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Justiz

Seilbahnunglück in Schwyz: Betreiber wegen fahrlässiger Tötung angeklagt

Bei dem Unglück in Innerthal SZ kamen zwei Personen ums Leben – ein 16 Monate altes Mädchen überlebte schwer verletzt.
Bei dem Unglück in Innerthal SZ kamen zwei Personen ums Leben – ein 16 Monate altes Mädchen überlebte schwer verletzt.Bild: KANTONSPOLIZEI SCHWYZ

Seilbahnunglück in Schwyz: Betreiber wegen fahrlässiger Tötung angeklagt

Nach dem Absturz einer Transportseilbahn 2013 in Innerthal SZ mit zwei Toten müssen sich der Eigentümer und ein Angestellter vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen mehrfache fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung vor.
12.07.2016, 15:0512.07.2016, 15:46

Die Staatsanwaltschaft March reichte vergangene Woche die entsprechenden Klagen beim Bezirksgericht ein, wie die Behörde am Dienstag mitteilte. Welche Strafe die Anklage fordert, will sie erst bei der Gerichtsverhandlung bekannt geben, wie Patrick Fluri, Leitender Staatsanwalt, auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda sagte.

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Beim einen Beschuldigten handelt es sich um den 38-jährigen Eigentümer der Transportseilbahn. Er stammt aus der Region. Der andere Beschuldigte ist ein 68-jähriger Alpmitarbeiter. Der Deutsche hatte die Bahn bedient.

Fehlerhafte Bedienung

Die Staatsanwaltschaft kommt zum Schluss, dass die beiden Männer den tödlichen Unfall verschuldet haben. Der Arbeiter habe die nicht für Personentransporte bestimmte Seilbahn in Betrieb gesetzt und fehlerhaft bedient, schreibt die Staatsanwaltschaft. Dessen Chef habe seinerseits den Arbeiter mangelhaft instruiert.

Die Transportseilbahn fuhr am 3. August 2013 gegen 11.45 Uhr mit einer Familie an Bord von der Alp Bärlaui auf 1290 Metern über Meer talwärts zum Wägitalersee. Dabei wurde die Transportkiste immer schneller, entgleiste und kollidierte mit einem Masten. Nach rund 900 Metern stürzte die Gondel in steiles Waldgebiet ab.

Ein 38-jähriger Schweizer und seine 31-jährige Frau, eine kanadisch-ägyptische Doppelbürgerin, verloren beim Unglück ihr Leben. Deren 16 Monate alte Tochter überlebte den Absturz mit mittelschweren Verletzungen. Die Familienmitglieder waren nach Angaben der Polizei als Tagestouristen in dem Gebiet unterwegs.

Keine technischen Mängel

Die Staatsanwaltschaft hatte bereits kurz nach dem Unglück bekannt gegeben, dass an der Bahn keine technischen Mängel vorlagen. Die Bahn war nicht für Personentransporte zugelassen.

Die Ermittlungen in dem Fall dauerten rund drei Jahre. Sie umfassten laut Mitteilung aufwendige Untersuchungen mit Einvernahmen, technischen Untersuchungen und die Erstellung von Gutachten. Ein Termin für die Gerichtsverhandlung steht noch nicht fest. (wst/sda)

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