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Erfolg für Bundesanwaltschaft: Bundesgericht hebt IZRS-Freisprüche auf

Seltener Erfolg für Bundesanwaltschaft: Bundesgericht hebt IZRS-Freisprüche auf

Das Bundesstrafgericht hat 2018 die Anklage gegen die zwei Anführer des Islamischen Zentralrats der Schweiz (IZRS) abgewiesen. Die höchste Instanz sieht darin nun übertriebenen Formalismus und hebt den Entscheid deshalb auf.
13.03.2020, 12:2713.03.2020, 14:22
Andreas Maurer / ch media
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ARCHIVBILD ZUR ANKLAGE DER BUNDESANWALTSCHAFT GEGEN DREI MITGLIEDER DES IZRS, AM DONNERSTAG, 21. SEPTEMBER 2017 - Abdel Azziz Qaasim Illi, Vorstandsmitglied, rechts, und Nicolas Blancho, Praesident de ...
Doch schuldig? Nicolas Blancho, Präsident des Islamischen Zentralrats der Schweiz und sein Medienverantwortlicher Qaasim Illi Bild: KEYSTONE

Das Bundesstrafgericht hat eine schlechte Woche hinter sich. Es gelang ihm nicht, den Prozess um das Fussball-Sommermärchen in geordneten Verhältnissen durchzuführen.

Nun kommt es noch schlechter: Das Bundesgericht hebt einen der wichtigsten Entscheide des Bundesstrafgerichts der vergangenen Jahr auf.

Im Juni 2018 hatte das Gericht im Prozess um Dschihad-Propaganda des Islamischen Zentralrats der Schweiz nur einen von drei Angeklagten verurteilt: den Filmemacher Naim Cherni, der die Botschaften eines Predigers aus Syrien verbreitet hatte. Die Organisatoren des Projekts sprach das Gericht jedoch frei. Es handelt sich um Nicolas Blancho und Qaasim Illi, den Präsidenten und den Medienverantwortlichen des Vereins Islamischer Zentralrat der Schweiz (IZRS).

Das Bundesstrafgericht hatte die bärtigen Männer aus formalen Gründen freigesprochen. Es kritisierte, dass die Anklageschrift der Bundesanwaltschaft die Vorwürfe gegen die einzelnen Beschuldigten zu wenig voneinander abtrennte. Der Aufwand wäre klein gewesen. Die Anklagebehörde hätte die Vorwürfe mit Copy & Paste einfach dreimal separat aufführen können.

Umso grösser war die Kritik, die danach auf die Bundesanwaltschaft niederprasselte, die scheinbar nicht einmal die einfachsten Regeln zu beherrschen schien.

Seltenes Lob für die Bundesanwaltschaft: Die Anklageschrift sei «akribisch»

Die Kritik ist unhaltbar, wie sich nun zeigt. Das höchste Gericht hebt die Freisprüche auf. Das Bundesgericht bezeichnet die Begründung des Bundesstrafgerichts als «übertriebenen Formalismus». Die nötigen Kopiervorgänge würden zu einer «blossen Aufblähung» der Anklageschrift führen. Die Bundesanwaltschaft erhält sogar Lob: Sie schildere die Vorgänge «akribisch» und gehe damit über die gesetzlichen Anforderungen an den Inhalt hinaus.

Der IZRS kritisiert das Urteil in einer Mitteilung und wirft der Justiz vor, es gehe ihr nur um eine Diskreditierung seiner Organisation. Die Islamisten künden an, einen Gang nach Strassburg an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu prüfen.

Zuerst muss allerdings das Bundesstrafgericht ein neues Urteil fällen. Das Bundesgericht hält einzig fest, dass es falsch sei, die Anklage aus formalen Gründen zurückzuweisen. Konkret: «Die Vorinstanz verletzt Bundesrecht, wenn sie die Beschwerdegegner mit der Begründung, die Tatvorwürfe seien in der Anklageschrift nicht hinreichend umschrieben, freispricht.» Eine andere Begründung hatte das Bundesstrafgericht allerdings nicht genannt. Deshalb ist davon auszugehen, dass nun eine Verurteilung folgen wird.

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34 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Der Buchstabe I (Zusammenhang wie Duschvorhang)
13.03.2020 12:44registriert Januar 2020
Gut! Und jetzt bitte beide verurteilen. Wenn jemand Terror fördert hat eine Verurteilung nichts mit Islamophobie sondern mit gesundem Menschenverstand zu tun.
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Noudi_
13.03.2020 13:05registriert Februar 2020
Wird auch Zeit dass diese Sozialschmarotzer endlich verurteilt werden!
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Therealmonti
13.03.2020 12:37registriert April 2016
Von den beiden Bartli will ich eigentlich nur noch lesen, dass sie verurteilt wurden.
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