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St.Galler Gericht verwahrt 61-jährigen Mann – er missbrauchte mehrere Knaben

St.Galler Gericht verwahrt 61-jährigen Mann – er missbrauchte mehrere Knaben

18.08.2016, 09:0318.08.2016, 12:07
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Das Kreisgericht St.Gallen hat das Urteil für einen Mann gefällt, der Knaben sexuell missbrauchte. Es verurteilte den 61-jährigen Schweizer zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren. Nach Verbüssung der Strafe wird er verwahrt.

Der 61-jährige Mann hatte sich am 9. August vor dem Kreisgericht St.Gallen verantworten müssen. Nun hat das fünfköpfige Richtergremium das Urteil veröffentlicht. Es sprach ihn der mehrfachen sexuellen Handlungen mit einem Kind und der mehrfachen Pornographie schuldig. 

Zwei der missbrauchten Knaben muss er Genugtuungssummen in der Höhe von 7500 beziehungsweise 25'000 Franken bezahlen. Die Anklage hatte eine Freiheitsstrafe von 7,5 Jahren und Verwahrung beantragt, die Verteidigung eine Freiheitsstrafe von 5 Jahren und eine stationäre Massnahme.

Sexuelle Beziehung zu einem 16-Jährigen

Der Mann stand seit 1985 immer wieder wegen sexueller Handlungen mit Kindern vor Schranken. Im aktuellen Verfahren warf ihm die Anklage vor, zwischen 2007 und 2008 eine sexuelle Beziehung zu einem damals unter 16 Jahre alten Knaben unterhalten zu haben. Er traf sich mit ihm mehr oder weniger wöchentlich in seiner Wohnung.

Zwischen 2011 und 2015 missbrauchte er zwei Buben aus der Verwandtschaft. Der eine war erst acht Jahre alt. Er filmte und fotografierte die Buben bei seinen Straftaten.

Von allen im Stich gelassen

Der Beschuldigte war an der Gerichtsverhandlung geständig. In seiner Kindheit sei auch er missbraucht worden, erzählte er. Hätte er dies nicht erleben müssen, wäre vielleicht vieles anders gekommen. Er sei von frühester Kindheit an von allen im Stich gelassen worden. Anstatt Hilfe zu erhalten, habe man auf ihn eingeprügelt und klein gemacht.

Der fachärztliche Gutachter beschrieb den Mann als Psychopathen. Er sei ein Wiederholungstäter ohne Einsicht und Reue. Auch das mittlerweile höhere Alter habe ihn nicht davon abgehalten, schwere Übergriffe vorzunehmen. Therapie, chemische Kastration und Gefängnisaufenthalte hätten nichts genützt.

Therapie war erfolglos

Der Psychiater empfahl in seinem Gutachten die Verwahrung des Täters. Eine Therapie – einschliesslich der Kastration mit Medikamenten – hätten seines Erachtens zurzeit keine Aussicht auf den gewünschten Erfolg. Dazu fehlten dem Beschuldigten die Reue und der Wille, sich auf eine Veränderung einzulassen.

Der Gutachter räumte aber ein, es sei nicht völlig ausgeschlossen, dass eine Therapie Wirkung zeigen könne. Verlaufe ein Versuch positiv, bestehe die Möglichkeit, die Verwahrung aufzuheben und die Strafe in den normalen Strafvollzug mit stationärer oder ambulanter Massnahme umzuwandeln.

Opfer haben schwere seelische Störungen

Der Beschuldigte habe nur gestanden, weil die Beweislast erdrückend gewesen sei, erklärte der Staatsanwalt. Noch immer sei er überzeugt, dass er von den Minderjährigen verführt worden sei. Sowohl der Staatsanwalt als auch der Rechtsvertreter der Opfer betonten, dass die Buben durch die Übergriffe schwere seelische Störungen erlitten hätten, die sich in Schule und Alltag bemerkbar machten.

Der Verteidiger hatte die Anordnung von Verwahrung als unangemessen bezeichnet. Sie gelte als «Ultima Ratio». Der Gutachter habe tendenziös beurteilt, sein Mandant zeige durchaus Einsicht und Reue. Was er brauche sei die richtige Therapie. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung kündigte beim Gericht bereits an, gegen den Entscheid zu appellieren. (egg/sda)

Fünf Pannen und Fehlentscheide in Justiz und Vollzug der letzten fünf Jahre

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Fünf Pannen und Fehlentscheide in Justiz und Vollzug der letzten fünf Jahre
1. Am 25. August 2008 wird Daniel H. aus einer Massnahme für junge Erwachsene im Baselbieter Arxhof entlassen. H. musste sich lediglich einer ambulanten Therapie unterziehen und sich regelmässig bei seiner Bewährungshelferin melden. Den Hauptrisikofaktor für einen Rückfall orteten Vollzugsbehörde und Bewährungshilfe in H.s Suchtverhalten. Anderer Risikofaktoren, wie Sexualpräferenzen und psychischer Störung, war sich niemand bewusst. Am 4. März 2009 tötete Daniel H. das Au-Pair Lucie Trezzigni in seiner Wohnung in Rieden bei Baden. Der Untersuchungsbericht zeigte, dass die in einem Verein organisierte Bewährungshilfe nicht mit den nötigen Informationen versorgt worden war. (KEYSTONE/Illustration Linda Graedel) ... Mehr lesen
quelle: keystone / steffen schmidt
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19 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Angelo C.
18.08.2016 12:25registriert Oktober 2014
Da sind wir doch EXAKT (und schneller als gedacht) bei meiner gestern geäusserten massiven Kritik im Zusammenhang mit nachstehend verlinktem Artikelinhalt - dies in Relation zum heutigen über diesen Pädophilen🤔!


«Ich will ein Kind von meinem Sohn» – 22 Monate Therapie für die «Inzest-Mutter» aus St.Gallen
http://wat.is/qxcvIBAA64ci1jhC


Rechtsstaatlich total skandalös diese unterschiedlichen Urteile, das erstere mit unübersehbarem Frauenbonus🤔!
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arthur991
18.08.2016 10:18registriert Juni 2016
Hurra er bekommt 7 Jahre plus verwahrung und die frau von anfang woche 22 monate ein wenig in die klapse
Danke justiz
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Geh raus und schau nach Norden! Es hat Polarlichter✨

Für die Nacht auf Samstag erwarten Astronomen Polarlichter über der Schweiz. Wie die Sternwarte Hubelmatt Luzern auf ihrer Webseite schreibt, können Polarlichter in den Stunden nach Mitternacht bis zum Morgengrauen beobachtet werden.

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