Das Zürcher Obergericht hat den heute 66-jährigen Vater aus Bonstetten ZH, der im Februar seinen fünfjährigen Sohn erstickt hat, wegen Mordes zu einer Freiheitsstrafe von 18 Jahren verurteilt. Es bestätigte damit am Mittwoch das Urteil der Vorinstanz. Von einer Verwahrung sah das Gericht ab.
Es stützte sich dabei auf den Gutachter ab. Dieser kam zum Schluss, dass der Beschuldigte psychisch nicht erreichbar und einer Therapie nicht zugänglich sei. Andererseits spreche das bereits fortgeschrittene Alter gegen eine Rückfallgefahr.
Wenn er in frühesten zwölf Jahren entlassen würde, wäre er bereits 79 Jahre alt. Das Risiko neuer schwerer Straftaten sei damit gering. Auch das Obergericht hielt einen Rückfall für wenig wahrscheinlich und lehnte die von der Anklage geforderte Verwahrung ab.
Es sei unwahrscheinlich, dass der Beschuldigte nach Verbüssung seiner Freiheitsstrafe wieder in eine vergleichbare familiäre Situation – eine Trennung – komme und zu einem Kind eine enge Beziehung habe.
Das Bezirksgericht Winterthur hatte den 66-jährigen Schweizer im August 2013 wegen Mordes zu 18 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Von einer Verwahrung sah auch die Vorinstanz ab. Das Urteil wurde jedoch sowohl vom Verteidiger als auch vom Staatsanwalt angefochten.
Die Anklage forderte eine lebenslängliche Strafe mit anschliessender Verwahrung, weil der Beschuldigte bereits früher einmal ein Kind beinahe getötet habe. 1990 hatte der Mann seinen ersten Sohn, der damals 13 war, bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt. Der Verteidiger plädierte auf vorsätzliche Tötung und sieben Jahre Freiheitsstrafe.
Der Beschuldigte war am 26. Februar 2010 mit seinem Sohn – am Tag vor dessen fünftem Geburtstag – von Bonstetten ZH nach Winterthur gefahren. Dort mietete er ein Hotelzimmer für sie beide. In einem Glas Süssmost löste er mehrere Schlaftabletten auf und gab das Gemisch dem Buben zu trinken. Nachdem dieser im Tiefschlaf lag, erstickte der Vater ihn mit einem Kissen.
Er habe sich damit als Herr über Leben und Tod seines Sohnes aufgespielt, erklärte der Gerichtspräsident bei der Urteilseröffnung. Er habe der Mutter das Kind definitiv entziehen und sie für das ganze Leben bestrafen wollen. Dabei sei er skrupellos, überlegt und kaltblütig vorgegangen.
Der Beschuldigte selbst nahm an der Urteilseröffnung nicht teil. Er nahm das Verdikt des Obergerichts in seiner Zelle zur Kenntnis. (whr/sda)