War es Polizeigewalt oder Notwehr? Diese Frage steht im Zentrum eines aufsehenerregenden Falls, der am Mittwochnachmittag am Bezirksgericht Zürich verhandelt wird. Auf der Anklagebank sitzt ein Stadtpolizist, dem die versuchte Tötung eines Äthiopiers vorgeworfen wird. Er soll mehrmals auf diesen geschossen haben, davon dreimal von hinten in beide Arme und in den Rücken.
Ereignet hatte sich der Vorfall am 27. Dezember 2015 in Zürich Wiedikon. Eine Polizeipatrouille beobachtete einen Mann, der mit einem langen Küchenmesser auf der Birmensdorferstrasse unterwegs war. Die Polizisten forderten Verstärkung an und wollten den damals 42-jährigen Äthiopier schliesslich zu fünft kontrollieren. Drei der Polizisten sollen mit gezogener, aber auf den Boden gerichteten Waffen den Mann aufgefordert haben, das Messer wegzulegen. Doch dieser folgte den Anweisungen nicht, sei stattdessen auf die Polizisten zugegangen und habe dabei mit dem Messer gefuchtelt. Dabei habe er geschrien: «Kill me!»
Danach kam es zu einem Handgemenge. Die Uniformierten setzten Pfefferspray und schliesslich ihre Schusswaffen ein. Insgesamt 13 Schüsse fielen. Sechs davon treffen den Äthiopier in Arme und in den Oberkörper. Er muss notfallmässig operiert werden und überlebt. In einer Medienmitteilung wenige Tage nach dem Vorfall ist von «Notwehr» die Rede. Das Schreiben stammt aus der Feder der Staatsanwaltschaft des Kantons Zürichs – just der Institution also, die diesen Fall untersuchen muss.
Ein knappes Jahr später verurteilte das Bezirksgericht Zürich den Äthiopier wegen Gewalt gegen Beamte und erklärte ihn gleichzeitig für schuldunfähig. Der Mann leide an Schizophrenie, hiess es. Das Verfahren gegen die am Einsatz beteiligten Polizisten stellte die Staatsanwaltschaft ein. Dies, obwohl die forensischen Gutachten nicht eindeutig waren und vieles unklar blieb. So etwa, ob sich der Äthiopier vor den letzten drei Schüssen, die ihn unter anderem auch in den Rücken trafen, bereits von den Polizisten abgewandt und entfernt hatte. In diesem Fall wäre fraglich, ob die Schussabgabe in rechtfertigender Notwehrhilfe erfolgte.
Der Anwalt des Äthiopiers reichte gegen die Einstellung des Verfahrens Beschwerde ein und ging bis vors Bundesgericht. Dieses rügte die Zürcher Justiz und verpflichtete die Staatsanwaltschaft, Anklage gegen den beteiligten Stadtpolizisten zu erheben. Neu heisst es in der entsprechenden Anklageschrift, der Äthiopier habe sich vom Polizisten abgewandt und entfernt, worauf dieser «bewusst und gewollt» drei weitere Schüsse in Richtung des Mannes abgegeben habe. «Dies tat der Beschuldigte, obschon er nicht mehr angegriffen wurde und von dem Mann keine Gefahr mehr ausging.» Die Staatsanwaltschaft spricht dabei von versuchter Tötung, fordert aber die Freisprechung des Polizisten.
Dass die Staatsanwaltschaft Anklage erhebt und gleichzeitig einen Freispruch fordert, ist sehr selten und zeigt das Dilemma der Behörden in diesem Fall auf. In der SRF-Sendung «10vor10» von Montag kritisiert die Zürcher Gemeinderätin Christina Schiller (Alternative Liste) die Nähe von Staatsanwälten und Polizisten. Das verhindere eine unabhängige Untersuchung und Beurteilung eines Falles. Sie fordert: «Für eine neutrale Sicht müsste in einem solchen Fall die Staatsanwaltschaft aus einem anderen Kanton die Führerschaft übernehmen.» Ebenfalls gegenüber dem SRF sagt der Anwalt des Äthiopiers, er habe noch nie eine so kurze Anklageschrift gesehen. Er habe das Gefühl, dass er die Rolle der Staatsanwaltschaft, also der Anklägerschaft, übernehmen müsse.
Beurteilen, ob die Staatsanwaltschaft ihrer Aufgabe in diesem Fall gewachsen ist, musste am Mittwoch der Richter entscheiden. Der Polizist wurde am frühen Abend freigesprochen.
Klar schreitet die Polizei da ein, denke Frau Serafini würde auch die Polizei rufen wenn Ihr so einer mit nem riesen Messer entgegenkommt..
So etwas in diese Richtung gibt es schon in Dänemark.
Allerdings gibt es sowas wie GMV. Wenn jemand mit einem Messer fuchtelnd auf einem zu kommt ist Notwehr mehr als Gegeben.
Ist das verifiziert mit den "Kill me" rufen ?
Wenn ja, ist der Äthiopier eher ein Fall für die Klappse "Suicide by Cops" nennt man das in den USA