Staatsanwalt fordert 17-jährige Freiheitsstrafe für Mordversuch
Beim Prozess vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona hat die Bundesanwaltschaft für den Beschuldigten eine Freiheitsstrafe von 17 Jahren gefordert. Der Staatsanwalt des Bundes bezeichnete die Tat als besonders kaltblütig und skrupellos.
Aufgrund der schweren Persönlichkeitsstörung des Baselbieters und der «relevanten Rückfallgefahr» sei die verhängte Freiheitsstrafe zugunsten einer stationären therapeutischen Massnahme aufzuschieben, sagte der Staatsanwalt des Bundes in seinem Plädoyer.
«Der Tat lag nicht mehr zugrunde als eine beendete Affäre und der freie Wille der betreffenden Frau, keinen Kontakt mehr zum Beschuldigten zu haben», resümierte er. Dies zeuge von einer grossen Geringschätzung des Lebens sowie des freien Willens der betreffenden Frau. (dab/sda)
