Die Mitarbeiter auf der Bank seien korrupt, ihr Geld in Gefahr: Am 15. Mai 2024 ruft ein vermeintlicher Polizist eine ältere Frau aus der Stadt Zürich an. Er fordert sie auf, 18’000 Franken abzuheben und das Geld einer Person zu übergeben.
Doch dieses Mal funktioniert die Masche nicht. Die Rentnerin schöpft Verdacht und schaltet die richtige Polizei ein. Diese erwischt den Geldkurier im Verbrechernetzwerk, ein Schweizer. Jetzt übernehmen verdeckte Fahnder. Sie werden angewiesen, die Summe in den Kanton Aargau zu bringen. Am vereinbarten Übergabeort nehmen sie einen heute 49-jährigen Syrer fest. Bei einer Hausdurchsuchung kommen im Schlafzimmer in einer Schublade 715’000 Euro und 306’000 Franken zum Vorschein, in der Tiefgarage finden sie eine elektrische Geldzählmaschine.
Der Syrer, ein zweifacher Familienvater, kam 182 Tage in Untersuchungshaft. Anfang Juli hat ihn das Bezirksgericht Zürich nun zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt, unter anderem wegen gewerbsmässiger Geldwäscherei und mangelnder Sorgfalt bei Finanzgeschäften. Die Probezeit beträgt drei Jahre, ins Gefängnis muss er nicht mehr. Das Verfahren fand im abgekürzten Verfahren statt. Das heisst: Der Mann anerkennt seine Schuld und ist mit dem Strafmass einverstanden.
Die Anklageschrift und das Urteil zeigen auf, welche Rolle der Syrer im arbeitsteiligen Betrugssystem spielte. Er rief keine Opfer an, sondern fungierte als eine Art Finanzintermediär für die krummen Geschäfte. Zwischen 2020 und 2024 nahm er von sogenannten Abholern Bargeld von mindestens sechs Millionen Franken von Telefonbetrugsopfern entgegen. Der höchste Einzelbetrag belief sich laut Anklageschrift auf gut 70’000 Franken,
Der Syrer behielt jeweils 0,7 Prozent des überwiesenen Betrags und strich mindestens 42’000 Franken ein – der Löwenanteil floss in die Taschen anderer. Der Mann transferierte das Geld teilweise über ein «Hawala»-System an seine Auftraggeber, unbekannte Hintermänner aus der Türkei.
Bei «Hawala» handelt es sich um ein informelles Zahlungsnetzwerk, bei dem das Geld über Mittelsmänner an der Zieldestination landet. Es funktioniert ohne Banken, verbreitet ist es vor allem in islamisch geprägten Gesellschaften. Für die Behörden ist es schwierig, die Geldflüsse nachzuverfolgen. Das «Hawala»-System wird weltweit auch für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung missbraucht.
Gegen den Geldabholer, welcher der Polizei im Mai 2024 ins Netz ging, hat die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl wegen versuchter Geldwäsche erlassen. Ein Verfahren gegen die Ehefrau des Syrers ist noch hängig. Auch sie geriet zwischenzeitlich in Untersuchungshaft. Auf ihrem abgelaufenen montenegrinischen Notpass fand die Polizei handschriftliche Notizen wie: «105 x 1000», «26 x 200», oder «100 x 100». Die Strafverfolgungsbehörden vermuten: Da hat jemand Buch geführt über die entgegengenommenen Gelder.
Die beschlagnahmte Million fliesst in die Staatskasse – die Geschädigten sind allesamt unbekannt. Und die Geldzählmaschine wird verschrottet.
Der Verbrecher wird lebenslang aus der Schweiz verbannt.
Wieso nicht? Wieso werden die Gesetze nicht entsprechend so angepasst, dass solche Typen nie mehr einen Schritt auf Schweizer Boden machen können?
Es gibt genügend hiesige Verbrecher. Wir brauchen nicht auch noch ausländische!
Hier müsste viel härter durchgegriffen werden.