Nock eine Entlassung aus der Sicherheitshaft beantragen werde. Seiner Beschwerde an die Beschwerdekammer des Aargauer Obergerichts war erfolgreich. Damit ist Studer erwartungsgemäss zufrieden, wie er auf Anfrage sagt.

Noch offen ist, ob Freddy Nock das Urteil des Bezirksgerichts weiterziehen wird. Studer sagt, er habe das schriftliche Urteil heute erhalten und werde das weitere Vorgehen nun mit seinem Mandanten besprechen. (aargauerzeitung.ch)

DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
twint icon
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Das könnte dich auch noch interessieren:
5 Kommentare
Weil wir die Kommentar-Debatten weiterhin persönlich moderieren möchten, sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion 24 Stunden nach Publikation einer Story zu schliessen. Vielen Dank für dein Verständnis!
Die beliebtesten Kommentare
avatar
Sandro Lightwood
19.12.2019 16:47registriert Mai 2016
„Noch offen ist, ob Freddy Nock das Urteil des Bezirksgerichts weiterziehen wird.“

Also wenn ich in seiner Situation unschuldig wäre, würde ich den Fall sowieso weiterziehen. Egal wie die Urteilsbegründung ausfällt - sie wäre ja dann ohnehin falsch.
4513
Melden
Zum Kommentar
avatar
Name_nicht_relevant
19.12.2019 16:18registriert Mai 2019
ich fand den bericht der 2 älteren Töchter gut, den so kann man auch mal eine andere Sicht der Story sehen und nicht nur die der Medienberichte.
6132
Melden
Zum Kommentar
5
«Staat und Kapitalismus brauchen normierte Gutmenschen»
In seinem Buch «Die Verselbstständigung des Kapitalismus» beschreibt der Ökonom Mathias Binswanger, wie sich Grossunternehmen und der Staat dank der Künstlichen Intelligenz verhängnisvoll ergänzen.

«Menschen reagieren auf Anreize», lautet die psychologische Grundlage der Ökonomie. Gilt das auch für Sie?
Mathias Binswanger: Sind die Anreize stark genug, können sich Menschen nur schwer gegen sie zur Wehr setzen.

Zur Story