Schweiz
Justiz

Schweizer Häftlinge dürfen ihre Strafe nicht im Ausland absitzen

Schweizer Häftlinge dürfen ihre Strafe nicht im Ausland absitzen

22.10.2015, 22:2623.10.2015, 09:16

Die Kantone dürfen keine Häftlinge ins Ausland schicken, damit sie dort ihre Strafe absitzen. Zu diesem Schluss kommt ein Gutachten des Bundes im Auftrag der kantonalen Justizdirektoren. Strafvollzug im Ausland sei mit den Grundrechten von Gefangenen nicht vereinbar.

Über das Gutachten berichtete die Sendung «10vor10» des Schweizer Fernsehens SRF am Donnerstag. Die Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren (KKJPD) hatte vergangenen Herbst beschlossen, die rechtlichen Voraussetzung für eine Verlegung von Häftlingen ins Ausland abzuklären. Vor allem Westschweizer Kantone wollten auf diese Art überfüllte Gefängnisse entlasten.

Chronisch überbelegt: das Genfer Gefängnis Champ-Dollon.
Chronisch überbelegt: das Genfer Gefängnis Champ-Dollon.
Bild: KEYSTONE

Daraus wird nun vorerst nichts. Gemäss dem Gutachten des Bundesamtes für Justiz fehlen im geltenden Recht die notwendigen Grundlagen für eine Auslagerung von Freiheitsstrafen in Drittstaaten. Blaise Péquignot, Generalsekretär der Westschweizer Justizdirektorenkonferenz, bestätigte die SRF-Vorabmeldung.

Ein solcher Strafvollzug ist laut Gutachten mit den von der Bundesverfassung und internationalen Menschenrechtsverträgen garantierten Grundrechten von Strafgefangenen nicht vereinbar.

Der Jurist Benjamin Brägger sagte in der Sendung vom Donnerstagabend, um Gefangene ins Ausland zu transferieren, müssten die Kantone Staatsverträge mit den Aufnahmestaaten abschliessen. Gemäss der Bundesverfassung dürfte dies jedoch nur der Bund tun.

Westschweiz zeigt sich unnachgiebig

Die Westschweizer Justizdirektorenkonferenz zweifelt das Gutachten des Bundes an. Der Strafvollzug sei eine kantonale Angelegenheit, sagte Péquignot gegenüber der Nachrichtenagentur sda. «Wir glauben weiterhin, dass die Kantone die Kompetenz haben mit ausländischen Ländern Verträge abzuschliessen.»

Die Westschweizer Justizdirektoren entscheiden nun nächste Woche, ob sie das Projekt für einen Strafvollzug im Ausland weiterverfolgen wollen. Als mögliche Zielländer gelten Deutschland und Frankreich. In Europa haben bereits Belgien und Norwegen ein ähnliches Abkommen mit den Niederlanden geschlossen.

Kein Thema sind Verlegungen ins Ausland bei den Deutschschweizer Kantonen. Die Strafvollzugskonkordate der Nordwest- und Innerschweiz sowie der Ostschweiz hätten das Projekt beerdigt, hiess es bei der KKJPD auf Anfrage.

Verführerische Idee

Eingebracht hatte die Idee ursprünglich der jurassische Justiz- und Polizeidirektor Charles Juillard. Neue Gefängnisse in der Schweiz zu bauen, koste viel Geld und nehme vor allem Zeit in Anspruch, erklärte er im März 2014 in Westschweizer Medien. Der Genfer Sicherheitsdirektor Pierre Maudet nannte die Idee «verführerisch». In seinem Kanton gilt besonders das Gefängnis Champ-Dollon als chronisch überbelegt. (sda)

DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Das könnte dich auch noch interessieren:
Du hast uns was zu sagen?
Hast du einen relevanten Input oder hast du einen Fehler entdeckt? Du kannst uns dein Anliegen gerne via Formular übermitteln.
1 Kommentar
Weil wir die Kommentar-Debatten weiterhin persönlich moderieren möchten, sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion 24 Stunden nach Publikation einer Story zu schliessen. Vielen Dank für dein Verständnis!
1
«Erbärmlich und respektlos»: Anonymer Flyer schockiert Blatten VS
Ein anonymes Schreiben sorgt im verschütteten Walliser Dorf Blatten für Aufregung. Der Verfasser macht die Dorfbewohner selbst für den Bergsturz Ende Mai verantwortlich – weil sie 2021 deutlich gegen das CO₂-Gesetz gestimmt hatten.
«Wieso jammert ihr eigentlich über eure verlorenen Häuser?», steht auf dem Flyer, den die Bewohnerinnen und Bewohner von Blatten am Samstag im Briefkasten vorfanden, wie der Walliser Bote berichtet. Darunter befindet eine Grafik zu den Abstimmungsergebnissen beim CO₂-Gesetz, das in Blatten 2021 mit 60 Prozent Nein-Stimmen verworfen wurde. Wesentlich knapper war es in der Gesamtschweiz, wo der Nein-Anteil 51,6 Prozent betrug.
Zur Story