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Zürcher Gericht schickt einen Autorowdy für 50 Monate ins Gefängnis

Das Zürcher Bezirksgericht
Das Zürcher Bezirksgericht von aussen.

Zürcher Gericht schickt einen Autorowdy für 50 Monate ins Gefängnis

Das Bezirksgericht Zürich hat einen 35-jährigen Mann zu einer Freiheitsstrafe von 50 Monaten verurteilt. Er rammte einen Velofahrer und warf an einem Konzert eine brennende Pyrofackel in die Menge.
28.04.2026, 14:1028.04.2026, 14:10

Das Urteil, das am Dienstag eröffnet wurde, bleibt unter den Forderungen der Staatsanwaltschaft, die eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren wegen versuchter vorsätzlicher Tötung beantragt hatte. Das Gericht sprach den Beschuldigten stattdessen der versuchten schweren Körperverletzung sowie weiterer Delikte schuldig.

Die Strafe von insgesamt vier Jahren und zwei Monaten soll der Mann absitzen müssen, wobei ihm vier Tage bereits durch die erstandene Haft angerechnet werden. Dem Velofahrer muss er Schadenersatz in der Höhe von 4500 Franken bezahlen.

Kein Tötungsvorsatz

Im Mittelpunkt des Prozesses stand ein Vorfall auf der Zürcher Rosengartenstrasse im April 2023. Der Beschuldigte hatte dort einen Velofahrer, der sich in der Mitte der Fahrbahn hielt, mehrfach angehupt und bedrängt. Bei einer Geschwindigkeit von knapp 50 km/h hielt er einen Abstand von teilweise weniger als drei Metern ein. Schliesslich überholte er den Radfahrer waghalsig rechts über eine Sicherheitslinie und rammte ihn beim Wiedereinbiegen seitlich.

Das Gericht stützte sich bei dem Urteil auf die Aufnahmen einer Dashcam, die das Opfer an seinem Velo installiert hatte. Obwohl der Staatsanwalt von einer gezielten Jagd sprach, sah das Gericht den Tatbestand der versuchten Tötung nicht als erfüllt an.

In der Urteilsbegründung hiess es, man könne nicht zweifelsfrei davon ausgehen, dass der Beschuldigte den Tod des Velofahrers billigend in Kauf genommen habe. Es habe sich zwar um ein absolut rücksichtsloses Manöver gehandelt, das eine erhebliche Gefahr schuf, doch für einen Tötungsvorsatz reichten die Indizien nicht aus. Der Velofahrer hatte beim Sturz Glück im Unglück und kam mit einem gebrochenen Finger, einer ausgekugelten Schulter und Schürfwunden davon.

Gefährlicher Fackelwurf im Hallenstadion

Das zweite schwere Delikt ereignete sich im Juli 2024 während eines Konzerts des Rappers Travis Scott im Zürcher Hallenstadion. Der mit 1,8 Promille stark alkoholisierte Beschuldigte hob eine brennende Pyrofackel vom Boden auf und warf sie quer durch die dicht gedrängte Menschenmenge. Dabei wurde ein 16-jähriger Jugendlicher am Kopf getroffen und erlitt Verbrennungen an der Hand.

Auch in diesem Fall verneinte das Gericht eine versuchte Tötung oder eine Gefährdung des Lebens. Letzteres hätte einen direkten Vorsatz erfordert, was hier nicht nachweisbar war. Das Gericht ging stattdessen von einem spontanen Ergreifen der Fackel und einem unkontrollierten Wurf aus. Da Pyrofackeln Temperaturen von bis zu 2000 Grad erreichen können, wurde die Tat als versuchte schwere Körperverletzung gewertet.

Der Verteidiger hatte argumentiert, dass die Steuerungsfähigkeit seines Mandanten durch den hohen Alkoholkonsum eingeschränkt gewesen sei. Zudem habe der Beschuldigte die Fackel weder selbst gekauft noch angezündet, weshalb er vom Vorwurf des Verstosses gegen das Sprengstoffgesetz freigesprochen wurde.

Strafmass berücksichtigt Rückfall und Geständnis

Bei Berechnung des Strafmasses wirkte sich laut dem Richter eine Vorstrafe erhöhend aus. Zugunsten des 35-jährigen Schweizers mit kosovarischen Wurzeln wirkte sich unter anderem sein Geständnis aus.

Das Urteil wurde laut dem vorsitzenden Richter nicht einstimmig gefällt. Eine Minderheit des Gerichts sprach sich – wie von der Staatsanwaltschaft gefordert – für eine Verurteilung wegen versuchter Tötung aus. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann ans Obergericht weitergezogen werden. (sda)

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