Schweiz
Justiz

Brian Keller muss bei der Staatsanwaltschaft antraben

Brian Keller muss bei der Staatsanwaltschaft antraben – und teilt auf TikTok aus

Im Januar machte der bekannteste Ex-Häftling der Schweiz Schlagzeilen, nachdem er mit einem Messer vor der Wohnung eines TikTokers erschienen war. Jetzt muss er bei der Staatsanwaltschaft antraben.
04.03.2024, 11:2904.03.2024, 15:27

In der Nacht auf Montag teilte Brian Keller ein Foto der Vorladung in seiner Instagram-Story. Darin heisst es:

«Im nachgenannten Strafverfahren werden Sie als Beschuldigter vorgeladen.»
Die Vorladung von Brian Keller.
Das Dokument, welches Brian auf Instagram geteilt hat.Bild: https://www.instagram.com/brian_nr1/

Als Strafbestand wird öffentliche Aufforderung zu «Verbrechen oder zur Gewalttätigkeit» genannt. Um welchen Vorfall es sich dabei handelt, geht aus dem Dokument nicht hervor. Es dürfte sich allerdings auf den Polizeieinsatz beziehen, den Brian im Januar ausgelöst hatte. Damals erschien der 28-Jährige vor der Wohnung des TikTokers Skorp808 und stiess Morddrohungen aus. Mit einem Messer in der Hand rief er zudem seine Abonnenten und Abonnentinnen dazu auf, dem TikToker Schaden zuzufügen.

Brian Keller auf Tiktok
Brian Keller auf TikTok.Bild: https://www.tiktok.com/@brian._nr1

Während Brian die Vorladung auf Instagram kommentarlos teilte, holte er auf TikTok gegen den Staatsanwalt aus. Mit diesem hat er in der Vergangenheit offenbar schon öfter zu tun gehabt. Es sei «der Hund», der ihn habe verwahren wollen. Er sei gespannt auf die Einvernahme und werde enttäuscht sein, falls nicht mindestens zehn Polizisten dort anwesend seien.

Die Einvernahme soll noch diesen Monat stattfinden. Es gilt die Unschuldsvermutung. (saw)

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98 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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haraS
04.03.2024 12:06registriert Januar 2023
Schade, dass er weiterhin nichts aus seinem Leben machen will sondern gleich die nächste Straftat folgt sobald er auf freiem Fuss ist. Das nenn ich mal lernresistent.
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Roli_G
04.03.2024 11:52registriert Januar 2021
" Es dürfte sich allerdings auf den Polizeieinsatz beziehen, den Brian im Januar ausgelöst hatte. Damals erschien der 28-Jährige vor der Wohnung des TikTokers Skorp808 und stiess Morddrohungen aus."

Eher nicht. Das wäre nämlich keine Aufforderung zu einer Gewalttätigkeit (Offizialdelikt) sondern eine Morddrohung (Antragsdelikt - ein Antrag, der offensichtlich nicht gemacht wurde).
Die Vorladung dürfte sich eher auf seine Videos beziehen.
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dstu
04.03.2024 13:11registriert Dezember 2022
Dumm geboren, nichts dazu gelernt und erst noch die Hälfte vergessen. Seine 2 Neuronen befinden sich ohne Kontakt in den
Bizeps.
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