Die Genfer Justiz hat die Ablehnung des Haftentlassungsgesuchs des ehemaligen guatemaltekischen Polizeichefs Erwin Sperisen nicht ausreichend begründet. Dies hat das Bundesgericht in einem am Mittwoch publizierten Urteil entschieden.
Sperisen ist im Juni 2014 vom Strafgericht des Kantons Genf wegen der Ermordung von sieben Häftlingen eines Gefängnisses in Guatemala im Jahr 2006 zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Weil er auch Schweizer Bürger ist, kann er nicht nach Südamerika ausgeliefert werden.
Derzeit wartet er in Sicherheitshaft auf die Behandlung seines Falls vor der zweiten Instanz. Die Verhandlung ist auf den 4. Mai angesetzt. Ende Januar hat Erwin Sperisen ein Gesuch um Haftentlassung eingereicht. Dieses ist wegen Fluchtgefahr abgelehnt worden.
Das Bundesgericht hat nun eine Beschwerde gegen diesen Entscheid gutgeheissen. Es kommt zum Schluss, dass die Genfer Behörde sich mit den Argumenten von Sperisen nicht auseinander gesetzt hat, die er in einer über 100 Seiten umfassenden Schrift dargelegt hatte.
Die Appellationskammer des Genfer Strafgerichts muss deshalb nochmals über die Bücher.
(Urteil 1B_75/2015 vom 07.04.2015) (wst/sda)