Das Kreisgericht St. Gallen hat am Mittwochabend einen 55-jährigen Arzt vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung und von der Unterlassung der Nothilfe freigesprochen. Ihm war vorgeworfen worden, zum Tod seiner Sexpartnerin beigetragen zu haben.
Der Arzt und die Frau hatten sich bei der Arbeit kennengelernt und waren eine sexuelle Beziehung eingegangen. Bei einem Treffen im August 2015 starb die Frau. Eine klare Todesursache liess sich nicht feststellen.
In der Verhandlung ging es um die Frage, wieweit der Arzt schuld am Tod seiner Partnerin war. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung sowie unterlassener Nothilfe verlangt.
Der Arzt hatte die Vorwürfe in der Verhandlung zurückgewiesen. Zwischen ihm und der Frau habe es keine harten Sexspiele gegeben. Es sei ihr die ganze Zeit gut gegangen. Irgendwann sei sie aufgestanden, habe den Raum verlassen und er sei eingeschlafen. Als er die Frau Stunden später in der Wohnung suchte, war sie bereits tot. Dies habe er als Arzt feststellen können. Er unternahm keinen Versuch der Reanimation.
Ein Gutachter hielt einen Kollaps der Frau nach den körperlich anstrengenden Sexspielen für einen möglichen Ablauf. Der Verteidiger hatte Freisprüche in beiden Anklagepunkten beantragt. Der Entscheid des Kreisgerichts ist noch nicht rechtskräftig. (sda)
Was dort wirklich abging, wird wohl nur der Beschuldigte selbst wissen.
Leider selbst erlebt.
Für die Hinterbliebenen wünsche ich allerdings Kraft und Unterstützung und bitte keine Anfeindungen.