Schweiz
Justiz

Junger Schweizer wegen geplanter Jihad-Reise angeklagt

Junger Schweizer wegen geplanter Jihad-Reise angeklagt

14.04.2025, 13:42

Die Bundesanwaltschaft hat gegen einen 21-jährigen Schweizer beim Bundesstrafgericht Anklage wegen einer geplanten Jihad-Reise erhoben. Der Beschuldigte habe die verbotene terroristische Gruppierung «Islamischer Staat» (IS) unterstützt. Dies unter anderem indem er eine Reise nach Somalia geplant habe, um sich dort dem IS anzuschliessen.

Zudem soll der junge Mann IS-Propagandamaterial an verschiedene Personen verschickt und Gewaltdarstellungen besessen haben, wie die Bundesanwaltschaft (BA) am Montag mitteilte.

Dem im Kanton Basel-Stadt wohnhaften Mann wirft die Bundesanwaltschaft vor, spätestens ab 2023 IS-Anhänger gewesen zu sein und IS-Propagandamaterial über verschiedene Kommunikationskanäle an mehrere Personen verschickt zu haben.

Spätestens im April 2024 habe der Beschuldigte beschlossen, sich dem sogenannten Islamischen Staat anzuschliessen. Zu diesem Zweck soll er aktiv den Kontakt zu IS-Rekrutierern gesucht und mit diesen über mehrere Monate in engem Austausch gestanden haben.

Reise nach Somalia geplant

Dabei sollen die IS-Rekrutierer das ostafrikanische Somalia als Destination ausgewählt und die Reise für den Beschuldigten organisiert haben. Mit dessen Verhaftung am 9. Juli 2024 konnte diese Reise schliesslich vereitelt werden.

Der Beschuldigte hat gemäss Bundesanwaltschaft im Jahr 2024 mehrere Videodateien mit extremen Gewaltdarstellungen hergestellt. Zum Zeitpunkt seiner Verhaftung soll er zudem im Besitz von zwanzig weiteren Gewaltdarstellungen sowie verbotener Pornografie gewesen sein. Darüber hinaus wurde bei einer Hausdurchsuchung eine Soft-Air-Waffe sichergestellt, die er illegal besessen habe.

Vier Jahre davor, im Januar 2021, soll der Beschuldigte gemeinsam mit einem Mittäter einen Einbruchdiebstahl in ein Geschäft in Basel begangen haben.

Laut Bundesanwaltschaft befindet sich der Beschuldigte derzeit auf freiem Fuss. Zur Verhinderung terroristischer Aktivitäten hat das Bundesamt für Polizei (Fedpol) Massnahmen angeordnet, wie es hiess. (dab/sda)

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7 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Dave Hawtin
14.04.2025 15:00registriert Dezember 2021
Eigentlich hätte man ihn ausreisen s8llen und während er im Flugzeug sitzt, den Behörden in Domalia Bescheid geben sollen. Dort wäre seine Strafe sicher passender gewesen, zu der Tat die er ausüben wollte.
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