Schweiz
Justiz

Sex unter Geschwistern: St.Galler Justiz muss Fall neu prüfen

Sex unter Geschwistern: St.Galler Justiz muss Fall neu prüfen

02.03.2022, 12:0002.03.2022, 13:11
Mehr «Schweiz»

Die St.Galler Anklagekammer muss sich ein zweites Mal mit einem Fall befassen, in dem es um sexuelle Handlungen zwischen einem Jungen mit seiner eineinhalb Jahre jüngeren Schwester geht. Dies hat das Bundesgericht entschieden.

Die Anklagekammer habe es unterlassen, in rechtlicher Hinsicht zu prüfen, ob der Junge Zwang ausgeübt und so die Willensbildung seiner Schwester beeinflusst habe, schreibt das Bundesgericht in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil. Die Vorinstanz war davon ausgegangen, dass sich das Mädchen seinem Bruder eigenständig hätte entgegensetzen können.

Damit habe die Anklagekammer nicht berücksichtigt, dass es sich beim Opfer um ein zwar urteilsfähiges, aber stark beeinflussbares Kind gehandelt habe, schreibt das Bundesgericht. Das Mädchen habe die sexuellen Handlungen ab einem gewissen Zeitpunkt als «nicht mehr ok» empfunden, sich aber nicht gewehrt.

Grosse Verbundenheit

Der Junge sei in sexuellen Belangen auffällig reif gewesen. Er sei die wichtigste und engste Bezugs- und Vertrauensperson seiner Schwester gewesen und habe die einseitige Befriedigung seiner sexuellen Bedürfnisse gewünscht.

Die ersten sexuellen Handlungen zwischen den eng verbundenen Geschwistern ereigneten sich, als die Kinder sieben und sechs Jahre alt waren. Sie begannen mit «kindlichen Doktorspielen», wie das Bundesgericht in seinem Urteil ausführt. Zwischen dem zehnten und dreizehnten Lebensjahr des Mädchens vollzog der Bruder dann wiederholt Analverkehr an seiner Schwester.

Geistergeschichten

Als sie etwa elf Jahre alt war, wollte das Mädchen dies nicht mehr und glaubte ihrem Bruder auch nicht mehr die Geschichten über Geister, die ihn sonst plagen würden, oder die Kopfschmerzen. In den Jahren 2019 und 2020 kam es schliesslich zu zwei Gefährdungsmeldungen.

Der Junge zeigte sich selbst an, so dass die Jugendanwaltschaft Ermittlungen aufnahm. Gegen die Einstellung des Verfahrens im Frühling vergangenen Jahres legte das Mädchen Beschwerde ein. Die Anklagekammer wies diese ab. Das Bundesgericht hat ihre Beschwerde nun teilweise gutgeheissen. (Urteil 6B_968/2021 vom 31.1.2022) (aeg/sda)

DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
twint icon
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Das könnte dich auch noch interessieren:
19 Kommentare
Weil wir die Kommentar-Debatten weiterhin persönlich moderieren möchten, sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion 24 Stunden nach Publikation einer Story zu schliessen. Vielen Dank für dein Verständnis!
Die beliebtesten Kommentare
avatar
*Butterfly*
02.03.2022 14:23registriert Februar 2022
Wo um Himmelswillen waren denn die Eltern bzw. das enge Umfeld... ?
12117
Melden
Zum Kommentar
avatar
Wurm-Hoschi
02.03.2022 15:45registriert Juli 2021
Bei solchen Berichten würde ich es begrüssen, wenn die Kommentarfunktion von Beginn weg abgeschaltet würde.
13033
Melden
Zum Kommentar
19
Darum haben die SBB jetzt einen grünen Sekunden-Zeiger

Die SBB wollen grüner werden. Bis 2030 sollen die Treibhausgasemissionen im Vergleich zu 2018 halbiert werden. Ausserdem sollen die Züge so bald wie möglich nur noch mit erneuerbarer Energie fahren. Damit dies gelingt und die Bahn, neben dem Langsamverkehr, das klimafreundlichste Verkehrsmittel bleibt, laufen mehr als 200 Nachhaltigkeitsprojekte.

Zur Story