In der Nacht auf Montag teilte Brian Keller ein Foto der Vorladung in seiner Instagram-Story. Darin heisst es:
Als Strafbestand wird öffentliche Aufforderung zu «Verbrechen oder zur Gewalttätigkeit» genannt. Um welchen Vorfall es sich dabei handelt, geht aus dem Dokument nicht hervor. Es dürfte sich allerdings auf den Polizeieinsatz beziehen, den Brian im Januar ausgelöst hatte. Damals erschien der 28-Jährige vor der Wohnung des TikTokers Skorp808 und stiess Morddrohungen aus. Mit einem Messer in der Hand rief er zudem seine Abonnenten und Abonnentinnen dazu auf, dem TikToker Schaden zuzufügen.
Während Brian die Vorladung auf Instagram kommentarlos teilte, holte er auf TikTok gegen den Staatsanwalt aus. Mit diesem hat er in der Vergangenheit offenbar schon öfter zu tun gehabt. Es sei «der Hund», der ihn habe verwahren wollen. Er sei gespannt auf die Einvernahme und werde enttäuscht sein, falls nicht mindestens zehn Polizisten dort anwesend seien.
Die Einvernahme soll noch diesen Monat stattfinden. Es gilt die Unschuldsvermutung. (saw)
Eher nicht. Das wäre nämlich keine Aufforderung zu einer Gewalttätigkeit (Offizialdelikt) sondern eine Morddrohung (Antragsdelikt - ein Antrag, der offensichtlich nicht gemacht wurde).
Die Vorladung dürfte sich eher auf seine Videos beziehen.