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Prostituierte ausgeraubt und betäubt: Paar streitet sich vor Gericht

Prostituierte ausgeraubt und betäubt: Paar schiebt sich vor Gericht gegenseitig Schuld zu

Im Juli 2019 raubte ein ungleiches Paar mit Pistole und Schlafmittel eine Basler Sexarbeiterin aus, wenig später scheiterten sie im Aargau mit ähnlichen Versuchen.
03.06.2020, 08:52
Patrick Rudin / ch media
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Ein 60-Jähriger und seine damalige Geliebte raubten im Juni 2019 an der Basler Grosspeterstrasse eine Sexarbeiterin aus. Dasselbe versuchten die beiden zwei Wochen später auch im Aargau (Symbolbild).Bild: AP

«Mir wurde der Boden unter den Füssen weggezogen», schluchzte der 60-Jährige aus Badisch-Rheinfelden gestern im Basler Strafgericht. Mit viel Mühe schleppte er sich in den Gerichtssaal. Er leidet an Diabetes und Bluthochdruck, während der nun knapp ein Jahr andauernden Untersuchungshaft auch noch an Parkinson und Epilepsie.

Bereits im März 2018 erlitt er einen Schlaganfall. Das hinderte ihn nicht daran, zusammen mit seiner damaligen Geliebten im Juni 2019 an der Basler Grosspeterstrasse eine Sexarbeiterin auszurauben: Kurz vor Mitternacht erschien das Paar zum gebuchten Termin, mit einer Pistole bedrohten sie die junge Frau, durchsuchten die Wohnung, fesselten sie mit Handschellen und betäubten sie mit dem Schlafmittel Rohypnol. Das Paar verschwand mit rund 10000 Franken Beute, am nächsten Tag wechselte man das Geld am Badischen Bahnhof in Euro.

Gleiche Masche im Aargau

Rund zwei Wochen später wollten sie die Nummer erneut durchziehen: Im 90 Minuten-Takt buchten die beiden vier weitere Sex-Termine bei Prostituierten in Lenzburg, Spreitenbach, Baden und Seon. In Spreitenbach klickten dann kurz vor 23 Uhr die Handschellen der Kantonspolizei Aargau.

Der 60-Jährige hatte bei der Festnahme die Pistole samt aufgeschraubtem Schalldämpfer im Hosenbund stecken, seine Hosentaschen waren mit Handschellen und Handschuhen gefüllt. Die Waffe war lediglich eine Co2-Pistole, fällt allerdings wegen der Verwechslungsgefahr unter das Waffengesetz.

Opfervertreterin Catherine Fürst betonte, für ihre Mandantin sei es eine grauenhafte Situation gewesen, sie sei bei dem Überfall in Basel auch explizit mit dem Tode bedroht worden.

Wiedergutmachung steht nicht im Vordergrund

«Ich werde die Hälfte des geraubten Geldes zurückgeben», schrieb der 60-Jährige laut Fürst in einem Entschuldigungsbrief an die in Basel überfallene Frau. Damit zeige er deutlich auf, dass es ihm nicht um Wiedergutmachung, sondern um eine Abrechnung mit seiner Partnerin gehe. Ausser der Rückzahlung der 10000 Franken forderte Fürst für ihre Mandantin eine Genugtuung von 10000 Franken.

Nebst dem 60-Jährigen ist auch seine Ex-Geliebte als Mittäterin angeklagt, sie sagte, sie habe das Ganze eigentlich nicht gewollt. «Ich stand so unter Druck», betonte sie. Angeblich testete sie die Wirkung des Schlafmittels, er habe ihr einmal Rohypnol ins Essen gemischt.

«Sie war seine grosse Liebe, sie wollten heiraten», betonte Sandra Schmitt als Verteidigerin des 60-Jährigen. Er habe die 39-Jährige aus der Prostitution geholt, sie habe ihn aber manipuliert und finanziell ausgenutzt. «Heute ist mein Mandant ein gebrochener Mann», so Schmitt. «Er hatte beachtliches medizinisches Wissen, er hatte die Pistole bestellt, er war die Person mit der kriminellen Energie», konterte Eva Weber als Verteidigerin der 39-Jährigen.

Staatsanwalt Sasha Stauffer verlangte Schuldsprüche wegen bandenmässigen Raubes, sie hätten mit dem Einsatz des Schlafmittels auch eine besondere Gefährlichkeit an den Tag gelegt. Der Mann soll für 6.5 Jahre, die Frau für 6 Jahre hinter Gitter. Die zwei Deutschen Staatsbürger sollen zudem für zehn Jahre des Landes verwiesen werden. Die fünf Richter fällen ihr Urteil heute Mittwoch. (bzbasel.ch)

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Fünf Pannen und Fehlentscheide in Justiz und Vollzug der letzten fünf Jahre
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Fünf Pannen und Fehlentscheide in Justiz und Vollzug der letzten fünf Jahre
1. Am 25. August 2008 wird Daniel H. aus einer Massnahme für junge Erwachsene im Baselbieter Arxhof entlassen. H. musste sich lediglich einer ambulanten Therapie unterziehen und sich regelmässig bei seiner Bewährungshelferin melden. Den Hauptrisikofaktor für einen Rückfall orteten Vollzugsbehörde und Bewährungshilfe in H.s Suchtverhalten. Anderer Risikofaktoren, wie Sexualpräferenzen und psychischer Störung, war sich niemand bewusst. Am 4. März 2009 tötete Daniel H. das Au-Pair Lucie Trezzigni in seiner Wohnung in Rieden bei Baden. Der Untersuchungsbericht zeigte, dass die in einem Verein organisierte Bewährungshilfe nicht mit den nötigen Informationen versorgt worden war. (KEYSTONE/Illustration Linda Graedel) ... Mehr lesen
quelle: keystone / steffen schmidt
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Grosi spritzt in Basel Prostituierte weg
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