Schweiz
Justiz

Basler Strafgericht verurteilt Fechterin Gianna Hablützel-Bürki

Fechterin Gianna Hablützel-Bürki will Gerichtsurteil weiterziehen

01.06.2023, 18:1601.06.2023, 19:43

Das Basler Strafgericht hat am Donnerstag die SVP-Grossrätin und ehemalige Spitzenfechterin Gianna Hablützel-Bürki wegen Verleumdung zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt. Sie wird gegen das Urteil Berufung einlegen.

Gianna Habluetzel-Buerki (SVP) vor dem Podiumsgespraech mit den drei Staenderatskandidatinnen des Kantons Basel-Stadt in Riehen, am Montag, 2. September 2019. (KEYSTONE/Georgios Kefalas)
SVP-Grossrätin und ehemalige Spitzenfechterin Gianna Hablützel-Bürki.Bild: KEYSTONE

Dies bestätigte deren Anwältin gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Somit wird in zweiter Instanz das Appellationsgericht darüber befinden müssen.

Grund für den Schuldspruch am Strafgericht sind zwei Einträge von Hablützel-Bürki in den sozialen Medien. Im Mai 2021 äusserte sie sich über mehrere Kandidierende für den Vorstand des Verbandes «Swiss Fencing». Sie warf ihnen vor, keinen Wert auf die Ethik-Charta von Swiss Olympic zu legen und Wahlstimmen zu kaufen. Hintergrund waren die bevorstehenden Vorstandswahlen sowie mehrere Medienberichte über verbandsinterne Konflikte.

Der Vorwurf des Stimmenkaufs wiege in einem demokratischen Land schwer, sagte der Gerichtspräsident bei der Urteilseröffnung. Hablützel-Bürki habe suggeriert, die Kandidierenden hätten die Wahlen beim Verband mit unlauteren Mitteln manipuliert. Die Aussagen einer Person des öffentlichen Lebens hätten zudem ein gewisses Gewicht.«Mit dem Zweihänder gegen Kandidaten».

Die Äusserungen seien ehrverletzend unwahr, da es keine Hinweise auf Stimmenkauf gebe. Daher sei der Tatbestand der mehrfachen Verleumdung gegeben. Das Strafgericht verurteilte die Fechterin und Politikerin zu einer bedingten Geldstrafe von 45 Tagessätzen zu 180 Franken bei einer Probezeit von zwei Jahren.

Beim Prozess standen sich zwei Personen gegenüber, die sowohl im Fechtsport wie auch in der Basler Politik vertreten sind. Unter den fünf Privatklägern befand sich nämlich der ehemalige Spitzenfechter Gabriel Nigon, der ab Sommer als Nachrückender für die LDP in den Grossen Rat einziehen wird. Niklaus Ruckstuhl, der Anwalt der Privatkläger, sagte in seinem Plädoyer, Hablützel-Bürki habe bewusst ehrrührende Aussagen verbreitet, die «ihrer Fantasie» entsprungen seien. «Sie holte mit einem Zweihänder gegen ihr nicht genehme Kandidaten aus», sagte Ruckstuhl.

Stimmenkauf sei nicht wörtlich gemeint«Ich möchte klar festhalten, dass ich zu keinem Zeitpunkt anderen Personen strafbare Handlungen vorgeworfen habe» sagte Gianna Hablützel-Bürki. Ihre Verteidigerin Rena Zulauf, die den Fall von Rechtsanwalt und SVP-Grossrat Stefan Suter übernommen hatte, wies darauf hin, dass ihre Mandantin die besagten Interneteinträge bereits im Mai 2021 nach einer zivilrechtlichen Verfügung wieder löschte. Daher sei der Fall erledigt, stattdessen werde «mit Kanonen auf einen Spatz» geschossen.

In ihrem Plädoyer sagte sie, der Ausdruck Stimmenkauf sei im übertragenen Sinne gemeint. Zudem habe Hablützel-Bürki lediglich auf Missstände bei der Verbandsspitze aufmerksam gemacht. «Hier soll offensichtlich jemand mundtot gemacht werden», sagte Zulauf. (sda)

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13 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Znünichlauer
01.06.2023 20:45registriert Mai 2021
Stimmenkauf sei nicht wörtlich gemeint. Ja wie dennn?
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stronghelga
01.06.2023 21:36registriert März 2021
Frau Hablützel-Bürki ist ganz auf Linie SVP. Entsprechend äussert sie sich ehrverletzend und unwahr.
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Citation Needed
01.06.2023 21:51registriert März 2014
SVP-Leute und Social Media: geht häufiger schief, teils mit juristischem Nachspiel. Ob‘s da nicht Kurse oder Schulungen gäbe? 🤔
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