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Freiheitsstrafe und Landesverweis für 20-jährigen Syrer

Freiheitsstrafe und Landesverweis für 20-jährigen Syrer

27.02.2025, 18:4627.02.2025, 18:46
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ARCHIV - 25.02.2019, Hessen, Darmstadt: Die G
(Symbolbild)Bild: keystone

Das Bezirksgericht Dietikon hat am Donnerstag einen Ausbrecher zu 14 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Der junge Syrer muss zudem für fünf Jahre die Schweiz verlassen.

Der Beschuldigte habe alles gestanden, sagte die Richterin am Donnerstag bei der Urteilseröffnung. Die Strafe sei angemessen, die Landesverweisung zwar nicht obligatorisch, aber verhältnismässig. Die Strafe geht auf einen Urteilsvorschlag von Staatsanwaltschaft und Verteidigung zurück.

Der 20-Jährige war im Mai 2024 mit drei weiteren Insassen aus dem Massnahmenzentrum Uitikon im Kanton Zürich geflohen. Weil sie dabei Mitarbeiter angriffen und randalierten, wurde der Mann wegen Meuterei verurteilt. Er war am Vorgehen beteiligt, auch wenn seine Rolle untergeordnet war, wie die Richterin sagte.

Den Ausbruch erklärte der 20-Jährige am Donnerstag damit, dass er es in der geschlossenen Anstalt nicht mehr aushielt. Die ständige Kontrolle durch Betreuer und Aufseher habe ihm zugesetzt. «Für kleinste Sachen wird man bestraft», sagte er.

Die Massnahme für junge Erwachsene wurde mittlerweile abgebrochen, weil er sich verweigerte. Der 20-Jährige sitzt nun im vorzeitigen Strafvollzug.

Seit 2021 hinter Gittern

Bevor er die Massnahme für junge Erwachsene absolvieren musste, war der Beschuldigte unter anderem längere Zeit im Regionalgefängnis Thun. Warum er seit 2021 hinter Gittern sass, blieb am Prozess offen. Er würde gerne in ein Gefängnis im Kanton Bern verlegt werden, wo ihn die Leute kennen, sagte er vor Gericht. Auch seine Familie wohne dort, er habe aber länger keinen Kontakt gehabt.

Der Beschuldigte äusserte sich knapp, anerkannte aber die Vorwürfe. Einen Plan, was er nach erfolgreicher Flucht tun würde, habe er damals nicht gehabt. Er wolle künftig legal leben, sei flexibel bezüglich Arbeit. Wo er nach der Landesverweisung wohnen wolle, wisse er noch nicht. Seine Taten täten ihm leid, so etwas solle nicht mehr vorkommen.

Keine Strafe für Ausbruch

Zusammen mit drei weiteren Insassen weigerte sich der Syrer am Abend des 8. Mai 2024 in seine Wohnzelle zurückzukehren. Dies, weil sich die vier abgesprochen hatten, aus dem Massnahmenzentrum für junge Erwachsene zu flüchten.

In der Folge warfen sie Stühle und Besteck in Richtung Personal und verbarrikadierten sich in der Küche. Mit einem abgerissenen Tischbein schlug einer ein Fenster und eine Überwachungskamera ein. Die Insassen kletterten aus dem Fenster und flüchteten über das Dach.

Der Ausbruch selber kann nicht bestraft werden, nur die Meuterei. Auf der Flucht beging der Beschuldigte weitere Straftaten. Um Verbandsmaterial zu suchen, brach das Quartett in ein Gartenhaus ein. Und in einer Garage schnappte er sich mit einem anderen Ausbrecher ein unverschlossenes Auto. Gegen die drei anderen laufen separate Verfahren.

Am nächsten Tag verhaftet

Drei der jungen Männer wurden noch in der Nacht des Ausbruchs beziehungsweise am nächsten Tag von der Polizei verhaftet. Der Beschuldigte und sein Kollege waren noch mit dem entwendeten Auto unterwegs.

Einer blieb immerhin knapp zwei Wochen auf freiem Fuss. Der Ausbruch sorgte vor allem für Schlagzeilen, weil schon im Jahr zuvor zweimal Insassen aus dem Massnahmenzentrum entwichen waren, mindestens einmal fast an derselben Stelle. Ein danach angebrachter Stacheldrahtzaun brachte nicht den gewünschten Erfolg. (sda)

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6 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Doplagus
27.02.2025 19:31registriert Dezember 2019
5 Jahre Landesverweis?

Dem sollte man lebenslängliches Einreiseverbot in den Schengenraum geben. So was brauchen wir hier nicht.
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