Der Fall des 61-jährigen Financiers Dieter Behring ist ein gigantischer und spektakulärer Fall: Vor knapp zwölf Jahren wurde das Strafverfahren aufgenommen, der Prozess wird einen Monat dauern.
Der 61-jährigen Behring soll gemäss Anklageschrift zwischen September 1998 und Oktober 2004 gewerbsmässig Anleger betrogen haben. Die rund 2000 Geschädigten sollen insgesamt 800 Millionen Franken verloren haben.
Den Anlegern ist laut Anklage vorgegeben worden, dass die Hälfte ihres Geldes «mündelsicher» angelegt würde. Die restlichen 50 Prozent sollten in spekulative Werte investiert werden. Wiederum davon würden 30 Prozent mit einem besonderen Handelssystem bewirtschaftet.
Der Angeklagte soll den Investoren erklärt haben, dass er dieses «Handelssystem Behring» selbst entwickelt und seit Jahren erfolgreich bewirtschaftet habe. Behring habe Jahresrenditen in zweistelliger Prozenthöhe in Aussicht gestellt.
Die Krux: Behring soll weder über ein selbst entwickeltes und marktüberlegenes System verfügt haben. Noch habe er die investierten Gelder damit bewirtschaften wollen.
Die Gelder verwendete der 61-Jährige laut Bundesanwaltschaft für persönliche Bedürfnisse, er beglich Verbindlichkeiten und stopfe finanzielle Löcher.
Allein für Luxusuhren und Schmuck flossen von der Moore Park-Gruppe, über welche der Vertrieb von Behrings Anlagekonzept lief, 5,3 Millionen Franken in die Kassen der Hersteller und Bijouterien.
Weiter soll sich Behring 2001 einen Lohn von 328'000 Franken überwiesen haben. Für die beiden folgenden Jahre gingen jeweils über 600'000 Franken auf sein Konto.
Mehrere Anwälte haben ihr Mandat als Pflichtverteidiger von Dieter Behring bereits niedergelegt oder sind von der Bundesanwaltschaft aus dem Amt entlassen worden. Derzeitiger Privatverteidiger des Angeklagten ist der Zürcher Anwalt Bruno Steiner.
Wegen der Unstimmigkeiten rund um Behrings Verteidigung wird das Bundesstrafgericht zu Prozessbeginn darüber befinden müssen, ob der Angeklagte durch seinen Offizialverteidiger Roger Lerf ausreichend verteidigt wird. Dies hat das Bundesstrafgerichts im Februar bekannt gegeben. (dwi/sda)