Glarner Kantonspolizei gibt Fehler bei Geschwindigkeitskontrolle zu
Die Kantonspolizei Glarus hat am Donnerstag Resultate einer internen Untersuchung zu umstrittenen Geschwindigkeitskontrollen am Kerenzerberg veröffentlicht. Sie räumt «handwerkliche und organisatorische» Schwächen bei der Polizeiarbeit ein.
«Es sind Fehler passiert», erklärte Polizeikommandant Richard Schmidt vor den Medien. Strafrechtlich relevante Verstösse seien jedoch keine begangen worden. Der Vorwurf der Manipulation habe sich nicht erhärtet.
Auslöser der Untersuchung waren Geschwindigkeitskontrollen an Ostern 2021 auf dem Kerenzerberg, die in Gerichtsverfahren mündeten. Rund 600 Verkehrsteilnehmer wurden damals an drei Feiertagen gebüsst. Sieben wehrten sich dagegen auf dem Rechtsweg. Sie kritisierten etwa die Platzierung der Beschilderung einer Tempo-50-Reduktion beziehungsweise deren schlechte Sichtbarkeit in einer Haarnadelkurve.
Das Glarner Obergericht stellte schliesslich widersprüchliche Angaben der Kantonspolizei sowie eine unzureichende Dokumentation der Verkehrssituation fest. Ausserdem sei ein Foto in den Gerichtsakten, welches die damalige Situation der Tempolimite aufgrund einer Baustelle zeigen sollte, möglicherweise von der Polizei manipuliert worden. Deshalb leitete die Kantonspolizei eine interne Untersuchung ein.
Polizeiliche Standards nicht eingehalten
Aus dem Untersuchungsbericht geht nun hervor, dass das Bild zwar den entsprechenden Standort zeigt, aber ein halbes Jahr vor den Radarkontrollen geknipst wurde. Die Abklärungen legten weitere Unregelmässigkeiten offen: Die Dokumentation der Signalisation war unzureichend, ein Strassenplan missverständlich dargestellt worden.
Polizeiliche Standards seien nicht eingehalten worden, erklärte Schmidt. Es bestehe für die Kantonspolizei Glarus deshalb Handlungsbedarf. Die Ergebnisse legten offen, «dass die fehlerhaften Angaben auf eine Überforderungssituation bei der Polizeiarbeit in den Rechtsmittelverfahren zurückzuführen sind». Fragen zu personellen Konsequenzen beantwortete der Kommandant nicht.
Gericht nennt es eine «windige Polizeiarbeit»
Eine Verordnung des Bundesamts für Strassen (Astra) schreibt gemäss Glarner Obergericht vor, dass von jeder Geschwindigkeitskontrolle ein Foto erstellt werden muss. «Damit ist gewährleistet, dass gerade bei einer temporären Signalisation bei einem späteren strafrechtlichen Verfahren Klarheit über den Standort der seinerzeit massgebenden Beschilderung besteht», heisst es im Gerichtsurteil.
Eine Staatsanwältin, die den Rekurs eines gebüssten Verkehrsteilnehmers bearbeitete, vermisste ein entsprechendes Foto in den Akten. Deshalb forderte sie ein solches ein.
Später stellte das Obergericht jedoch fest, dass das nachgereichte Bild unmöglich im fraglichen Zeitraum um Ostern 2021 entstanden sein konnte. Dafür würden die Bäume auf dem Foto zu viel Laub tragen.
Das Gericht vermutete deshalb, dass es sich um eine erst viel später entstandene Aufnahme handelt. Es rügte die Polizei, den Entstehungszeitpunkt der Aufnahme gegenüber der Staatsanwältin nicht offengelegt zu haben. Bei einer «derart windigen Arbeit eines Polizeibeamten» lasse sich nicht verlässlich feststellen, ob damals im fraglichen Streckenbereich tatsächlich Tempo 50 signalisiert war, hält das Urteil fest.
Polizist griff auf ein Unfallfoto zurück
Der interne Untersuchungsbericht der Polizei kam nun zum Schluss, dass das Foto nicht nachträglich erstellt worden ist. Vielmehr zeigt es die entsprechende Signalisation ein halbes Jahr vor den Geschwindigkeitskontrollen. Es wurde aufgenommen, weil sich damals unmittelbar bei der Signalisation ein Velounfall ereignete. Der zuständige Mitarbeiter der Polizei reichte auf Anforderung der Staatsanwaltschaft dieses Foto ein, ohne den Zeitpunkt der Entstehung offenzulegen.
Der Untersuchungsbericht zeichnet das Bild eines überforderten Polizisten, der im Umgang mit anderen Strafbehörden und in der Beweisdokumentation nicht genügend geschult war. Er sei in erster Linie bestrebt gewesen, Anfragen anderer Strafbehörden möglichst schnell zu beantworten. Dabei habe Schnelligkeit den Faktor Sorgfalt überlagert, hält der Untersuchungsbericht fest. Die Frage nach strafrechtlich relevantem Fehlverhalten sei überprüft und aus Sicht der Kantonspolizei jedoch verneint worden.
Der Fall ist am Bundesgericht hängig
Der Fall um die Geschwindigkeitskontrollen am Kerenzerberg ist derzeit noch am Bundesgericht hängig.
Polizeikommandant Schmidt äusserte sich am Donnerstag nicht zum Gerichtsfall. Rückerstattungen sind nicht ausgeschlossen. Die Bussen gegen rund 600 Verkehrsteilnehmer könnten unrechtmässig verhängt worden sein. (dab/sda)
