Am 23. Juni 2016 erstach der 23-jährige Tobias Kuster im Zürcher Seefeld einen IT-Fachmann. Er wählte sein Opfer zufällig aus, stach ihm mit dem Messer in Hals und Oberkörper. Eine Passantin fand das Opfer. Der 42-jährige Zürcher verstarb noch vor Ort. Kuster befand sich zum Zeitpunkt der Tat im Hafturlaub. Erst nach sieben Monaten auf der Flucht konnte er im Januar im Kanton Bern verhaftet werden.
Ein an den Zürcher Kantonsrat adressiertes, anonymes Schreiben vom 28. Juni 2016 steht auch im Fokus der Ermittlungen. Mit diesem hätte ein litauischen Staatsbürger, der wie Kuster in der Strafanstalt Pöschwies einsass, aus dem Strafvollzug freigepresst werden sollen. Laut Staatsanwalt Adrian Kaegi wurde in dem Schreiben damit gedroht, dass Menschen umgebracht würden, erfülle man die Forderungen nicht.
Nach der Verhaftung von Kuster konfrontierte ihn die Staatsanwaltschaft mit dem anonymen Schreiben. «In der Untersuchung hat er bestätigt, dass er das Schreiben selbst verfasst hat», sagte Staatsanwalt Kaegi der SDA.
Der litauische Staatsbürger, den Kuster mit seinem Drohbrief an den Kantonsrat aus der Strafanstalt Pöschwies freipressen wollte, ist auf Antrag der Staatsanwaltschaft Zürich am 8. April 2017 in Untersuchungshaft versetzt worden. Er soll 2012 den Zürcher Milliardär Thomas Schmidheiny um bis zu 150 Millionen Franken erpresst haben, berichtet der Blick am Donnerstag.
Kuster und der Mann aus Litauen sassen zur gleichen Zeit in der Haftanstalt Pöschwies und haben sich offenbar dort kennengelernt. «Es geht nun unter anderem darum, genau abzuklären, ob sich die beiden Personen kennen und wenn ja, wie gut», sagt Staatsanwalt Kägi der SDA.
Valentin Landmann, dessen Kanzlei Tobias Kuster verteidigt, sagt dem «Tages-Anzeiger», ein Mithäftling habe Kuster massiv manipuliert und einen erheblichen Einfluss auf ihn ausgeübt. Diese komplexe Beziehung habe eine zentrale Bedeutung bei der Tat gespielt. Kuster sei vom Mithäftling völlig vereinnahmt und ihm hörig geworden.
Es gelte, die Rolle des Litauers im Zusammenhang mit dem Tötungsdelikt im Seefeld vom 30. Juni 2016 und allfällig weiterer geplanten Delikte zu klären, teilte die Staatsanwaltschaft Zürich am Donnerstag mit. Dies passiert aufgrund von Aussagen von Tobias Kuster, dem teilweise geständigen mutmasslichen Täter des Tötungsdelikt im Seefeld.
Er war ursprünglich zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt worden. Der Hauptvorwurf an ihn war, dass er als Boss einer Bande mit vier Komplizen die Entführung eines Dealers einfädelte. Sie wollten ihm Geld abknüpfen und zerrten ihn in einen Wald in Winterthur. Unter anderem befahlen sie ihm, mit einem Spaten sein eigenes Grab zu schaufeln. Sie liessen ihn gefesselt zurück mit der Drohung, bei Nichtbezahlung würde das Spiel weitergehen.
Kuster wurde wegen Freiheitsberaubung, versuchter räuberischer Erpressung und weiterer Delikte verurteilt und sass deshalb in der Strafanstalt Pöschwies ein. (whr)