Ein im Tessin erwischter Raser erhält statt der erstinstanzlich ausgesprochenen bedingten Freiheitsstrafe eine bedingte Geldstrafe. Das Bundesgericht bestätigt dieses Urteil des Appellationsgerichts. Es entspricht der im Oktober 2023 in Kraft getretenen neuen Regelung.
Der Lenker war auf der Autobahn mit 188 Kilometern pro Stunde unterwegs. Die Höchstgeschwindigkeit betrug 100 Kilometer pro Stunde. Das Tessiner Appellationsgericht wandelte die erstinstanzlich ausgesprochene bedingte Freiheitsstrafe von 12 Monaten im November in eine bedingte Geldstrafe von 180 Tagessätzen um.
Dies war zulässig, hält das Bundesgericht in einem am Montag publizierten Urteil fest. Die neue Bestimmung im Strassenverkehrsgesetz sehe bei Raserdelikten vor, dass Ersttäter anstatt mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe mit einer Geldstrafe bestraft werden könnten.
Bedingung sei, dass der Täter in den letzten zehn Jahren nicht wegen Verbrechen oder Vergehen im Strassenverkehr mit ernsthafter Gefahr für die Sicherheit anderer respektive mit der Verletzung oder Tötung anderer verurteilt wurde. (leo/sda)
Das Bundesgericht hat die Zulässigkeit einer bereits gerichtlich angeordneten Umwandlung bestätigt und nicht selbst die Strafe umgewandelt.
In der URL wäre der Titel korrekt: "Bundesgericht bestätigt leichtere Strafe für Ersttäter"