Über 1000 Strafbefehle verschicken kantonale Staatsanwaltschaften jeden Tag. Und es werden immer mehr, wie die SonntagsZeitung berichtet. Aber: Personell aufgestockt werden nur die wenigsten Behörden.
«Die Frage ist, ob darunter die Qualität leidet», sagt Marc Thommen, Strafrechtsprofessor an der Universität Zürich. Mit einem Team untersucht er aktuell Strafbefehle aus vier Kantonen.
Letzte Woche stellte er erste Erkenntnisse aus St.Gallen vor. Dafür wurden 1371 Entscheide aus den Jahren 2014 bis 2016 analysiert. Die Forscher untersuchten dazu Strafbefehle, gegen die eine Einsprache eingegangen war. Und die dann plötzlich eingestellt wurden, obwohl keinerlei neue Beweise vorlagen.
Die Studie belegt Erstaunliches: Sanktionen in Strafbefehlen fallen viel härter aus als in Gerichtsurteilen. Ebenso würden Staatsanwälte manchmal Unschuldige bestrafen. Zudem müssen die Staatsanwälte in sehr hohem Tempo arbeiten. So würden einige Fälle in weniger als einem Monat abgearbeitet – manchmal sogar in nur zwei Wochen.
Zum Vorschein kam aber noch etwas anderes: In St.Gallen wurden die meisten Entscheide gar nicht vom Staatsanwalt verfasst, sondern von Sachbearbeitern.
Thommen findet diese Praxis äusserst fragwürdig. Eric Cottier hingegen, Vorstandsmitglied der Schweizerischen Staatsanwälte-Konferenz, sieht darin kein Problem. Bei Fällen von Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Trunkenheit am Steuer könnten auch Sacharbeiter Entscheide fällen. Bei schweren Delikten würden diese lediglich die Texte verfassen – für den Strafbefehl sei dann nach wie vor der Staatsanwalt zuständig.
Roman Dobler von der St.Galler Staatsanwaltschaft betont, dass Sacharbeiter mit staatsanwaltlichen Befugnissen solche Arbeiten ausführen dürfen. Viele von ihnen würden eine Ausbildung zum Rechtsagenten mitbringen, wie die SonntagsZeitung berichtet.
Daniel Cornaz, Mitautor der Studie, sagt, dass Strafbefehle verschickt werden, obschon teilweise Beweise für ein konkretes Vergehen fehlten. 59 Fälle wurden nach einer Einsprache einfach so eingestellt. «Es lässt sich nicht wegdiskutieren, dass einzelne Personen zu Unrecht einen Strafbefehl erhielten», sagt Cornaz. Roman Dobler von der St.Galler Staatsanwaltschaft entgegnet, dass es nicht systematisch zu solchen Fällen komme.
Bleibt noch die Frage, warum Strafbefehle härter ausfallen als Gerichtsentscheide. Dobler sagt dazu: «Denkbar ist, dass sich ein Beschuldigter in der Zeit zwischen dem Erlass eines Strafbefehls und der Gerichtsverhandlung in den Augen des Gerichts positiv entwickelte. Und dass damit eine günstigere Prognose ausfällt.» (vom)
Könnte man da mal ein paar Details haben, finde diese Zahl nämlich extrem hoch.
Dazu passt die Entwicklung in der Schweiz, dass es immer mehr Geld braucht, um sich sein Recht durchzusetzen. Recht kriegt nur, wer sich für viel Geld einen Anwalt leisten kann...