Schweiz
Justiz

Hammerschlag gegen Kopf: Keine bedingte Entlassung für den Täter

Hammerschlag gegen Kopf: Keine bedingte Entlassung für den Täter

25.06.2021, 12:0025.06.2021, 15:17
Mehr «Schweiz»
Die Z
Bild: sda

Ein wegen versuchter vorsätzlicher Tötung verurteilter Mann kommt nach Verbüssung von zwei Dritteln seiner fünfjährigen Freiheitsstrafe noch nicht frei. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Der Mann schlug seinem Mitbewohner 2017 in Luzern mit einem Schlosserhammer gegen den Kopf.

Das Opfer wurde schwer verletzt und leidet noch heute an den Folgen der Tat. Der Verurteilte stand damals unter dem Einfluss von Alkohol, Kokain und Cannabis, bei einer bestehenden Abhängigkeit von den ersten beiden Substanzen. Dies geht aus einem am Freitag veröffentlichten Urteil des Bundesgerichts hervor.

Zwei Drittel der Strafe hat der Gambier am 21. November 2020 ausgestanden. In der Regel würde somit eine bedingte Entlassung möglich, wenn davon ausgegangen werden kann, dass die entsprechende Person sich wohl verhält. Davon gehen jedoch weder der Luzerner Vollzugs- und Bewährungsdienst noch das Bundesgericht aus.

Weil der Mann im Strafvollzug weiterhin Cannabis konsumiert hat, bestehen Zweifel daran, ob er in Zukunft nicht wieder in den früheren Drogenkonsum zurückfällt. Insbesondere, weil mit der Verurteilung eine Landesverweisung von zwölf Jahren ausgesprochen wurde. Die bedingte Entlassung würde somit zu einer definitiven, da keine Auflagen und Bewährungshilfen angeordnet werden könnten, wie das Bundesgericht festhält. (Urteil 6B_460/2021 vom 9.6.2021) (aeg/sda)

DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Das könnte dich auch noch interessieren:
Du hast uns was zu sagen?
Hast du einen relevanten Input oder hast du einen Fehler entdeckt? Du kannst uns dein Anliegen gerne via Formular übermitteln.
1 Kommentar
Weil wir die Kommentar-Debatten weiterhin persönlich moderieren möchten, sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion 24 Stunden nach Publikation einer Story zu schliessen. Vielen Dank für dein Verständnis!
1
Ex-Fedpol-Chefin wechselt zu israelischer Investment-Gesellschaft
Nicoletta della Valle, bis Januar 2025 Direktorin des Bundesamts für Polizei (Fedpol), sitzt neu im Beirat einer israelischen Investmentgesellschaft. Deren Ziel: Kapital für Sicherheit und Verteidigung zu beschaffen.
Ende Januar 2025 gab Nicoletta della Valle ihr Amt als Direktorin des Bundesamts für Polizei (Fedpol) ab. Danach wechselte sie zur israelischen Investmentfirma Champel Capital, wie RTS recherchiert hat. Deren Ziel: 100 Millionen US-Dollar einzusammeln, um in Unternehmen – vor allem in Israel – aus den Bereichen Sicherheit und Verteidigung zu investieren.
Zur Story