Schweiz
Justiz

Keine Einbürgerung eines Franzosen wegen grober Verkehrsverletzung

Franzose wird in der Schweiz wegen grober Verkehrsverletzung nicht eingebürgert

12.01.2023, 12:0012.01.2023, 14:20
ZUR EIDGENOESSISCHEN ABSTIMMUNG VOM 12. FEBRUAR 2017 ÜBER DIE ERLEICHTERTE EINBUERGERUNG VON PERSONEN DER DRITTEN AUSLAENDERGENERATION STELLEN WIR IHNEN FOLGENDES BILDMATERIAL ZUR VERFUEGUNG – A Swiss ...
Bild: KEYSTONE

Ein seit rund 40 Jahren in der Schweiz lebender Franzose, der hier verschiedene Luxus-Hotels und Privatkliniken besitzt, wird nicht eingebürgert. Weil der Mann 2017 mit Tempo 80 statt der signalisierten 40 Kilometer pro Stunde durch eine Baustelle fuhr, durfte der Bund sein Gesuch abweisen. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.

Der Mann ist in der Schweiz sozial integriert, ein erfolgreicher Geschäftsmann und verfügt über ein Millionen-Vermögen im dreistelligen Bereich. Dennoch durfte das Staatssekretariat für Migration (SEM) sein 2018 gestelltes Einbürgerungsgesuch abweisen.

Zu diesem Schluss kommt das Bundesverwaltungsgericht in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil. Denn laut Bürgerrechtsverordnung gilt als «nicht erfolgreich integriert», wer eine Strafe wie der Franzose in seinem Strafregisterauszug hat.

Im Juli 2017 verurteilte ihn die Genfer Staatsanwaltschaft zu einer bedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 30 Franken mit einer Probezeit von drei Jahren. Zudem musste er eine Busse von 540 Franken begleichen.

Verordnung korrekt angewendet

Der erstaunlich tiefe Tagessatz der Geldstrafe, der sich grundsätzlich am Einkommen und Vermögen einer Person bemisst, war nicht Thema des vorliegenden Verfahrens. Das Bundesverwaltungsgericht ging auch nicht weiter auf das Argument des Franzosen ein, dass er den Strafbefehl nicht habe anfechten können, weil ihm dieser nicht nach Hause zugestellt worden sei.

Vielmehr haben die Richter festgehalten, die Bürgerrechtsverordnung beziehungsweise ein darauf basierendes Manual sehe vor, dass das Bürgerrecht nicht erteilt werden könne, solange die Probezeit nicht abgelaufen sei und eine darauf folgende Karenzzeit von drei Jahren. Somit kann der Franzose im Juni ein neues Einbürgerungsgesuch einreichen. (Urteil F-5493/2021 vom 3.1.2023) (aeg/sda)

DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Das könnte dich auch noch interessieren:
Insgesamt 41 Mitarbeitende betroffen: Tamedia plant Abbau von 34 Vollzeitstellen
Das Verlagshaus Tamedia hat am Montag eine weitere Abbaurunde angekündigt: 34 Vollzeitstellen werden gestrichen. Betroffen sind 41 Mitarbeitende in den News-Redaktionen in Zürich, Bern, Basel, Lausanne und Genf.
Von den 41 Mitarbeitenden, die gehen müssen, entfallen 28 auf die Redaktionen in der Deutschschweiz und neun auf jene der Westschweiz. Vier weitere gehören dem Print-Desk an, wie Tamedia mitteilte.
Zur Story