Das St. Galler Kantonsgericht hat am Mittwoch den Fall eines Ex-Kaderbankers und Generalstabsoffiziers verhandelt. Er soll verschiedene Leute und Institutionen um 4.8 Millionen Franken geprellt haben. Das Kreisgericht hatte ihn zu sieben Jahren verurteilt. Diese Strafe sei viel zu hoch, argumentierte sein Anwalt.
Der heute 45-jährige Beschuldigte stritt den Sachverhalt nicht ab. Er habe Fehler gemacht, erklärte er am Berufungsprozess. Den Vorwurf, Gelder ergaunert zu haben, wies er jedoch von sich.
Das Kreisgericht St. Gallen hatte den Ex-Kaderbanker 2022 verurteilt, weil er verschiedene Personen und Institutionen um total 4.8 Millionen Franken geprellt haben soll. Gemäss Anklage vertrauten ihm vor allem Verwandte über Jahre hinweg immer wieder grössere Geldsummen an. Statt diese anzulegen, verprasste er sie für seinen luxuriösen Lebensstil. So habe er damit etwa seine teure Hochzeit, Luxus-Musikinstrumente, Ferien, Schmuck, einen Gartenumbau und zwei historische Militärflugzeuge finanziert.
Der Verteidiger forderte ein deutlich tieferes Strafmass von 36 Monaten. Es sei nie die Absicht des Beschuldigten gewesen, die Gelder nicht zurückzuzahlen. Der Tatbestand des Betrugs sei nicht erfüllt. Sein Mandant, der seit 2019 im vorzeitigen Strafvollzug sitzt, habe fälschlicherweise das ihm anvertraute Geld mit seinen privaten Finanzen vermischt.
Anders sah das die Staatsanwaltschaft. Bis zu seiner Festnahme habe der Beschuldigte massiv delinquiert. Sie wirft ihm gewerbsmässigen Betrug, Veruntreuung, ungetreue Geschäftsbesorgung, Urkundenfälschung, Steuerbetrug und zu unrecht bezogenes Arbeitslosengeld vor.
Die Staatsanwaltschaft verlangte eine Erhöhung des ursprünglichen Strafmasses auf acht Jahre. Ausserdem soll dem Mann nach seiner Haftentlassung ein fünfjähriges Berufsverbot für die Finanz-, Immobilien- und Treuhandbranche auferlegt werden.
Zu den Geschädigten zählt auch ein Mitglied der Adullam-Sekte im Toggenburg. Diese wurde vom Vater des Beschuldigten gegründet und angeführt. Nach dem Tod des Vaters im Jahr 2016 soll der Ex-Kaderbanker für die Sekten-Führung vorgesehen gewesen sein.
Das Kantonsgeircht wird das Urteil schriftlich eröffnen. (sda)
Um es noch deutlicher zu sagen: er scheint mir überhaupt nicht tauglich, einen Geldberuf auszuüben.
Fälschlicherweise.. haha!