Ein 25-jähriger Mann muss sich am Donnerstag vor dem Strafgericht Basel-Stadt verantworten. Er wird beschuldigt, im Oktober 2022 im St. Johann-Quartier eine Frau in deren Treppenhaus brutal vergewaltigt und ausgeraubt zu haben, wie aus der Anklageschrift hervorgeht.
Der junge Algerier kam der Heimkehrerin in den frühen Morgenstunden vor der Haustür an der Landskronstrasse «beharrlich näher», wie es heisst. Die Frau wollte sich ins Haus retten und die Tür hinter sich schliessen, doch der Beschuldigte schaffte es, gegen ihren Willen die Liegenschaft zu betreten und sie zu bedrängen.
Die Frau wehrte sich und wollte per Anruf Hilfe holen. Der Beschuldigte entriss ihr jedoch das Mobiltelefon mitsamt Kreditkarte und steckte die Sachen ein. Daraufhin vergewaltigte er die Frau, drückte sie dabei gegen die Wand und hielt ihr den Mund zu.
«Der Beschuldigte erzwang den Geschlechtsverkehr mit seinem äusserst brutalen, gewalttätigen und rücksichtslosen Angriff», schreibt die Staatsanwaltschaft. Das Opfer erlitt dabei mehrere Verletzungen im Intimbereich.
Eine Anwohnerin bemerkte die dumpfen Schreie und machte das Licht im Treppenhaus an, worauf der mutmassliche Täter flüchtete. Er tätigte mit der gestohlenen Kreditkarte mehrere Einkäufe im Wert von insgesamt 270 Franken, bevor die Inhaberin ihre Karte sperren liess, heisst es in der Anklageschrift.
In derselben Nacht soll der mutmassliche Täter zuvor eine andere Frau sexuell belästigt haben. Er folgte in der Elsässerstrasse einer Passantin und bedrängte sie «in klar sexueller Weise», wie die Staatsanwaltschaft schreibt. Die Frau war in Begleitung von drei anderen Personen. Diese gaben dem Beschuldigten zu verstehen, dass er die Frau in Ruhe lassen solle. Trotzdem liess er nicht locker und folgte ihr. Erst als die Gruppe eine Wohnung betrat, konnte sie ihn abhängen.
Der Algerier reiste nur zwei Tage vor den mutmasslichen Straftaten in die Schweiz ein und beantragte Asyl. Er wohnte im Asylempfangszentrum Bässlergut. In Frankreich war er wegen mehrfachen Diebstahls vorbestraft und erhielt dort ein Einreiseverbot, wie die Staatsanwaltschaft weiter schreibt. Angeklagt ist er in Basel wegen Vergewaltigung, sexueller Nötigung und Belästigung, Raub sowie gewerbsmässigem betrügerischem Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage. (saw/sda)
Ich hoffe er bekommt eine lange Haftstrafe und danach auf nimmer Wiedersehen!
Der jungen Frau wünsche ich, dass sie dieses furchtbare Erlebnis möglichst Verarbeiten kann ...
Frankreich ist doch ein sicheres Land und daher müsste der Asylantrag dort gestellt werden.
Kein Recht auf Asyl (da aus sicherem Drittstaat eingereist), 2 Tage in der Schweiz und schon eine mutmassliche (falls noch nicht rechtskräftig verurteilt) Vergewaltigung Genau solche Fälle sind Wahlwerbung für die SVP.