Sie stehen sich die Füsse im Eingangsbereich des Bezirksgerichts Zürich in den Bauch, die rund 50 Menschen, die gekommen sind, um den Prozess gegen drei Stadtpolizisten mitzuverfolgen. Die Verhandlung muss deswegen in einen grösseren Raum verlegt werden – mit zwanzigminütiger Verspätung beginnt sie.
Auf der Anklagebank sitzen die Polizisten G. Z., S. B. und die Polizistin N. I., sie müssen sich wegen einfacher Körperverletzung und Amtsmissbrauchs verantworten, der Kläger Wilson A. wirft ihnen vor, ihn bei einer Personenkontrolle gewürgt und geschlagen zu haben.
Zu Beginn hört sich Einzelrichter Urs Gloor die Stellungnahmen der drei Angeklagten noch einmal an, sie halten sich kurz, rattern ihre Schilderungen wie eingeübt herunter, Schilderungen, die sich aufs Detail entsprechen. Wilson A. habe sich mehrmals geweigert, den Ausweis zu zeigen, sagen sie, es habe ein Gerangel gegeben, aber gewürgt habe den 43-Jährigen garantiert niemand.
Doch gerade dieses Würgen, oder zumindest am Hals packen, hatte bei Wilson A. Spuren hinterlassen, in einem ärztlichen Gutachten sind Hämatome vermerkt und eine Prellung am Unterkiefer. Entscheidend werden diese Beweise trotzdem nicht mehr sein, der Tatbestand der einfachen Körperverletzung ist inzwischen, nach sieben Jahren, verjährt, die drei Polizisten müssen sich theoretisch nur noch vor Bussen wegen Amtsmissbrauchs fürchten.
Er werde nicht als Zeuge, sondern als Auskunftsperson befragt, wendet sich Richter Gloor im Anschluss an Wilson A. Er habe sich ja auf 26 Seiten schon äussern können, womit er die Einvernahme aus dem Jahr 2010 meint. Wilson A. wirkt müde, er habe kaum geschlafen, sagte er vor der Verhandlung, noch gestern Abend sass er mit seinem Anwalt Bruno Steiner zusammen für die letzten Besprechungen.
Dieser fragt seinen Mandanten nun, ob er die früheren Zusammentreffen mit der Polizei schildern könne, zum Beispiel 2004, als er an einem sonnigen Wintertag vor dem Bahnhof Wiedikon angehalten, nach dem Ausweis gefragt, und, weil er diesen dummerweise nicht dabeihatte, rund acht Stunden auf dem Posten festgehalten wurde. Oder jener, als er vor dem Einkaufen von einem Polizisten am Hals gepackt wurde, weil er ihm den Mund öffnen wollte, wo er Drogen vermutete.
Es ist eine lange Liste von Erlebnissen, die Wilson A. dahin gebracht hat, dass er sich von der Polizei aufgrund seiner Hautfarbe schikaniert fühlt.
Nachdem Wilson A. geschlossen hat, setzt sein Anwalt Steiner zu seinem Plädoyer an. Es wird drei Stunden dauern. Auf 176 Seiten klagt Steiner gegen die Polizisten, aber vor allem, und das ist dem Enfant Terrible ein Anliegen, gegen die Staatsanwaltschaft. Steiner drückt sich dabei bisweilen prosaisch, und immer radikal aus.
So habe die Staatsanwältin mit allen Mitteln und Tricks versucht, das Verfahren wegen Gefährdung des Lebens abzuwürgen und «mittels Einstellungsverfügungen die Strafsache zum Nutzen und Frommen der beschuldigten Polizeibeamten in den Orkus des Niedagewesenen zu katapultieren.» Die Anklage sei deshalb zurückzuweisen und zu verbessern, fordert Steiner. «Statt in dubio pro duriore anzuklagen, wie Rechtsprechung und Dogmatik vorschreiben, wurde in dubio pro reo die Einstellung verfügt», sagt Steiner.
Trotz bundesgerichtlicher Aufforderung strich die Staatsanwältin zudem den Verdacht auf Gefährdung des Lebens aus der Anklageschrift, mit einer «juristisch irrwitzigen Pirouette», sagt Steiner. «Die Staatsanwältin zeigte dem Bundesgericht den prozessualen Mittelfinger.» Sie habe sich der Absurdität ihres Vorgehens bewusst sein müssen, und wohl sehr genau gewusst, dass sie Gefahr lief, ein Strafverfahren zugunsten der beschuldigten Polizeibeamten zu manipulieren. «Das war wohl auch das Ziel», sagt Steiner.
Denn die unglaubliche Arroganz der Abteilung für besondere Untersuchungen zeige klar, dass sie ihre Aufgabe darin sehe, irgendwelche Strafanzeigen von Opfern polizeilicher Übergriffe vom Tisch zu wischen. «Es könnte übrigens mit einer ganzen Reihe weiterer Beispiele, mit hohem Unterhaltungswert, gedient werden», sagt Steiner süffisant.
Besonders benachteiligt seien dabei die Schwarzen, Opfer von Racial Profiling durch die Polizei. Allein die Frage, warum er kontrolliert werde, die Frage, die Wilson A. bei jedem der geschilderten Vorfälle gestellt hatte, sei eine Kritik am polizeilichen Vorgehen und deshalb offensichtlich schon geeignet, bei den Beamten Aggressionen auszulösen, schliesst Steiner. «Der Afrikaner wird noch frech!»
Nach dem Plädoyer von Wilson A.s Anwalt unterbricht der Richter den Prozess. Er will den drei Verteidigern Gelegenheit geben, sich zu Steiners Antrag, die Anklage zurückzuweisen, zu äussern.
Die Anklage sei vom Gericht geprüft und zu Recht zugelassen worden, sagt die Anwältin der Polizistin N. I., wenn er nicht einverstanden sei mit der Anklage, hätte er sich im Februar dieses Jahres beschweren müssen, nicht heute, fügt der Verteidiger von S. B. an. Der dritte Anwalt bestätigt die Voten seiner Arbeitskollegen. Steiners Beschwerde komme zum falschen Zeitpunkt und werde vor der falschen Instanz vorgetragen. Dieses Verfahren müsse endlich ein Ende finden, sagt er und wedelt eine Ausgabe des «Blick» in der Luft – «Auch wegen der Schlammschlacht in der Presse.»
Der Prozess wird an diesem Punkt unterbrochen. Das Gericht zieht sich zurück, um über Steiners Antrag zu beraten. Die Verhandlung wird an einem anderen Tag fortgesetzt.