Das Bundesstrafgericht hat eine schlechte Woche hinter sich. Es gelang ihm nicht, den Prozess um das Fussball-Sommermärchen in geordneten Verhältnissen durchzuführen.
Nun kommt es noch schlechter: Das Bundesgericht hebt einen der wichtigsten Entscheide des Bundesstrafgerichts der vergangenen Jahr auf.
Im Juni 2018 hatte das Gericht im Prozess um Dschihad-Propaganda des Islamischen Zentralrats der Schweiz nur einen von drei Angeklagten verurteilt: den Filmemacher Naim Cherni, der die Botschaften eines Predigers aus Syrien verbreitet hatte. Die Organisatoren des Projekts sprach das Gericht jedoch frei. Es handelt sich um Nicolas Blancho und Qaasim Illi, den Präsidenten und den Medienverantwortlichen des Vereins Islamischer Zentralrat der Schweiz (IZRS).
Das Bundesstrafgericht hatte die bärtigen Männer aus formalen Gründen freigesprochen. Es kritisierte, dass die Anklageschrift der Bundesanwaltschaft die Vorwürfe gegen die einzelnen Beschuldigten zu wenig voneinander abtrennte. Der Aufwand wäre klein gewesen. Die Anklagebehörde hätte die Vorwürfe mit Copy & Paste einfach dreimal separat aufführen können.
Umso grösser war die Kritik, die danach auf die Bundesanwaltschaft niederprasselte, die scheinbar nicht einmal die einfachsten Regeln zu beherrschen schien.
Die Kritik ist unhaltbar, wie sich nun zeigt. Das höchste Gericht hebt die Freisprüche auf. Das Bundesgericht bezeichnet die Begründung des Bundesstrafgerichts als «übertriebenen Formalismus». Die nötigen Kopiervorgänge würden zu einer «blossen Aufblähung» der Anklageschrift führen. Die Bundesanwaltschaft erhält sogar Lob: Sie schildere die Vorgänge «akribisch» und gehe damit über die gesetzlichen Anforderungen an den Inhalt hinaus.
Der IZRS kritisiert das Urteil in einer Mitteilung und wirft der Justiz vor, es gehe ihr nur um eine Diskreditierung seiner Organisation. Die Islamisten künden an, einen Gang nach Strassburg an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu prüfen.
Zuerst muss allerdings das Bundesstrafgericht ein neues Urteil fällen. Das Bundesgericht hält einzig fest, dass es falsch sei, die Anklage aus formalen Gründen zurückzuweisen. Konkret: «Die Vorinstanz verletzt Bundesrecht, wenn sie die Beschwerdegegner mit der Begründung, die Tatvorwürfe seien in der Anklageschrift nicht hinreichend umschrieben, freispricht.» Eine andere Begründung hatte das Bundesstrafgericht allerdings nicht genannt. Deshalb ist davon auszugehen, dass nun eine Verurteilung folgen wird.