Für Bundesanwalt Michael Lauber wird die Luft dünner und dünner: Nachdem er im Herbst die Wiederwahl nur knapp geschafft hat, läuft nun ein Amtsenthebungsverfahren gegen ihn - wegen Verdachts auf schwere Amtspflichtverletzung. Wann die Affäre beendet ist, bleibt ungewiss.
Dass Lauber sein Amt als Bundesanwalt mittel- und langfristig fortsetzen kann, wird jedoch immer unwahrscheinlicher. Die Gerichtskommission von National- und Ständerat entschied deutlich - mit 13 zu 4 Stimmen - gegen ihn, wie Präsident und Ständerat Andrea Caroni (FDP/AR) am Mittwoch bekanntgab. Selbst die FDP, welche dem Bundesanwalt in der Vergangenheit noch am ehesten den Rücken stärkte, fordert Lauber nun zum Rücktritt auf.
Auch die Minderheit der Gerichtskommission ist nicht grundsätzlich für Lauber. Sie ist vielmehr der Ansicht, dass vor dem Entscheid über die Verfahrenseröffnung das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hätte abgewartet werden sollen.
Falls auch dieses die Vorwürfe gegen den Bundesanwalt nicht ausräumt, wird eine Absetzung Laubers durch die Vereinigte Bundesversammlung unausweichlich.
Möglich ist auch, dass der Bundesanwalt selber die Konsequenzen zieht und zurücktritt. Momentan deutet jedoch wenig daraufhin. Lauber sagte im Anschluss an seine Anhörung vor Journalisten im Bundeshaus, das Treffen sei sehr gut gelaufen. Nach dem Entscheid der Gerichtskommission liess er über seine Medienabteilung verlauten, dass er «seine ihm vom Parlament übertragene Führungsverantwortung weiterhin wahrnehmen» werde.
Die Eröffnung eines Amtsenthebungsverfahrens habe «keine Auswirkungen auf die operative Tätigkeit der Bundesanwaltschaft». Er stehe der Gerichtskommission sowie der Oberaufsicht der Geschäftsprüfungskommission aber selbstverständlich «im Rahmen der laufenden Inspektion» für weitere Auskünfte zur Verfügung.
Lauber, der die Vorwürfe gegen ihn von Anfang an bestritt, verweist seit Monaten auf ein fehlendes gerichtliches Urteil. Das Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen wird voraussichtlich in den nächsten Monaten einen Entscheid treffen. Dieses Urteil könnte Lauber später ans Bundesgericht weiterziehen.
Für die Mehrheit der Gerichtskommission ist ein begründeter Verdacht gegeben, dass der Bundesanwalt seine Amtspflichten vorsätzlich oder grobfahrlässig schwer verletzt hat. Zudem habe er die Fähigkeit, das Amt auszuüben, auf Dauer verloren.
Betreffend der im Raum stehenden Vorwürfe will die Kommission das Urteil aus St. Gallen analysieren. Ausserdem will sie weitere Punkte abklären, die nicht Gegenstand dieses Verfahrens sind.
Stelle sich am Ende heraus, dass Lauber seine Amtspflichten tatsächlich vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt habe, will die Kommission der Bundesversammlung einen Antrag auf Amtsenthebung stellen. Kommt sie hingegen zum gegenteiligen Schluss, wird das Verfahren eingestellt.
Für die Sommersession könne noch kein Antrag gestellt werden, sagte Caroni. Er sei zuversichtlich, dass das Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen den Fall beförderlich behandeln werden. Fix auf eine Agenda festgelegt habe sich die Kommission nicht. Sie werde einfach vorwärtsmachen.
Die Gerichtskommission habe jedoch nicht die Aufgabe, jemanden zum Rücktritt zu bewegen, sagte Caroni. Deshalb sei eine solche Forderung «kein Thema» der Sitzung gewesen.
Lauber war im vergangenen Herbst vom Parlament im Amt bestätigt worden. Die Wiederwahl war heftig umstritten gewesen. Grund dafür waren nicht dokumentierte Treffen mit Fifa-Chef Gianni Infantino zu einem Zeitpunkt, in dem die Bundesanwaltschaft verschiedene Verfahren gegen den Weltfussballverband führte.
Die Gerichtskommission hatte sich damals gegen Laubers Wiederwahl ausgesprochen. Für die Mehrheit der Kommission stand schon damals fest, dass Lauber seine Amtspflichten grobfahrlässig verletzt habe.
Die Ausgangslage ist heute nicht mehr dieselbe. Ein von der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) durchgeführtes Disziplinarverfahren ist inzwischen zu einem vernichtenden Urteil gekommen. In ihrem im März veröffentlichten Bericht wirft sie Lauber vor, verschiedene Amtspflichten verletzt zu haben.
Er habe mehrfach die Unwahrheit gesagt, illoyal gehandelt, den Code of Conduct der Bundesanwaltschaft verletzt und die Untersuchung der AB-BA behindert, so die Einschätzung der Aufsichtsbehörde. Zudem zeige sich der Bundesanwalt uneinsichtig, und er habe im Kern ein falsches Berufsverständnis. In der Summe seien dies erhebliche Pflichtverletzungen. Gegen die von der AB-BA ausgesprochene Lohnkürzung hat Lauber Beschwerde erhoben.
Ende April verjährte nach jahrelangen schleppenden Ermittlungen der «Sommermärchen-Prozesses», eines der wichtigsten Verfahren im Fifa-Komplex. Das dürfte Lauber weiteren Rückhalt gekostet haben. Bei seiner Wiederwahl hatten seine Fürsprecher nämlich argumentiert, dass nur mit Kontinuität an der Spitze der Bundesanwaltschaft Verjährungen verhindert werden könnten. Wegen der dubiosen Kontakte zu Fifa-Funktionären ist der oberste Schweizer Strafverfolger nun selber zur Hypothek für die Verfahren geworden.
(cma/aeg/sda)
Illuminati
N. Y. P.
Jetzt bin ich aber wirklich aufs Äusserste gepannt.
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